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Mittwoch, 27. Juli 2011

Abmahnung Negele - Morefilms GmbH

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg mahnt derzeit im Auftrag der Firma Morefilms GmbH aus München die Verletzung von Urheberrechten durch Up/Download in Tauschbörsen am Filmwerk "Fünf Minarette in New York" ab. Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 865,00 €.

Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da bei Nichtbeachtung der Abmahnung ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen kann. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen.

Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren können Sie auch auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Wir helfen seit Jahren bundesweit hunderten von Mandanten schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de

Abmahnung Fareds - Ell & Nikki

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS aus Hamburg mahnt derzeit im Auftrag von Frau Sandra Candie Bjurman aus Malmö, Schweden und Herrn Stefan Örn, Stockholm, Schweden die Verletzung von Urheberrechten durch Up/Download in Tauschbörsen am Musikwerk "Elli & Nikki - Running Scared" ab. Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 450,00 €.

Wir empfehlen, wie in anderen Fällen auch, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Den geforderten Schadensersatz halten wir für einen Musiktitel für deutlich überhöht.

Da das Musikstück auch auf Samplern enthalten ist (z.B. "The Dome Vol. 58" und "Eurovision Song Contest Düsseldorf 2011") drohen bei einem illegalen Download dieser Sampler über Tauschbörsen (Filesharing) zudem weitere Abmahnungen auch durch andere Rechtsanwälte.

Weitere Infos zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unserer Webseite e-anwalt.de.
Wir helfen seit Jahren bundesweit hunderten von Mandanten schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de

Dienstag, 26. Juli 2011

Gesetzentwurf zur Begrenzung der Abmahnkosten und Haftung

Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen hat einen neuen Höchststand erreicht - geschätzt 600.000 Abmahnungen wegen illegalem Filesharing wurden 2010 versandt. Die Partei DIE LINKE hat nunmehr einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen eingereicht.
Nach Ansicht der LINKEN handelt es sich bei der Abmahnindustrie um einen Goldrausch bei dem auch alte und zweifelhafte Werke angemahnt werden um die Abmahnung als Wertschöpfungsinstrument für nicht mehr zu realisierende Lizenzgewinne einzusetzen. Dies ist sicherlich teilweise richtig. Im Kern geht der Gesetzesvorschlag jedoch an der Realität vorbei und würde Urheber rechtlich deutlich schlechter stellen.

Der Gesetzesentwurf ist darüber hinaus nicht geeignet die aktuellen Probleme wie Abmahnkosten und Schadensersatz nach dem geltenden Urheberrecht zu lösen und wird daher von mehreren Kollegen sehr kritisch gesehen (so RA Stadler, RAe Lappmann, Behn, Rosenbaum; RA Ferner) .

Unverständlich ist uns auch bei dem Entwurf, dass nach Ansicht der LINKEN die Vorschrift des § 97a UrhG, die eine Deckelung der Abmahnkosten (Anwaltskosten) vorsieht, komplett gestrichen werden soll. Gerade durch eine konsequente Anwendung des § 97a UrhG könnte dem lukrativen Geschäft der Massenabmahnung vorgebeugt werden und der Schadensersatz sich für Betroffene in einem vernünftigen Maß halten. Meist werden bei einer gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen lediglich die Anwaltskosten für die erfolgte Abmahnung geltend gemacht - der Schadensersatz für das erfolgte Fielsharing (auch aus Lizenzanalogie) bewegt sich meist in einer annehmbaren Höhe. Eine Deckelung des Streitwertes würde nur erneut zu divergierenden untergerichtlichen Enstcheidungen über die konkrete Höhe führen und ist daher gegenüber der klaren Regelung des § 97a UrhG eindeutig zu kurz gesprungen.

Selbstverständlich kann es auch nicht sein, dass ein Urheberrechtsanspruch im Internet vollständig gestrichen wird. Eine generelle Freigabe von Werken im Internet und somit einer Entrechtung der Urheber kann nicht das Ziel sein mit der Begründung die Abmahnindustrie einzudämmen, welche die gesetzmäßigen Rechte der Urheber durchsetzt.

Dienstag, 19. Juli 2011

Abmahnung APW Rechtsanwälte - Universal Pictures

Die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar - Stefan Auffenberg, Rüdiger Petzold und Stefan aus Dortmund Witte mahnt derzeit u.a. im Namen der Firma Universal Pictures Germany GmbH wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet über Tauschbörsen ab.

Gefordert wird in der Regel ein Schadensersatz von 350,- € (z.B. Fast and Furious Five) sowie Anwaltskosten in Höhe von 100.- €. Bemerkenswert ist bei dieser Abmahnung, dass die Kollegen als einige der wenigen Kanzleien eine Trennung von Schadensersatz und Anwaltskosten vornehmen und richtigerweise von Anwaltskosten für die Abmahnung nur 100.- € fordern (auch wenn sie die Anwendung des § 97a UrhG nicht als gegeben ansehen).

Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da bei Nichtbeachtung der Abmahnung ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen kann. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen.

Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren können Sie auch auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Gerne stehen wir Ihnen anwaltlich zur Verfügung. Unsere Kanzlei bearbeitet derzeit mehrer hundert Fälle in denen Betroffene wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt worden sind.