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Mittwoch, 8. August 2012
Montag, 6. August 2012
Abmahnung Kornmeier - BigCityBeats
Die Rechtsanwälte Kornmeier und Partner aus Frankfurt mahnen derzeit im Auftrag der Firma BigCityBeat GmbH, Frankfurt am Main, u.a. wegen Verbreitung des Musiktitels "Infinity 2012" des Künstlers Guru Josh - enthalten z.B. auf dem Sampler "The Dome Summer 2012" über sog. Tauschbörsen (Filesharing - Peer-toPeer) ab.
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 450.- €.
Da es sich bei dem Werk um einen Teil eines Albums handelt drohen auch weitere Abmahnungen anderer Kanzleien, da jeder Rechteinhaber seine Urheberrechte selbst gelten machen kann. So mahnt derzeit auch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH betreffen u.a die Titel
Es drohen daher bei einem Download von Samplern über Tauschbörsen weitere Abmahnung. Dies hat jedoch nichts damit zu tun, dass der Abmahnte auf das Schreiben einer Kanzlei entsprechend reagiert. Da die IP-Adressen (welche beim Filesharing sichtbar sind) beim Provider maximal eine Woche gespeichert sein dürfen, sind bei einem Aufspüren von illegalen Filesharing die entsprechenden Auskunftsansprüche bereits am Laufen. Siehe zur der Problematik der Mehrfachabmahnungen vor allem bei Chartcontainern auch - öffentlicher Brief für ein digitales Urheberrecht an das Justizministerium [PDF Download] den wir als Mitunterstützer unterzeichnet haben.
Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben von Kornmeier und Partner, FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft und Rechtsanwalt Daniel Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes in der Regel zwischen 150,- € und 220,- € inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung mit.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 450.- €.
Da es sich bei dem Werk um einen Teil eines Albums handelt drohen auch weitere Abmahnungen anderer Kanzleien, da jeder Rechteinhaber seine Urheberrechte selbst gelten machen kann. So mahnt derzeit auch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH betreffen u.a die Titel
- Michael Mind Project feat. Dan – Feeling so Blue
- DJ Antoine feat. The Beat Shakers – Ma Chérie
- Gusttavo Lima – Balada (Tche tcherer tche tche)
- Michel Teló – Ai Se Eu Te Pego
Es drohen daher bei einem Download von Samplern über Tauschbörsen weitere Abmahnung. Dies hat jedoch nichts damit zu tun, dass der Abmahnte auf das Schreiben einer Kanzlei entsprechend reagiert. Da die IP-Adressen (welche beim Filesharing sichtbar sind) beim Provider maximal eine Woche gespeichert sein dürfen, sind bei einem Aufspüren von illegalen Filesharing die entsprechenden Auskunftsansprüche bereits am Laufen. Siehe zur der Problematik der Mehrfachabmahnungen vor allem bei Chartcontainern auch - öffentlicher Brief für ein digitales Urheberrecht an das Justizministerium [PDF Download] den wir als Mitunterstützer unterzeichnet haben.
Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben von Kornmeier und Partner, FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft und Rechtsanwalt Daniel Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes in der Regel zwischen 150,- € und 220,- € inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung mit.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Sonntag, 29. Juli 2012
227.025.- € Kosten für illegale Facebookparty
Wie die Bild am Sonntag bericht, soll ein 20 -jähriger 227.025.- € Kosten für den Einsatz der Polizei sowie Schadenersatz für eine illegale Facebookparty zahlen.
Der Lehrling hatte über Facebook wiederholt öffentlich zu seiner "Projet-X-Party" ins Standbad von Konstanz eingeladen. Obwohl die Polizei wegen zu erwartender Tumulte die Veranstaltung verboten hatte, waren ca. 150 Gäste zum Partyort gekommen, welche dort bereits von einem Großaufgebot der Polizei erwartet wurden. Bei der "Veranstaltung" ist es angeblich zu erheblichen Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Übergiffen auf die Polizeibeamten gekommen.
Der Lehrling laut Bild: "Ich war mal als Gast auf anderen illegalen Facebook-Partys und dachte immer: Da geht noch mehr. Das kannst du noch besser machen. Wenn ich jetzt diese Beträge sehe, wird mir schlecht." Offensichtlich ist es auch bereits zu einer Durchsuchung beim "Veranstalter" der Facebook-Party gekommen.
Laut Bild waren 83 Beamte im Einsatz (191.025 Euro Kosten). Hierzu kommen die Kosten für einen Helikopter (5.000 Euro), sowie Schadenersatz (10.000 Euro) und Bußgeld (5.000 Euro). Weiterhin fordert angeblich ein Kioskbesitzer Schadenersatz in Höhe von 16.000 Euro.
Immer wieder ist in in den letzten Jahren zu Störungen und Tumulten bei öffentlichen Party über Facebook gekommen. Jeder sollte sich daher sehr gut überlegen, ob er zu Veranstaltungen öffentlich über Facebook einlädt. Die Situation und die zu erwartenden Kosten können sehr schnell aus dem Ruder laufen. Das Innenministerium von Baden Württemberg will, wie oben geschildert anscheinend nunmehr hart durchgreifen und die Kosten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gemäß der Gebührenordnung des Landes einfordern.
siehe auch Bild - illegale Facebookpartys
Der Lehrling hatte über Facebook wiederholt öffentlich zu seiner "Projet-X-Party" ins Standbad von Konstanz eingeladen. Obwohl die Polizei wegen zu erwartender Tumulte die Veranstaltung verboten hatte, waren ca. 150 Gäste zum Partyort gekommen, welche dort bereits von einem Großaufgebot der Polizei erwartet wurden. Bei der "Veranstaltung" ist es angeblich zu erheblichen Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Übergiffen auf die Polizeibeamten gekommen.
Der Lehrling laut Bild: "Ich war mal als Gast auf anderen illegalen Facebook-Partys und dachte immer: Da geht noch mehr. Das kannst du noch besser machen. Wenn ich jetzt diese Beträge sehe, wird mir schlecht." Offensichtlich ist es auch bereits zu einer Durchsuchung beim "Veranstalter" der Facebook-Party gekommen.
Laut Bild waren 83 Beamte im Einsatz (191.025 Euro Kosten). Hierzu kommen die Kosten für einen Helikopter (5.000 Euro), sowie Schadenersatz (10.000 Euro) und Bußgeld (5.000 Euro). Weiterhin fordert angeblich ein Kioskbesitzer Schadenersatz in Höhe von 16.000 Euro.
Immer wieder ist in in den letzten Jahren zu Störungen und Tumulten bei öffentlichen Party über Facebook gekommen. Jeder sollte sich daher sehr gut überlegen, ob er zu Veranstaltungen öffentlich über Facebook einlädt. Die Situation und die zu erwartenden Kosten können sehr schnell aus dem Ruder laufen. Das Innenministerium von Baden Württemberg will, wie oben geschildert anscheinend nunmehr hart durchgreifen und die Kosten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gemäß der Gebührenordnung des Landes einfordern.
siehe auch Bild - illegale Facebookpartys
Donnerstag, 26. Juli 2012
Filesharing - Kabel D drosselt Bandbreite
Kabel Deutschland drosselt laut einer Mitteilung von heise online die Bandbreite für Filesharing und One-Click-Hoster. Ab einem täglichen Durchsatz von 10 Gigabyte an einem Anschluss kann gemäß den seit Mai 2012 gültigen AGBs für den Rest des Tages die Bandbreite von 100 kBit/s für den Downstream reduziert werden.
Der Pressesprecher von Kabel Deutschland bestätigte gegenüber heise online, dass die Sperre derzeit allgemein angewendet wird. "Aktuell wird erst ab Erreichen eines Gesamtdatenvolumens von 60 GByte pro Tag die Bandbreite für Filesharing für den Rest des Tages reduziert". Das betreffe aber nur einen sehr kleinen Teil der Kunden, erklärt Gassen, laut heise online. 80 Prozent des Download-Volumens werde von nur 15 Prozent der Nutzer verbraucht, beim Upstream seien es sogar nur 5 Prozent der Nutzer, die 80 Prozent des Transfervolumens erzeugten. Streaming-Dienste, wie Maxdome, seien von den Einschränkungen nicht betroffen.
Hingegen setzt die Musikindustrie weiter auf Webspreen, Warnhinweise und Filter - siehe auch interner Bericht der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) unter Torrentfreak
Quelle: heise online
Der Pressesprecher von Kabel Deutschland bestätigte gegenüber heise online, dass die Sperre derzeit allgemein angewendet wird. "Aktuell wird erst ab Erreichen eines Gesamtdatenvolumens von 60 GByte pro Tag die Bandbreite für Filesharing für den Rest des Tages reduziert". Das betreffe aber nur einen sehr kleinen Teil der Kunden, erklärt Gassen, laut heise online. 80 Prozent des Download-Volumens werde von nur 15 Prozent der Nutzer verbraucht, beim Upstream seien es sogar nur 5 Prozent der Nutzer, die 80 Prozent des Transfervolumens erzeugten. Streaming-Dienste, wie Maxdome, seien von den Einschränkungen nicht betroffen.
Hingegen setzt die Musikindustrie weiter auf Webspreen, Warnhinweise und Filter - siehe auch interner Bericht der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) unter Torrentfreak
Quelle: heise online
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