Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH aus Hamburg mahnt derzeit im Auftrag von Herrn Albert Gottschewski wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch illegalen Up/Download des Musikwerks "Haudegen - Zu Hause" aus dem German Top 100 Single Chart Container ab. Herr Gottschewski (genaue Adresse wurde auch in der Unterlassungserklärung nicht angegeben - lediglich Wohnort Berlin) soll Miturheber bei der Komposition des Musiktitels sein. Nachweise liegen der Abmahnung nicht bei. Darüber hinaus dürften die Leistungsverwertungsrechte vermutlich auch insgesamt abgetreten worden sein. Weiterhin wäre interessant zu erfahren, wie der (Miturheber) als Abmahnender den Schadensersatz nach § 8 II UrhG an die weiteren Miturheber weiterreicht. Nach § 8 II Satz 3 UrhG ist zwar er jeder Miturheber berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen - er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen. Weiter heißt es im § 8 UrhG: "Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist." - es bleibt abzuwarten, ob die anderen (Mit-)Urheber ebenfalls abmahnen - die Gefahr besteht zumindest, wenn die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben wird.
Zudem bestehet die Gefahr, dass weitere Abmahnungen - auch von anderen Kanzleien - erfolgen, da es sich bei dem abgemahnten Musikstück um einen Teil eines Chartcointainters (mit 100 Titel) handelt und daher jeder Urheber, bzw. Rechteinhaber sein eigenes Werk aus dieser Datei abmahnen kann. Sie müssen jedoch nicht befürchten, dass Sie 100 verschiedene Abmahnungen erhalten und die Forderungen Sie finanziell vollständig runieren. Bisher wurde keiner unserer Mandanten um Haus und Hof gebracht.
Gefordert wird in der Abmahnung des Kollegen Holscher von FAREDS neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 450.- €, den wir für deutlich überhöht halten. Eine Berechnung des Schadensersatzes könnte unserer Ansicht nach z.B. nach GEMA-Tarif VR-OD 5, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet zum Gegenstand hat und der für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten mit einer Mindestvergütung von 0,1278 € pro Zugriff auf den einzelnen Titel ausgeht, erfolgen. Auch die oftmals von Abmahnkanzleien geäußerte Argumentation, dass durch Tauschbörsen tausendfach der Titel verbreitet werden könnte rechtfertigt nach unserer Ansicht nach keinen höheren Schadensersatz, da auch gegen diese anderen Tauschbörsennutzer weitere Schadenersatzansprüche bestehen. Zudem wird bei den meisten Abmahnungen nicht angegeben, wie lange das urheberrechtlich geschützte Werk über die Tauschbörsen verbreitet worden sein soll. Bei einem einzelnen MP3 muss man daher von einer Höchstdauer von maximal 10 Minuten ausgehen. In dieser Zeit könnte somit auch allenfalls eine Verbreitung an 10 weitere Nutzer erfolgt sein (vermutlich deutlich weniger, da der Upload meist geringer als der download ist). Damit wäre allenfalls ein Schadensersatz von 1,27 € fällig. Selbst wenn dieser verzehnfacht wird, ist man noch deutlich von den von Abmahnanwälten geforderten pauschalen Schadensersatzforderungen entfernt.
Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für deutlich überhöht halten, bezahlt werden müssen.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen für derartige Fälle auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Dienstag, 3. Januar 2012
Montag, 2. Januar 2012
Abmahnung Daniel Sebastian - DigiRights
Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH u.a. wegen Verbreitung des urheberrechtlichen Werks "Kontor Top of the Clubs Vol 52" ab. Mit einer Abmahnung werden gleichzeitig 42 auf der CD enthaltenen Titel verschiedener Künstler verfolgt. Als Schadensersatz fordert Rechtsanwalt Sebastian einen Pauschalbetrag von sage und schreibe 4.800.- € !
Weiterhin wird im Abmahnschreiben ein gerichtlicher Streitwert von 420.000,00 € (je 10.000.- € pro Titel) angedroht. Um dem Abgemahnten weiterhin die Rechtswidrigkeit von unerlaubten Verwertungen urheberrechtlich geschützter Werke nahe zu bringen, wird auf §§ 106 ff UrhG verwiesen und eine Strafbarkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe erläutert.
Der geforderte Schadensersatz, ist anders wie in uns vorliegenden Schreiben des Kollegen, nicht näher aufgeschlüsselt. Wir halten einen Schadensersatz von 4.800.- € für deutlich übertrieben, selbst für den Fall, dass tatsächlich ein Up/Download über Tauschbörsen/Filesharingsysteme erfolgt sein soll. Eine Aufsummierung einzelner Titel auf einer CD zur Erhöhung des Streitwerts, oder des Schadensersatzes ist unserer Ansicht nach nicht zulässig. Letztendlich handelt es sich lediglich um eine einzige Datei, welche verbreitet worden sein soll. Eine erhöhte Schwierigkeit der Abmahnung oder der Ermittlung des Anschlussinhaber ist nicht gegeben. Zudem sollen auch lediglich die Rechte eines einzigen Verwertungsunternehmens, nämlich DigiRights, verletzt worden sein.
Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Bei dem Abmahnschreiben handelt es sich - auch wenn man den hohen Schadenersatz zu Grunde legt und in Foren oftmals der Begriff Abzocke fällt - nicht um einen Betrug. Eine Reaktion ist daher unbedingt notwendig.
Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für deutlich überhöht halten, bezahlt werden müssen.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Abgemahnte Werke aus Kontor Top of the Club:
Mike Candys & Evelyn feat. Patrick Miller – One Night In Ibiza ;
Timati & P. Diddy, DJ Antoine, Dirty Money – I’m On You (DJ Antoine vs. Mad Mark Extended) ;
Martin Solveig & Dragonette feat. Idoling!!! – Big In Japan ;
Tara McDonald vs. Sidney Samson – Dynamite (Nicky Romero Remix) ;
DJ Antoine feat. Tom Dice – Sunlight (Mysto & Pizzi Extended Mix) ;
Remady feat. Manu-L – The Way We Are (Extended Mix) ;
Sweet Fromage feat. Cameleo – Touch Your Sky (Extended Mix) ;
Robert Abigail & DJ Rebel ft. The Gibson Brothers – Cuba (Extended Mix) ;
Bella Vida – Kiss Kiss Me Bang Bang (Wideboys Mix)
Christopher S feat. Max Urban – Star (Original Club Mix) ;
Armin van Buuren feat. Nadia Ali – Feels So Good (Tristan Garner Remix) ;
Nadia Ali, Starkillers & Alex Kenji – Pressure (Alesso Remix) ;
DJ Obek & Ambush – Craissy (Albert Neve & Chuckie Countdown Dub)
Klaas & Bodybangers – I Like (Klaas Mix) ;
Spencer & Hill – Dance (Original Mix)
Wolfgang Gartner feat. will.I.am – Forever (Extended Mix) ;
The New Iberican League – Keep On Jumpin’ (Original Mix) ;
Rene Rodrigezz vs. DJ Antoine feat. MC Yankoo – Shake 3X (Markus Gardeweg Remix) ;
Mikael Weermets & Audible ft. Max C – Free (Dimitri Vangelis & Wyman Remix) ;
Jaydee – Plastic Dreams (Koen Groeneveld Remix)
Stefano Noferini – French Kiss (Original Mix) ;
Nature One Inc. – Go Wild – Freak Out (ATB & Tom Novy Anthem Mix) ;
Johnny Buss & Daniel Von B feat. J-Sun – Do You Feel The Same (Hard Rock Sofa Mix) ;
Patric La Funk & Inpetto – Blizzard (Original Mix);
Federico Scavo feat. Andrea Guzzoletti – Strump (Original Mix) ;
Da Hool – No Love Anymore (Holnagee Mix) ;
ATB feat. JanSoon – Move On (Jashari Remix) ;
Plastik Funk & Fragma – What Love Can Do (Club Mix) ;
The Cube Guys – La Banda (Original Mix)
DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna – Welcome To St. Tropez (Houseshaker Remix);
Mischa Daniels feat. Nikki Belle – Dirty Cash (Extended Mix) ;
Manufactured Superstars feat. Selina Albright – Serious (Extended Mix) ;
Radio Killer – Lonely Heart (Club Mix);
Fly Project – Goodbye (Extended Mix) ;
Enzo Siffredi & Jfth feat. The Allstars – Jungle Dancing (Vocal Mix) ;
Terri B feat. D.O.N.S. & Shahin – Deeper Love (Pride) (Bodybangers Remix) ;
AGO – 1 Thing (Extended Mix) ;
Allure feat. Christian Burns – On The Wire (Chris De Seed & Ivan Dulava Remix) ;
Hardwell – The World (Original Mix);
Taito Tikaro, David Amo, Julio Navas – Situation 2011 (AMO NAVAS TIKARO Club Mix)
Weiterhin wird im Abmahnschreiben ein gerichtlicher Streitwert von 420.000,00 € (je 10.000.- € pro Titel) angedroht. Um dem Abgemahnten weiterhin die Rechtswidrigkeit von unerlaubten Verwertungen urheberrechtlich geschützter Werke nahe zu bringen, wird auf §§ 106 ff UrhG verwiesen und eine Strafbarkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe erläutert.
Der geforderte Schadensersatz, ist anders wie in uns vorliegenden Schreiben des Kollegen, nicht näher aufgeschlüsselt. Wir halten einen Schadensersatz von 4.800.- € für deutlich übertrieben, selbst für den Fall, dass tatsächlich ein Up/Download über Tauschbörsen/Filesharingsysteme erfolgt sein soll. Eine Aufsummierung einzelner Titel auf einer CD zur Erhöhung des Streitwerts, oder des Schadensersatzes ist unserer Ansicht nach nicht zulässig. Letztendlich handelt es sich lediglich um eine einzige Datei, welche verbreitet worden sein soll. Eine erhöhte Schwierigkeit der Abmahnung oder der Ermittlung des Anschlussinhaber ist nicht gegeben. Zudem sollen auch lediglich die Rechte eines einzigen Verwertungsunternehmens, nämlich DigiRights, verletzt worden sein.
Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Bei dem Abmahnschreiben handelt es sich - auch wenn man den hohen Schadenersatz zu Grunde legt und in Foren oftmals der Begriff Abzocke fällt - nicht um einen Betrug. Eine Reaktion ist daher unbedingt notwendig.
Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für deutlich überhöht halten, bezahlt werden müssen.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Abgemahnte Werke aus Kontor Top of the Club:
Mike Candys & Evelyn feat. Patrick Miller – One Night In Ibiza ;
Timati & P. Diddy, DJ Antoine, Dirty Money – I’m On You (DJ Antoine vs. Mad Mark Extended) ;
Martin Solveig & Dragonette feat. Idoling!!! – Big In Japan ;
Tara McDonald vs. Sidney Samson – Dynamite (Nicky Romero Remix) ;
DJ Antoine feat. Tom Dice – Sunlight (Mysto & Pizzi Extended Mix) ;
Remady feat. Manu-L – The Way We Are (Extended Mix) ;
Sweet Fromage feat. Cameleo – Touch Your Sky (Extended Mix) ;
Robert Abigail & DJ Rebel ft. The Gibson Brothers – Cuba (Extended Mix) ;
Bella Vida – Kiss Kiss Me Bang Bang (Wideboys Mix)
Christopher S feat. Max Urban – Star (Original Club Mix) ;
Armin van Buuren feat. Nadia Ali – Feels So Good (Tristan Garner Remix) ;
Nadia Ali, Starkillers & Alex Kenji – Pressure (Alesso Remix) ;
DJ Obek & Ambush – Craissy (Albert Neve & Chuckie Countdown Dub)
Klaas & Bodybangers – I Like (Klaas Mix) ;
Spencer & Hill – Dance (Original Mix)
Wolfgang Gartner feat. will.I.am – Forever (Extended Mix) ;
The New Iberican League – Keep On Jumpin’ (Original Mix) ;
Rene Rodrigezz vs. DJ Antoine feat. MC Yankoo – Shake 3X (Markus Gardeweg Remix) ;
Mikael Weermets & Audible ft. Max C – Free (Dimitri Vangelis & Wyman Remix) ;
Jaydee – Plastic Dreams (Koen Groeneveld Remix)
Stefano Noferini – French Kiss (Original Mix) ;
Nature One Inc. – Go Wild – Freak Out (ATB & Tom Novy Anthem Mix) ;
Johnny Buss & Daniel Von B feat. J-Sun – Do You Feel The Same (Hard Rock Sofa Mix) ;
Patric La Funk & Inpetto – Blizzard (Original Mix);
Federico Scavo feat. Andrea Guzzoletti – Strump (Original Mix) ;
Da Hool – No Love Anymore (Holnagee Mix) ;
ATB feat. JanSoon – Move On (Jashari Remix) ;
Plastik Funk & Fragma – What Love Can Do (Club Mix) ;
The Cube Guys – La Banda (Original Mix)
DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna – Welcome To St. Tropez (Houseshaker Remix);
Mischa Daniels feat. Nikki Belle – Dirty Cash (Extended Mix) ;
Manufactured Superstars feat. Selina Albright – Serious (Extended Mix) ;
Radio Killer – Lonely Heart (Club Mix);
Fly Project – Goodbye (Extended Mix) ;
Enzo Siffredi & Jfth feat. The Allstars – Jungle Dancing (Vocal Mix) ;
Terri B feat. D.O.N.S. & Shahin – Deeper Love (Pride) (Bodybangers Remix) ;
AGO – 1 Thing (Extended Mix) ;
Allure feat. Christian Burns – On The Wire (Chris De Seed & Ivan Dulava Remix) ;
Hardwell – The World (Original Mix);
Taito Tikaro, David Amo, Julio Navas – Situation 2011 (AMO NAVAS TIKARO Club Mix)
Freitag, 30. Dezember 2011
W-LAN Router WPS-Verschlüsselung mangelhaft - Hack-Tool veröffentlicht
Wie PC Games vermeldet haben viele W-LAN-Router von Haus aus eine Sicherheitslücke, die Hackern ermöglichen könnte, erfolgreich Bruteforce-Angriffe zu starten und in das Netzwerk einzudringen. Durch eine Bruteforce Attacke benötigt ein Angreifer durch Ausprobieren
der möglichen Schlüsselkombinationen oft nur 90 Minuten um ein Netzwerk
zu knacken. Schuld sei ein Fehler im WPS-System, mit dem WPS-Verschlüsselungen geknackt werden könnten. Das ist vor allem deswegen problematisch, da viele Router seit 2007 mit dem Wi-Fi-Protected Setup als Standard ausgeliefert wurden. Millionen von Geräten sind betroffen. Ein veröffentlichtes Tool namens
Reaper, das bereits seit einem Jahr existiert macht das Hacken besonders
einfach. Bereits im August wurde gewarnt, dass Router von Vodafone und T-Online unsicher seien.
Gehackte Netzwerke werden oftmals ohne das Wissen des Anschlussinhabers für illegale Aktiväten im Internet, wie Filesharing, illegale Downloads oder weitere Hacks und Angriffe verwendet.
Es wird daher geraten, WPS vorläufig abzuschalten und W-LAN-Netzwerke über das WPA-/WPA2-SPK-Verfahren zu sichern. WEP Verschlüsselungen sind schon seit langem unsicher.
Nach wie vor existieren jedoch noch sehr viele Netzwerke, welche nicht, nur mangelhaft oder lediglich mit den voreingestellten Passwörtern verschlüsselt sind. Die Betreiber dieser Netzwerke brauchen sich daher nicht zu wundern, wenn ihr Internetanschluss von Dritten mißbraucht wird. Das Surfen über unverschlüsselte Netzwerk ist zudem nicht strafbar (LG Wuppertal, Beschluss vom 19.10.2010 - 25 Qs-10 Js 1977/08-177/10) - das Hacken eines verschlüsselten Netzwerks jedoch sehr wohl.
Nach dem Urteil des BGH vom 12.05.2010 - AZ I ZR 121/08 – “Sommer unseres Lebens” haftet der Anschlussinhaber als Störer zumindest auf Unterlassung und entsprechende Anwaltskosten für die Abmahnung wenn sein nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.. Zudem muss er im Wege der sogenannten sekundären Beweislast darlegen, dass er nicht als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt (was sehr schwierig wird, da die Gerichte die Behauptungen, man habe gerade nichts getan oftmals nur als bloße Schutzbehauptung werten).
Zitat BGH: "Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen."
(..) "Nach den .. Feststellungen .. hat der Beklagte allerdings keinen gänzlich ungesicherten WLAN-Zugang verwendet. Vielmehr war der Zugang auf seinen Router bei aktivierter WLAN-Unterstützung werkseitig durch eine WPA-Verschlüsselung geschützt, die für die Einwahl in das Netzwerk des Beklagten einen 16-stelligen Authentifizierungsschlüssel erfordert. Mangels anderweitiger Feststellungen kann jedenfalls für September 2006 auch nicht davon ausgegangen werden, dass bei privater WLAN-Nutzung eine Verschlüsselung nach dem WPA2-Standard verkehrsüblich und damit geboten war, um unberechtigte Zugriffe Dritter auf das Drahtlosnetzwerk zu verhindern. Es belastete die Verwender dieser Technologie unzumutbar und damit unverhältnismäßig, wenn sie ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anpassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufwenden müssten.
Die Prüfpflicht des Beklagten bezieht sich aber auf die Einhaltung der im Kaufzeitpunkt des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen. Diese Pflicht hat der Beklagte verletzt. Der Beklagte hat es nach dem Anschluss des WLAN-Routers bei den werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen belassen und für den Zugang zum Router kein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort vergeben. Der Schutz von Computern, Kundenkonten im Internet und Netzwerken durch individuelle Passwörter gehörte auch Mitte 2006 bereits zum Mindeststandard privater Computernutzung und lag schon im vitalen Eigeninteresse aller berechtigten Nutzer. Sie war auch mit keinen Mehrkosten verbunden."
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen für derartige Fälle auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Gehackte Netzwerke werden oftmals ohne das Wissen des Anschlussinhabers für illegale Aktiväten im Internet, wie Filesharing, illegale Downloads oder weitere Hacks und Angriffe verwendet.
Es wird daher geraten, WPS vorläufig abzuschalten und W-LAN-Netzwerke über das WPA-/WPA2-SPK-Verfahren zu sichern. WEP Verschlüsselungen sind schon seit langem unsicher.
Nach wie vor existieren jedoch noch sehr viele Netzwerke, welche nicht, nur mangelhaft oder lediglich mit den voreingestellten Passwörtern verschlüsselt sind. Die Betreiber dieser Netzwerke brauchen sich daher nicht zu wundern, wenn ihr Internetanschluss von Dritten mißbraucht wird. Das Surfen über unverschlüsselte Netzwerk ist zudem nicht strafbar (LG Wuppertal, Beschluss vom 19.10.2010 - 25 Qs-10 Js 1977/08-177/10) - das Hacken eines verschlüsselten Netzwerks jedoch sehr wohl.
Nach dem Urteil des BGH vom 12.05.2010 - AZ I ZR 121/08 – “Sommer unseres Lebens” haftet der Anschlussinhaber als Störer zumindest auf Unterlassung und entsprechende Anwaltskosten für die Abmahnung wenn sein nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.. Zudem muss er im Wege der sogenannten sekundären Beweislast darlegen, dass er nicht als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt (was sehr schwierig wird, da die Gerichte die Behauptungen, man habe gerade nichts getan oftmals nur als bloße Schutzbehauptung werten).
Zitat BGH: "Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen."
(..) "Nach den .. Feststellungen .. hat der Beklagte allerdings keinen gänzlich ungesicherten WLAN-Zugang verwendet. Vielmehr war der Zugang auf seinen Router bei aktivierter WLAN-Unterstützung werkseitig durch eine WPA-Verschlüsselung geschützt, die für die Einwahl in das Netzwerk des Beklagten einen 16-stelligen Authentifizierungsschlüssel erfordert. Mangels anderweitiger Feststellungen kann jedenfalls für September 2006 auch nicht davon ausgegangen werden, dass bei privater WLAN-Nutzung eine Verschlüsselung nach dem WPA2-Standard verkehrsüblich und damit geboten war, um unberechtigte Zugriffe Dritter auf das Drahtlosnetzwerk zu verhindern. Es belastete die Verwender dieser Technologie unzumutbar und damit unverhältnismäßig, wenn sie ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anpassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufwenden müssten.
Die Prüfpflicht des Beklagten bezieht sich aber auf die Einhaltung der im Kaufzeitpunkt des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen. Diese Pflicht hat der Beklagte verletzt. Der Beklagte hat es nach dem Anschluss des WLAN-Routers bei den werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen belassen und für den Zugang zum Router kein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort vergeben. Der Schutz von Computern, Kundenkonten im Internet und Netzwerken durch individuelle Passwörter gehörte auch Mitte 2006 bereits zum Mindeststandard privater Computernutzung und lag schon im vitalen Eigeninteresse aller berechtigten Nutzer. Sie war auch mit keinen Mehrkosten verbunden."
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen für derartige Fälle auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Hackerangriff Anonymous - gold.de - LKA Baden Württemberg
Das Forum der Edelmetallinfoseite gold.de (Update 30.12.11: und silber.de - Seitentitel "owned by HildeGard") ist am Donnerstag den 29.12.11 einem Hackerangriff zum Opfer gefallen. Anscheinend wurde ein Administratorzugriff zum Zugang missbraucht. Der, oder die Hacker haben auf dem Forum folgende Nachricht hinterlassen:
"HildeGard hat soeben dieses System owned!
Meine Damen und Herren sicher ist sicher und
sicher ist hier nix! Über 70% der Onlineshops
sind vulnerable... "
Nach unseren Recherchen wurden auch die Webseiten von VeeCoolSoft, dampflok.ch sowie die Webseite des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg - Eigentümer-Identifizierungs-Nummer (E I N) unter http://www.polizei-bw-ein.de/ von HildeGard gehackt. Der Hack wurde auf der Webseite http://www.zone-h.org/ von HildeGard@TeamTNT bekannt gemacht. Als e-Mail des Hackers wurde der Text "owned by HildeGard@TeamTNT" und die e-Mail HildeGard.leader.at.TeamTNT@directbox.com verwendet.
Der Hackerangriff auf die Webseiten des LKA Baden Würtemberg ist vermutlich von Anonymous erfolgt - so wurde unter der Seite http://www.polizei-bw-ein.de/People.asp das Logo von Anonymous gepostet mit dem Text
"We are Anonymous. We are Legion.
We do not forgive. We do not forget.
Expect us!
WIR SIND DOCH NICHT AUS ANGST VOR DEM GESETZ Anonymous....
WIR HABEN NUR KEINE LUST MEHR AUF "EURE" DISKUSSIONEN
PS: greez an E.B. aus G.!. "
Für Infos zu Anonymous siehe auch http://www.du-bist-anonymous.de/ sowie http://www.anonnews.org/?setlang=de
Für die Angriffe auf gold.de sind vermutlich jedoch eher Script Kiddies verantwortlich (http://mcgriefers.606h.net/showthread.php?tid=144).
Nach wie vor ist unklar, welche Daten der Hacker auf der Webseite von gold.de einsehen konnte. Die Avatarbilder der Mitglieder sind gelöscht worden. Laut dem Administrator der Webseite wurde der gehackte Zugang zwischenzeitlich gesperrt.
Problematisch ist der Hackerangriff auf gold.de, da über das Forum auch private Nachrichten der User versendet werden können und eventuell für den Hacker ein Zugriff auf das Postfach bestanden hat.
Oftmals werden in privaten Nachrichten die Klarnamen der User und weitere Daten wie Bankdaten, Adressen, Telefonnummern etc. mitgeteilt. Ein User ist daher (auch wenn er nach wie vor meint er poste nur anonym) eindeutig zu identifizieren. Zudem werden Logindaten und Passwörter von vielen Usern auch für andere Webseiten verwendet, so dass ein Hacker, welche die Zugangsdaten einsehen konnte, diese für seine Zwecke mißbrauchen kann.
Es kann daher nur dringend angeraten werden die Kommunikation über das Web (auch über PN) auf das Notwendigste zu beschränken. Nachrichten sollten sofort nach Erhalt gelöscht werden und nicht auf den Servern im Internet belassen werden. Zudem sollten für unterschiedliche Foren und Webseiten auch wechselnden e-Mail Adressen und Logindaten verwendet werden.
User welche Befürchtungen haben, dass durch Hackerangriffe ihre Daten ausgespäht worden sind, sollten umgehend ihre Zugangspasswörter auch bei anderen Webseiten ändern (sicheres Passwort mit mind. 10 Zeichen und Sonderzeichen verwenden) sowie ihre Kontoverbindungen im Auge behalten.
Nochmals zur Klarstellung für alle Script Kiddies - Hacking ist eine Straftat welche, je nach Schwere der Tat und Ausmaß der Zerstörung mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden kann - und mit der Anonymität im Internet ist es bekanntlich (auch ohne Vorratsdatenspeicherung) nicht mehr weit her. Auch wenn die Zahl der Internetstraftaten jedes Jahr weiter ansteigt, so steigt auch die Aufklärungsquote.
P.S. Wir vertreten als Verteidiger auch in Strafverfahren wegen Computersabotage oder Datenveränderung ;-).
Noch ein Tip für alle Skript Kiddies und Hacker - Adresse eines guten Anwalts rechtszeitig aufschreiben (nicht digital, sondern altmodisch analog mit Stift und Papier) da im Falle einer überraschenden Hausdurchsuchung alle Rechner, Mobilfunktelefone, Digicams, etc, von der Polizei mitgenommen werden und man dann nur noch auf seine alten Analogdaten zugreifen kann. Infos zum Verhalten bei einer Hausdurchsuchung findet man auch auf unseren Webseiten unter http://www.e-anwalt.de/durchsuchung.html
"HildeGard hat soeben dieses System owned!
Meine Damen und Herren sicher ist sicher und
sicher ist hier nix! Über 70% der Onlineshops
sind vulnerable... "
Nach unseren Recherchen wurden auch die Webseiten von VeeCoolSoft, dampflok.ch sowie die Webseite des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg - Eigentümer-Identifizierungs-Nummer (E I N) unter http://www.polizei-bw-ein.de/ von HildeGard gehackt. Der Hack wurde auf der Webseite http://www.zone-h.org/ von HildeGard@TeamTNT bekannt gemacht. Als e-Mail des Hackers wurde der Text "owned by HildeGard@TeamTNT" und die e-Mail HildeGard.leader.at.TeamTNT@directbox.com verwendet.
Der Hackerangriff auf die Webseiten des LKA Baden Würtemberg ist vermutlich von Anonymous erfolgt - so wurde unter der Seite http://www.polizei-bw-ein.de/People.asp das Logo von Anonymous gepostet mit dem Text
"We are Anonymous. We are Legion.
We do not forgive. We do not forget.
Expect us!
WIR SIND DOCH NICHT AUS ANGST VOR DEM GESETZ Anonymous....
WIR HABEN NUR KEINE LUST MEHR AUF "EURE" DISKUSSIONEN
PS: greez an E.B. aus G.!. "
Für Infos zu Anonymous siehe auch http://www.du-bist-anonymous.de/ sowie http://www.anonnews.org/?setlang=de
Für die Angriffe auf gold.de sind vermutlich jedoch eher Script Kiddies verantwortlich (http://mcgriefers.606h.net/showthread.php?tid=144).
Nach wie vor ist unklar, welche Daten der Hacker auf der Webseite von gold.de einsehen konnte. Die Avatarbilder der Mitglieder sind gelöscht worden. Laut dem Administrator der Webseite wurde der gehackte Zugang zwischenzeitlich gesperrt.
Problematisch ist der Hackerangriff auf gold.de, da über das Forum auch private Nachrichten der User versendet werden können und eventuell für den Hacker ein Zugriff auf das Postfach bestanden hat.
Oftmals werden in privaten Nachrichten die Klarnamen der User und weitere Daten wie Bankdaten, Adressen, Telefonnummern etc. mitgeteilt. Ein User ist daher (auch wenn er nach wie vor meint er poste nur anonym) eindeutig zu identifizieren. Zudem werden Logindaten und Passwörter von vielen Usern auch für andere Webseiten verwendet, so dass ein Hacker, welche die Zugangsdaten einsehen konnte, diese für seine Zwecke mißbrauchen kann.
Es kann daher nur dringend angeraten werden die Kommunikation über das Web (auch über PN) auf das Notwendigste zu beschränken. Nachrichten sollten sofort nach Erhalt gelöscht werden und nicht auf den Servern im Internet belassen werden. Zudem sollten für unterschiedliche Foren und Webseiten auch wechselnden e-Mail Adressen und Logindaten verwendet werden.
User welche Befürchtungen haben, dass durch Hackerangriffe ihre Daten ausgespäht worden sind, sollten umgehend ihre Zugangspasswörter auch bei anderen Webseiten ändern (sicheres Passwort mit mind. 10 Zeichen und Sonderzeichen verwenden) sowie ihre Kontoverbindungen im Auge behalten.
Nochmals zur Klarstellung für alle Script Kiddies - Hacking ist eine Straftat welche, je nach Schwere der Tat und Ausmaß der Zerstörung mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden kann - und mit der Anonymität im Internet ist es bekanntlich (auch ohne Vorratsdatenspeicherung) nicht mehr weit her. Auch wenn die Zahl der Internetstraftaten jedes Jahr weiter ansteigt, so steigt auch die Aufklärungsquote.
P.S. Wir vertreten als Verteidiger auch in Strafverfahren wegen Computersabotage oder Datenveränderung ;-).
Noch ein Tip für alle Skript Kiddies und Hacker - Adresse eines guten Anwalts rechtszeitig aufschreiben (nicht digital, sondern altmodisch analog mit Stift und Papier) da im Falle einer überraschenden Hausdurchsuchung alle Rechner, Mobilfunktelefone, Digicams, etc, von der Polizei mitgenommen werden und man dann nur noch auf seine alten Analogdaten zugreifen kann. Infos zum Verhalten bei einer Hausdurchsuchung findet man auch auf unseren Webseiten unter http://www.e-anwalt.de/durchsuchung.html
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