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Freitag, 5. August 2011

Abmahnung Winterstein Rechtsanwälte - IPforceOne

Die Anwaltskanzlei Winterstein Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt derzeit im Namen der Firma IPforceOne GmbH, mit Sitz in der Schweiz, wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch Verbreitung von Dateien im Internet über sog. Tauschbörsen ab. Aktuell wird z.B. das Werk "Neighbor" angemahnt.

Winterstein fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen pausschalen Schadensersatz von 850,00 Euro. Laut Schreiben der Rechtsnwälte Winterstein, hat die Firma I-ON New Media GmbH (welche mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bereits bekannt ist) die ihr zustehenden Verwertungsrechte an die Firma IPforceOne GmbH abgetreten. Im Abmahnschreiben ist ein Link angegeben, der zu einem PDF führt, in dem die Rechteeinräumung dem Abgemahnten nachgewiesen werden soll. Unter Ziffer 2 des dort abrufbaren Vertrags findet sich folgender Passus:  
"Folgende (Film-) Titel sind Gegenstand dieses Vertrags:"


Dann folgt jedoch große Leere. Die (Film)Titel, an denen I-ON New Media IPforceOne Rechte eingeräumt haben will sind jedenfalls nicht bezeichnet. Stellt sich die Frage, ob überhaupt und für welche Titel Rechte eingeräumt worden sein sollen - oder haben die beteiligen Firmen bewußt etwas zu verbergen? Sofern Rechte eingeräumt worden sind, und Intenetnutzer kostenpflichtig abgemahnt werden, da diese angeblich Rechtsverletzungen begangen hätte, ist jedenfalls nicht ersichtlich, warum die Rechtekette nicht nachgewiesen wird. Ist es so ein großes Geheimnis, wer die Rechte an den (Film)Werken hat?

Nach unseren Informationen werden folgende weitere Werke, andenen IPforceOne angeblich die Rechte innehält von den Rechtsanwälte Winterstein abgemahnt:
  • Elm's Way     
  • 7 Days (Seven Days)
  • Alexandra’s Project
  • Bad Blood
  • Bedevilled - Zeit der Vergeltung
  • Big Tits Zombies in 3D
  • Blood-Box 1
  • Blood-Box 2
  • Blood-Box 3
  • Brother of Darkness
  • Calvaire
  • Chinese Torture Chamber Story
  • Chinese Torture Chamber Story 2
  • Daughter of Darkness
  • Death Note - L change the world
  • Death Note - The Last Name
  • Death Note Trilogy
  • Dream Home
  • Ghost-Box 1
  • Ghost-Box 2
  • Ghost-Box 3
  • Hard Revenge Milly
  • I Am Love
  • Im Angesicht des Verbrechens
  • In My Skin
  • Invitation Only
  • King of Thom
  • Kite
  • Kite Liberator
  • Martyrium
  • Meat Grinder
  • Michael Jackson - New Unmasked
  • Michael Jackson - Who killed the king of pop
  • Michael Jackson Ultimate Box
  • Mysterious Skin
  • Red Mist
  • Rise of the Gargoyles
  • Romero's Staunton Hill
  • Savage
  • Sisters Of Wellber
  • Tákashi Miike-Collection 1
  • Takashi Miike-Collection 2
  • Tales of Vesperia
  • Taxidermia
  • The Open Door
  • Vampire Girl vs. Frankenstein Girl
  • Van Diemen’s Land
  • Weapons

Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, auch im vorliegenden Fall die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da bei Nichtbeachtung der Abmahnung ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen könnte. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen.

Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren können Sie auch auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Wir helfen seit Jahren bundesweit hunderten von Mandanten schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de.

Mittwoch, 27. Juli 2011

Abmahnung Negele - Morefilms GmbH

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg mahnt derzeit im Auftrag der Firma Morefilms GmbH aus München die Verletzung von Urheberrechten durch Up/Download in Tauschbörsen am Filmwerk "Fünf Minarette in New York" ab. Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 865,00 €.

Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da bei Nichtbeachtung der Abmahnung ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen kann. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen.

Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren können Sie auch auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Wir helfen seit Jahren bundesweit hunderten von Mandanten schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de

Abmahnung Fareds - Ell & Nikki

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS aus Hamburg mahnt derzeit im Auftrag von Frau Sandra Candie Bjurman aus Malmö, Schweden und Herrn Stefan Örn, Stockholm, Schweden die Verletzung von Urheberrechten durch Up/Download in Tauschbörsen am Musikwerk "Elli & Nikki - Running Scared" ab. Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 450,00 €.

Wir empfehlen, wie in anderen Fällen auch, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Den geforderten Schadensersatz halten wir für einen Musiktitel für deutlich überhöht.

Da das Musikstück auch auf Samplern enthalten ist (z.B. "The Dome Vol. 58" und "Eurovision Song Contest Düsseldorf 2011") drohen bei einem illegalen Download dieser Sampler über Tauschbörsen (Filesharing) zudem weitere Abmahnungen auch durch andere Rechtsanwälte.

Weitere Infos zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unserer Webseite e-anwalt.de.
Wir helfen seit Jahren bundesweit hunderten von Mandanten schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de

Dienstag, 26. Juli 2011

Gesetzentwurf zur Begrenzung der Abmahnkosten und Haftung

Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen hat einen neuen Höchststand erreicht - geschätzt 600.000 Abmahnungen wegen illegalem Filesharing wurden 2010 versandt. Die Partei DIE LINKE hat nunmehr einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen eingereicht.
Nach Ansicht der LINKEN handelt es sich bei der Abmahnindustrie um einen Goldrausch bei dem auch alte und zweifelhafte Werke angemahnt werden um die Abmahnung als Wertschöpfungsinstrument für nicht mehr zu realisierende Lizenzgewinne einzusetzen. Dies ist sicherlich teilweise richtig. Im Kern geht der Gesetzesvorschlag jedoch an der Realität vorbei und würde Urheber rechtlich deutlich schlechter stellen.

Der Gesetzesentwurf ist darüber hinaus nicht geeignet die aktuellen Probleme wie Abmahnkosten und Schadensersatz nach dem geltenden Urheberrecht zu lösen und wird daher von mehreren Kollegen sehr kritisch gesehen (so RA Stadler, RAe Lappmann, Behn, Rosenbaum; RA Ferner) .

Unverständlich ist uns auch bei dem Entwurf, dass nach Ansicht der LINKEN die Vorschrift des § 97a UrhG, die eine Deckelung der Abmahnkosten (Anwaltskosten) vorsieht, komplett gestrichen werden soll. Gerade durch eine konsequente Anwendung des § 97a UrhG könnte dem lukrativen Geschäft der Massenabmahnung vorgebeugt werden und der Schadensersatz sich für Betroffene in einem vernünftigen Maß halten. Meist werden bei einer gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen lediglich die Anwaltskosten für die erfolgte Abmahnung geltend gemacht - der Schadensersatz für das erfolgte Fielsharing (auch aus Lizenzanalogie) bewegt sich meist in einer annehmbaren Höhe. Eine Deckelung des Streitwertes würde nur erneut zu divergierenden untergerichtlichen Enstcheidungen über die konkrete Höhe führen und ist daher gegenüber der klaren Regelung des § 97a UrhG eindeutig zu kurz gesprungen.

Selbstverständlich kann es auch nicht sein, dass ein Urheberrechtsanspruch im Internet vollständig gestrichen wird. Eine generelle Freigabe von Werken im Internet und somit einer Entrechtung der Urheber kann nicht das Ziel sein mit der Begründung die Abmahnindustrie einzudämmen, welche die gesetzmäßigen Rechte der Urheber durchsetzt.