Die Rechtsanwälte und Notare Schalast und Partner aus Frankfurt am Main mahnen derzeit im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH u.a. wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch Verbreitung des Albums "Kool Savas – Aura" des Rappers Kool Savas sowie "Nightwish - Storytime"im Internet über sog. Tauschbörsen (File-Sharing) ab. Beide Titel sind auch auf dem Sampler German Top 100 Single Charts vorhanden. Hier drohen weitere Abmahnungen auch durch andere Rechtsanwälte.
Gefordert wird in der Abmahnung von Schalast neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 550,- € , der sich auf 430,00 € reduziert ("Schnellzahlerrabatt"), wenn der Anspruch anerkannt wird und der Betrag innerhalb von acht Tagen bezahlt wird.
Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir die Abmahnung erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten bezahlt werden müssen. Zudem sollte die Unterlassungserklärung auf jeden Fall im Punkt Vertragsstrafe abgeändert werden, da Schalast und Partner hier eine Vertragsstrafe von 5.100.- € für den Fall des Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung fordern.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Noch was zu Kool Savas am Rande: Das Landgericht Berlin hat nach Infos von laut.de den Rapper am 09.12.11 zur Zahlung von 10.000 Euro an den ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann verurteilt, da.
Savaş Yurderi (so der bürgerliche Name von Kool Savas) Kachelmann bei verschiedenen Konzerten unter anderem als
"verfickten Wetterfrosch", "Arschloch" oder als "Bastard" beleidigt hatte. Der Rapper berief sich während des
Verfahrens auf seine künstlerische Freiheit, was das Gericht jedoch nicht so sehen wollte. Außerdem erklärte der Rapper, dass die Beleidigungen nur vor begrenztem Publikum
gefallen seien. Die Konzertmitschnitte auf YouTube seien illegal, er
könne schließlich nichts dafür, wenn Fans die Videos ins Netz stellen.
Die Beleidigung auf der Homepage habe dagegen kaum einer bemerkt, da die
Internetsuchmaschinen die veränderte Schreibweise "Arrrrrrrrschloch" nur schwer finden.Wir finden diese Beleidigungen und die Abmahnungen auch gar nicht cool.
Freitag, 13. Januar 2012
Mittwoch, 11. Januar 2012
BSI ruft zum DNS-Check auf
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt
allen Internetnutzern, ihre Rechner auf Befall mit der Schadsoftware "DNS-Changer" zu überprüfen. Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite www.dns-ok.de einfach möglich.
Es muss nach unserem Erkenntnissen nicht damit gerechten werden, dass durch den vom BSI eingerichteten Check ein "Bundestrojaner" installiert wird. Grund für die notwendige Überprüfung ist, das ein Nutzer feststellen kann, ob der eigene Rechner von der Schadsoftware verseucht ist und Teil eines ehemaligen Bot-Netzwerks ist, welches in Kürze abgeschalten wird. Sofern der eigene Rechner befallen ist, ist dann ein Internetbetrieb nach Abschaltung des Netzes nicht mehr möglich.
Die US-Bundespolizei FBI betreibt derzeit die Server, über welche Kriminelle zuvor den Datenverkehr von Millionen Rechnern umgeleitet haben, da bei einer Abschaltung der Server nach Sicherstellung durch das FBI andernfalls wohl Millionen Computer auf der ganzen Welt mit einem Mal vom Internet abgeschnitten gewesen. Diese sollen jedoch im März abgeschaltet werden. Deshalb rät das BSI allen Internetnutzern zur Überprüfung ihrer Computer, ob diese von der Schadsoftware betroffen sind. Angeblich rufen derzeit bis zu 33.000 Computer am Tag aus Deutschland die von der Behörde übernommenen Steuerungsrechner des ehemaligen Zombie-Netzwerks auf.
Das DNS (Domain Name System) ist einer der wichtigsten Dienste im Internet, und dafür verantwortlich die IP-Adressen, welche lediglich aus schwer merkbaren Zahlen bestehen in Internetnamen (URLs - Domains) umzuwandeln. Im Falle einer Infektion mit der Schadsoftware leitete der Webbrowser die Benutzer bei Abfrage populärer Webseiten unbemerkt auf manipulierte Seiten der Kriminellen um, auf denen betrügerische Aktivitäten wie z.B. die Verbreitung angeblicher Antivirensoftware, betrügerische Webseiten oder andere illegale Aktivitäten stattfinden. Zudem konnten die Kriminellen gezielt manipulierte Werbeeinblendungen an infizierte Rechner senden, Suchergebnisse manipulieren und weitere Schadsoftware nachladen.
Beim Aufruf dieser Internetadresse des BSI zur Überprüfung des Rechners unter www.dns-ok.de erhalten Nutzer, deren Computersystem von dem Schadprogramm manipuliert wurde, eine Warnmeldung mit roter Statusanzeige, ergänzt durch Hinweise und Empfehlungen, mit denen die Anwender die korrekten Systemeinstellungen wiederherstellen sowie ggf. die Schadsoftware vom System entfernen können. Ist der Rechner des Internetnutzers nicht von der Schadsoftware betroffen, erhält der Nutzer die Meldung mit einer grünen Statusmeldung, dass sein System korrekt arbeitet.
Wir hatten zum Glück eine grüne Statusmeldung :-)
Siehe auch Pressemitteilung des BSI
Es muss nach unserem Erkenntnissen nicht damit gerechten werden, dass durch den vom BSI eingerichteten Check ein "Bundestrojaner" installiert wird. Grund für die notwendige Überprüfung ist, das ein Nutzer feststellen kann, ob der eigene Rechner von der Schadsoftware verseucht ist und Teil eines ehemaligen Bot-Netzwerks ist, welches in Kürze abgeschalten wird. Sofern der eigene Rechner befallen ist, ist dann ein Internetbetrieb nach Abschaltung des Netzes nicht mehr möglich.
Die US-Bundespolizei FBI betreibt derzeit die Server, über welche Kriminelle zuvor den Datenverkehr von Millionen Rechnern umgeleitet haben, da bei einer Abschaltung der Server nach Sicherstellung durch das FBI andernfalls wohl Millionen Computer auf der ganzen Welt mit einem Mal vom Internet abgeschnitten gewesen. Diese sollen jedoch im März abgeschaltet werden. Deshalb rät das BSI allen Internetnutzern zur Überprüfung ihrer Computer, ob diese von der Schadsoftware betroffen sind. Angeblich rufen derzeit bis zu 33.000 Computer am Tag aus Deutschland die von der Behörde übernommenen Steuerungsrechner des ehemaligen Zombie-Netzwerks auf.
Das DNS (Domain Name System) ist einer der wichtigsten Dienste im Internet, und dafür verantwortlich die IP-Adressen, welche lediglich aus schwer merkbaren Zahlen bestehen in Internetnamen (URLs - Domains) umzuwandeln. Im Falle einer Infektion mit der Schadsoftware leitete der Webbrowser die Benutzer bei Abfrage populärer Webseiten unbemerkt auf manipulierte Seiten der Kriminellen um, auf denen betrügerische Aktivitäten wie z.B. die Verbreitung angeblicher Antivirensoftware, betrügerische Webseiten oder andere illegale Aktivitäten stattfinden. Zudem konnten die Kriminellen gezielt manipulierte Werbeeinblendungen an infizierte Rechner senden, Suchergebnisse manipulieren und weitere Schadsoftware nachladen.
Beim Aufruf dieser Internetadresse des BSI zur Überprüfung des Rechners unter www.dns-ok.de erhalten Nutzer, deren Computersystem von dem Schadprogramm manipuliert wurde, eine Warnmeldung mit roter Statusanzeige, ergänzt durch Hinweise und Empfehlungen, mit denen die Anwender die korrekten Systemeinstellungen wiederherstellen sowie ggf. die Schadsoftware vom System entfernen können. Ist der Rechner des Internetnutzers nicht von der Schadsoftware betroffen, erhält der Nutzer die Meldung mit einer grünen Statusmeldung, dass sein System korrekt arbeitet.
Wir hatten zum Glück eine grüne Statusmeldung :-)
Siehe auch Pressemitteilung des BSI
Dienstag, 3. Januar 2012
Abmahnung Fareds - Gottschewski
Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH aus Hamburg mahnt derzeit im Auftrag von Herrn Albert Gottschewski wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch illegalen Up/Download des Musikwerks "Haudegen - Zu Hause" aus dem German Top 100 Single Chart Container ab. Herr Gottschewski (genaue Adresse wurde auch in der Unterlassungserklärung nicht angegeben - lediglich Wohnort Berlin) soll Miturheber bei der Komposition des Musiktitels sein. Nachweise liegen der Abmahnung nicht bei. Darüber hinaus dürften die Leistungsverwertungsrechte vermutlich auch insgesamt abgetreten worden sein. Weiterhin wäre interessant zu erfahren, wie der (Miturheber) als Abmahnender den Schadensersatz nach § 8 II UrhG an die weiteren Miturheber weiterreicht. Nach § 8 II Satz 3 UrhG ist zwar er jeder Miturheber berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen - er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen. Weiter heißt es im § 8 UrhG: "Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist." - es bleibt abzuwarten, ob die anderen (Mit-)Urheber ebenfalls abmahnen - die Gefahr besteht zumindest, wenn die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben wird.
Zudem bestehet die Gefahr, dass weitere Abmahnungen - auch von anderen Kanzleien - erfolgen, da es sich bei dem abgemahnten Musikstück um einen Teil eines Chartcointainters (mit 100 Titel) handelt und daher jeder Urheber, bzw. Rechteinhaber sein eigenes Werk aus dieser Datei abmahnen kann. Sie müssen jedoch nicht befürchten, dass Sie 100 verschiedene Abmahnungen erhalten und die Forderungen Sie finanziell vollständig runieren. Bisher wurde keiner unserer Mandanten um Haus und Hof gebracht.
Gefordert wird in der Abmahnung des Kollegen Holscher von FAREDS neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 450.- €, den wir für deutlich überhöht halten. Eine Berechnung des Schadensersatzes könnte unserer Ansicht nach z.B. nach GEMA-Tarif VR-OD 5, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet zum Gegenstand hat und der für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten mit einer Mindestvergütung von 0,1278 € pro Zugriff auf den einzelnen Titel ausgeht, erfolgen. Auch die oftmals von Abmahnkanzleien geäußerte Argumentation, dass durch Tauschbörsen tausendfach der Titel verbreitet werden könnte rechtfertigt nach unserer Ansicht nach keinen höheren Schadensersatz, da auch gegen diese anderen Tauschbörsennutzer weitere Schadenersatzansprüche bestehen. Zudem wird bei den meisten Abmahnungen nicht angegeben, wie lange das urheberrechtlich geschützte Werk über die Tauschbörsen verbreitet worden sein soll. Bei einem einzelnen MP3 muss man daher von einer Höchstdauer von maximal 10 Minuten ausgehen. In dieser Zeit könnte somit auch allenfalls eine Verbreitung an 10 weitere Nutzer erfolgt sein (vermutlich deutlich weniger, da der Upload meist geringer als der download ist). Damit wäre allenfalls ein Schadensersatz von 1,27 € fällig. Selbst wenn dieser verzehnfacht wird, ist man noch deutlich von den von Abmahnanwälten geforderten pauschalen Schadensersatzforderungen entfernt.
Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für deutlich überhöht halten, bezahlt werden müssen.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen für derartige Fälle auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Zudem bestehet die Gefahr, dass weitere Abmahnungen - auch von anderen Kanzleien - erfolgen, da es sich bei dem abgemahnten Musikstück um einen Teil eines Chartcointainters (mit 100 Titel) handelt und daher jeder Urheber, bzw. Rechteinhaber sein eigenes Werk aus dieser Datei abmahnen kann. Sie müssen jedoch nicht befürchten, dass Sie 100 verschiedene Abmahnungen erhalten und die Forderungen Sie finanziell vollständig runieren. Bisher wurde keiner unserer Mandanten um Haus und Hof gebracht.
Gefordert wird in der Abmahnung des Kollegen Holscher von FAREDS neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 450.- €, den wir für deutlich überhöht halten. Eine Berechnung des Schadensersatzes könnte unserer Ansicht nach z.B. nach GEMA-Tarif VR-OD 5, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet zum Gegenstand hat und der für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten mit einer Mindestvergütung von 0,1278 € pro Zugriff auf den einzelnen Titel ausgeht, erfolgen. Auch die oftmals von Abmahnkanzleien geäußerte Argumentation, dass durch Tauschbörsen tausendfach der Titel verbreitet werden könnte rechtfertigt nach unserer Ansicht nach keinen höheren Schadensersatz, da auch gegen diese anderen Tauschbörsennutzer weitere Schadenersatzansprüche bestehen. Zudem wird bei den meisten Abmahnungen nicht angegeben, wie lange das urheberrechtlich geschützte Werk über die Tauschbörsen verbreitet worden sein soll. Bei einem einzelnen MP3 muss man daher von einer Höchstdauer von maximal 10 Minuten ausgehen. In dieser Zeit könnte somit auch allenfalls eine Verbreitung an 10 weitere Nutzer erfolgt sein (vermutlich deutlich weniger, da der Upload meist geringer als der download ist). Damit wäre allenfalls ein Schadensersatz von 1,27 € fällig. Selbst wenn dieser verzehnfacht wird, ist man noch deutlich von den von Abmahnanwälten geforderten pauschalen Schadensersatzforderungen entfernt.
Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für deutlich überhöht halten, bezahlt werden müssen.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen für derartige Fälle auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
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Montag, 2. Januar 2012
Abmahnung Daniel Sebastian - DigiRights
Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH u.a. wegen Verbreitung des urheberrechtlichen Werks "Kontor Top of the Clubs Vol 52" ab. Mit einer Abmahnung werden gleichzeitig 42 auf der CD enthaltenen Titel verschiedener Künstler verfolgt. Als Schadensersatz fordert Rechtsanwalt Sebastian einen Pauschalbetrag von sage und schreibe 4.800.- € !
Weiterhin wird im Abmahnschreiben ein gerichtlicher Streitwert von 420.000,00 € (je 10.000.- € pro Titel) angedroht. Um dem Abgemahnten weiterhin die Rechtswidrigkeit von unerlaubten Verwertungen urheberrechtlich geschützter Werke nahe zu bringen, wird auf §§ 106 ff UrhG verwiesen und eine Strafbarkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe erläutert.
Der geforderte Schadensersatz, ist anders wie in uns vorliegenden Schreiben des Kollegen, nicht näher aufgeschlüsselt. Wir halten einen Schadensersatz von 4.800.- € für deutlich übertrieben, selbst für den Fall, dass tatsächlich ein Up/Download über Tauschbörsen/Filesharingsysteme erfolgt sein soll. Eine Aufsummierung einzelner Titel auf einer CD zur Erhöhung des Streitwerts, oder des Schadensersatzes ist unserer Ansicht nach nicht zulässig. Letztendlich handelt es sich lediglich um eine einzige Datei, welche verbreitet worden sein soll. Eine erhöhte Schwierigkeit der Abmahnung oder der Ermittlung des Anschlussinhaber ist nicht gegeben. Zudem sollen auch lediglich die Rechte eines einzigen Verwertungsunternehmens, nämlich DigiRights, verletzt worden sein.
Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Bei dem Abmahnschreiben handelt es sich - auch wenn man den hohen Schadenersatz zu Grunde legt und in Foren oftmals der Begriff Abzocke fällt - nicht um einen Betrug. Eine Reaktion ist daher unbedingt notwendig.
Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für deutlich überhöht halten, bezahlt werden müssen.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Abgemahnte Werke aus Kontor Top of the Club:
Mike Candys & Evelyn feat. Patrick Miller – One Night In Ibiza ;
Timati & P. Diddy, DJ Antoine, Dirty Money – I’m On You (DJ Antoine vs. Mad Mark Extended) ;
Martin Solveig & Dragonette feat. Idoling!!! – Big In Japan ;
Tara McDonald vs. Sidney Samson – Dynamite (Nicky Romero Remix) ;
DJ Antoine feat. Tom Dice – Sunlight (Mysto & Pizzi Extended Mix) ;
Remady feat. Manu-L – The Way We Are (Extended Mix) ;
Sweet Fromage feat. Cameleo – Touch Your Sky (Extended Mix) ;
Robert Abigail & DJ Rebel ft. The Gibson Brothers – Cuba (Extended Mix) ;
Bella Vida – Kiss Kiss Me Bang Bang (Wideboys Mix)
Christopher S feat. Max Urban – Star (Original Club Mix) ;
Armin van Buuren feat. Nadia Ali – Feels So Good (Tristan Garner Remix) ;
Nadia Ali, Starkillers & Alex Kenji – Pressure (Alesso Remix) ;
DJ Obek & Ambush – Craissy (Albert Neve & Chuckie Countdown Dub)
Klaas & Bodybangers – I Like (Klaas Mix) ;
Spencer & Hill – Dance (Original Mix)
Wolfgang Gartner feat. will.I.am – Forever (Extended Mix) ;
The New Iberican League – Keep On Jumpin’ (Original Mix) ;
Rene Rodrigezz vs. DJ Antoine feat. MC Yankoo – Shake 3X (Markus Gardeweg Remix) ;
Mikael Weermets & Audible ft. Max C – Free (Dimitri Vangelis & Wyman Remix) ;
Jaydee – Plastic Dreams (Koen Groeneveld Remix)
Stefano Noferini – French Kiss (Original Mix) ;
Nature One Inc. – Go Wild – Freak Out (ATB & Tom Novy Anthem Mix) ;
Johnny Buss & Daniel Von B feat. J-Sun – Do You Feel The Same (Hard Rock Sofa Mix) ;
Patric La Funk & Inpetto – Blizzard (Original Mix);
Federico Scavo feat. Andrea Guzzoletti – Strump (Original Mix) ;
Da Hool – No Love Anymore (Holnagee Mix) ;
ATB feat. JanSoon – Move On (Jashari Remix) ;
Plastik Funk & Fragma – What Love Can Do (Club Mix) ;
The Cube Guys – La Banda (Original Mix)
DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna – Welcome To St. Tropez (Houseshaker Remix);
Mischa Daniels feat. Nikki Belle – Dirty Cash (Extended Mix) ;
Manufactured Superstars feat. Selina Albright – Serious (Extended Mix) ;
Radio Killer – Lonely Heart (Club Mix);
Fly Project – Goodbye (Extended Mix) ;
Enzo Siffredi & Jfth feat. The Allstars – Jungle Dancing (Vocal Mix) ;
Terri B feat. D.O.N.S. & Shahin – Deeper Love (Pride) (Bodybangers Remix) ;
AGO – 1 Thing (Extended Mix) ;
Allure feat. Christian Burns – On The Wire (Chris De Seed & Ivan Dulava Remix) ;
Hardwell – The World (Original Mix);
Taito Tikaro, David Amo, Julio Navas – Situation 2011 (AMO NAVAS TIKARO Club Mix)
Weiterhin wird im Abmahnschreiben ein gerichtlicher Streitwert von 420.000,00 € (je 10.000.- € pro Titel) angedroht. Um dem Abgemahnten weiterhin die Rechtswidrigkeit von unerlaubten Verwertungen urheberrechtlich geschützter Werke nahe zu bringen, wird auf §§ 106 ff UrhG verwiesen und eine Strafbarkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe erläutert.
Der geforderte Schadensersatz, ist anders wie in uns vorliegenden Schreiben des Kollegen, nicht näher aufgeschlüsselt. Wir halten einen Schadensersatz von 4.800.- € für deutlich übertrieben, selbst für den Fall, dass tatsächlich ein Up/Download über Tauschbörsen/Filesharingsysteme erfolgt sein soll. Eine Aufsummierung einzelner Titel auf einer CD zur Erhöhung des Streitwerts, oder des Schadensersatzes ist unserer Ansicht nach nicht zulässig. Letztendlich handelt es sich lediglich um eine einzige Datei, welche verbreitet worden sein soll. Eine erhöhte Schwierigkeit der Abmahnung oder der Ermittlung des Anschlussinhaber ist nicht gegeben. Zudem sollen auch lediglich die Rechte eines einzigen Verwertungsunternehmens, nämlich DigiRights, verletzt worden sein.
Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir dringend die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Bei dem Abmahnschreiben handelt es sich - auch wenn man den hohen Schadenersatz zu Grunde legt und in Foren oftmals der Begriff Abzocke fällt - nicht um einen Betrug. Eine Reaktion ist daher unbedingt notwendig.
Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für deutlich überhöht halten, bezahlt werden müssen.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Abgemahnte Werke aus Kontor Top of the Club:
Mike Candys & Evelyn feat. Patrick Miller – One Night In Ibiza ;
Timati & P. Diddy, DJ Antoine, Dirty Money – I’m On You (DJ Antoine vs. Mad Mark Extended) ;
Martin Solveig & Dragonette feat. Idoling!!! – Big In Japan ;
Tara McDonald vs. Sidney Samson – Dynamite (Nicky Romero Remix) ;
DJ Antoine feat. Tom Dice – Sunlight (Mysto & Pizzi Extended Mix) ;
Remady feat. Manu-L – The Way We Are (Extended Mix) ;
Sweet Fromage feat. Cameleo – Touch Your Sky (Extended Mix) ;
Robert Abigail & DJ Rebel ft. The Gibson Brothers – Cuba (Extended Mix) ;
Bella Vida – Kiss Kiss Me Bang Bang (Wideboys Mix)
Christopher S feat. Max Urban – Star (Original Club Mix) ;
Armin van Buuren feat. Nadia Ali – Feels So Good (Tristan Garner Remix) ;
Nadia Ali, Starkillers & Alex Kenji – Pressure (Alesso Remix) ;
DJ Obek & Ambush – Craissy (Albert Neve & Chuckie Countdown Dub)
Klaas & Bodybangers – I Like (Klaas Mix) ;
Spencer & Hill – Dance (Original Mix)
Wolfgang Gartner feat. will.I.am – Forever (Extended Mix) ;
The New Iberican League – Keep On Jumpin’ (Original Mix) ;
Rene Rodrigezz vs. DJ Antoine feat. MC Yankoo – Shake 3X (Markus Gardeweg Remix) ;
Mikael Weermets & Audible ft. Max C – Free (Dimitri Vangelis & Wyman Remix) ;
Jaydee – Plastic Dreams (Koen Groeneveld Remix)
Stefano Noferini – French Kiss (Original Mix) ;
Nature One Inc. – Go Wild – Freak Out (ATB & Tom Novy Anthem Mix) ;
Johnny Buss & Daniel Von B feat. J-Sun – Do You Feel The Same (Hard Rock Sofa Mix) ;
Patric La Funk & Inpetto – Blizzard (Original Mix);
Federico Scavo feat. Andrea Guzzoletti – Strump (Original Mix) ;
Da Hool – No Love Anymore (Holnagee Mix) ;
ATB feat. JanSoon – Move On (Jashari Remix) ;
Plastik Funk & Fragma – What Love Can Do (Club Mix) ;
The Cube Guys – La Banda (Original Mix)
DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna – Welcome To St. Tropez (Houseshaker Remix);
Mischa Daniels feat. Nikki Belle – Dirty Cash (Extended Mix) ;
Manufactured Superstars feat. Selina Albright – Serious (Extended Mix) ;
Radio Killer – Lonely Heart (Club Mix);
Fly Project – Goodbye (Extended Mix) ;
Enzo Siffredi & Jfth feat. The Allstars – Jungle Dancing (Vocal Mix) ;
Terri B feat. D.O.N.S. & Shahin – Deeper Love (Pride) (Bodybangers Remix) ;
AGO – 1 Thing (Extended Mix) ;
Allure feat. Christian Burns – On The Wire (Chris De Seed & Ivan Dulava Remix) ;
Hardwell – The World (Original Mix);
Taito Tikaro, David Amo, Julio Navas – Situation 2011 (AMO NAVAS TIKARO Club Mix)
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