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Montag, 19. Oktober 2015

Abofalle - Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsummern

Wir haben bereits mehrfach über sog. gewerbliche Werbeeiträge und Abofallen berichtet. Aktuell liegt uns erneut ein Fall der Firma "Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsummern" - DR Verwaltung AG, Siemensstraße 36, 53121 Bonn (auch handelnd unter der Adresse Potsdamer Platz 2, 53319 Bonn - hier kommt jedoch keine Post an) vor.

Das Schreiben erweckt schon durch den Titel: "Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsummern" sowie einem, dem Bundesadler nachempfundenen Wappen und der darunter aufgedruckten URL USTID-Nr.de einen amtlichen und wichtigen Eindruck. Auch die folgende Überschrift "Eintragung Zentrales Gewerberegister (§ 14 BGB) verstärkt diesen offiziellen Charakter. (Ein Verweis auf § 14 BGB (Definition eines Unternehmers) ist im Betreff jedoch unsinnig - treffender wäre es auf § 138 BGB zu verweisen - sittenwidriges Geschäft - Wucher)

Leicht wird daher bei dem Schreiben übersehen, dass darunter neben einem Aktenzeichen der Begriff "Eintragungsofferte" verwendet wird.

In Wahrheit handelt es sich nämlich bei den Schreiben des Zentralen Gewerberegisters zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsummern keineswegs um eine offizielle Stelle, oder eine Behörde, sondern um ein "Angebot" zum Abschluss eines kostenpflichtigen Eintrags im Internet, dessen Nutzen sehr stark bezweifelt werden kann. Für schlappe 398,88 € zuzügl. USt pro Jahr (bei einem Zweijahresvertrag) kann man sich mit seinen Daten auf der Webseite ustid-nr.de anmelden. Praktischerweise sind die Daten zum Gewerbeunternehmen bereits von der Firma DR-Verwaltung AG im Vordruck schon vorausgefüllt und sollen nur noch ergänzt, oder geändert werden.

Gerade Geschäftsunternehmer haben jedoch oftmals keine Zeit sich das Schreiben genauer anzusehen und sich den ellenlangen kleingeschriebenen Text, der am Anfang mit allen möglichen Gesetzen und Paragraphen gespickt ist, zu beschäftigen. Nach einer kurzen Durchsicht gehen daher vermutlich viele davon aus, dass Sie nur die Daten überprüfen und ergänzen sollen und dann wieder zurückfaxen sollen. Das böse Ende kommt dann einige Wochen später in Form einer gesalzenen Rechnung.

Nach unserer Ansicht ist jedoch kein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen. Wir raten allen Betroffenen sich umgehend zur Wehr zu setzen. So hat z.B. das LG Hamburg, Urteil vom 14.01.2011, Az. 309 S 66/10, zum Versand irreführender Branchenbuch-Formulare entschieden, dass mit der Versendung von ähnlich gelagerten Formularen, die einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag nach sich ziehen sollen, der Versender den Straftatbestand des Betruges (§ 263 StGB) erfüllen kann.

Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 15. April 2011 - AZ 38 O 148/10, das in einem ähnlichen Fall richtig feststellt, dass bereits die Überschrift den Eindruck erwecken kann, es handele sich um eine im öffentlichen Interesse tätige Stelle. "Der Eindruck wird verstärkt durch die Gestaltung des Textes als Formular, dessen voreingetragene Angaben zu prüfen und zu ergänzen sind. Demgegenüber ist der eigentliche Werbetext in kleiner Schriftgröße gehalten und inhaltlich so gefasst, dass nur bei ganz besonders aufmerksamen Lesen überhaupt auffallen kann, dass ein Angebot über den Abschluss eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrages vorliegt. (..) Gerade weil der Angebotscharakter als solcher verschleiert wird, besteht für den Leser kein Anlass, sich hiermit näher zu befassen.

Der Umstand, dass sich das Formularschreiben an Gewerbetreibende richtet, die nicht als geschäftlich unerfahren angesehen werden können, ist ohne maßgebliche Bedeutung. Gerade selbständige Geschäftsleute sind häufig in zeitlicher Bedrängnis. Sie sind geneigt, den Inhalt von Postsendungen, eingeteilt nach "Reklame" und Geschäftspost, mit einem Blick zu sichten. Wegen des Eindrucks eines amtlichen Schreibens besteht eine nicht unerhebliche Gefahr, dass die Unterschrift geleistet wird, ohne sich ausführlich mit dem gesamten Text oder gar noch zusätzlich den allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut gemacht zu haben.“



Auch die Rechnung der Firma "Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsummern" - DR Verwaltung AG erweckt wieder einen sehr offiziellen Eindruck. Lassen Sie sich jedoch davon nicht täuschen und zu einer voreiligen Zahlung bewegen.


Sollten Sie ein Schreiben des "Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsummern" - DR Verwaltung AG erhalten haben, raten wir dringend zu einer sofortigen Reaktion. Wir stehen Ihnen hier gerne anwaltlich zur Verfügung. Unsere Kosten sind auf jeden Fall deutlich niedriger als die von der DR Verwaltung AG geforderten 797,76 € zuzügl. USt.

Update 03.11.2015: heute erreicht mich selbst schon wieder ein ähnliches Schreiben per Telefax (mit einer handschriftlichen Mitteilung am oberen Rand: "Eilige Faxmitteilung!" der Firma  Europe Reg Service Ltd, Gerichtsweg 2, 04103 Leipzig. Das freche Schreiben, welches ebenfalls eine Abofall darstellt ist überschrieben mit "Regensburg Gewerbe-Meldung.de" - Gewerbliche Firmeneintragsofferte. Anscheinden gibt es dies für jede größere Stadt - so liegt uns auch ein Fall von Berlin.Gewerbe-Meldung.de vor.

Im Text wird ausgeführt, dass eine Zweigstelle in Leipzig seit der internen Auflösung dezentraler Gewerbeverzeichnisse die Abwicklung der Gewerbeverzeichnisse der Bundesrepublik Deutschland übernommen hat. Um die rechtzeitige zentrale Eintragung zu gewährleisten, sollen die mit X gekennzeichneten Stellen ausgefüllt werden und das Schreiben mit Stempel und Unterschrift zurück gefaxt werden.
Erst im weiteren Text (den sich vermutlich aufgrund der unsinnigen Zeilen zuvor auch keiner durchliest) wird dann erläutert, dass das ganze selbstverständlich nicht ein kostenloses Register darstellt, sondern 348.- € zuzügl. Umsatzsteuer pro Jahr kostet.

Mein Rat: Finger weg vom Stift und nicht unterschreiben, es sei denn Sie wollen für teures Geld in einem Suchverzeichnis im Internet stehen und derartige Geschäftsgebaren unterstützen.
Sollten Sie bereits unterschrieben haben und das Schreiben zurückgefaxt haben, so rate ich dringend dazu anwaltlich prüfen zu lassen, ob Sie tatsächlich zur Zahlung verpflichtet sind. Meiner Meinung nach handelt es sich um einen weiteren Fall einer Abofalle.

Update 09.05.2016:

Die Rechnungen für angebliche Verträge für Gewerbe.Meldung.de kommen nun von einer AN-Meldung GmbH, Gerichtsweg 2, 04103 Leipzig.

Laut Webseite der Firma AN-Meldung GmbH (www.an-meldung.de) soll Geschäftsführer ein Herr D. Schneider sein. Nicht erklärlich ist, warum es Herr Dirk Schneider nötig hat, sein Impressum entgegen § 5 TMG abzukürzen - seine vollständigen Daten finden sich bei der Denic als Domaininhaber der Domain an-meldung.de.

Leitungserbringer soll übrigens eine Europe REG Service Ltd, 3A Edge Water Complex Zammit Street, St. Julians, Malta sein. Alles etwas sehr sonderbar.

Auf meine Schreiben hat die Gegenseite bislang (wie zu erwarten war) nicht reagiert und versendet fleißig weitere Rechnungen. Nun - vielleicht bokomme ich von der AN-Meldung eine Antwort. Schließlich wirbt AN-Meldung auf ihren Webseiten mit der Slogan:
Postbearbeitung – Wir machen den „Schreibkram“
    Fehlt Ihnen die Zeit, um professionelle Serienbriefe zu erstellen?
    Brauchen Sie einen Beauftragten, der Ihre Post abholt und bearbeitet?
    Möchten Sie Werbebriefe verfassen und versenden?


Nein! - Ich, bzw. meine Mandantschaft möchte Ruhe vor diesen unsinnigen Schreiben!

B2B Webconsulting GmbH - avenue-shopping.de - profi-kochrezepte.de

Schon seit Langem versucht die Firma B2B Webconsulting GmbH, Dortmund, Geschäftsführerin Frau Silvia Marencak, mit verschiedenen Webseiten, so z.B. avenue-shopping.de oder profil-kochrezepte.de, oder meinekochidee.de Nutzer für ihre "Dienste" zu gewinnen.

Was jedoch die meisten Nutzer dieser Webseiten sehr leicht übersehen, ist dass die Webdienste angeblich kostenpflichtig sein sollen. Dieser Hinweis auf einen kostenpflichtigen Vetrag ist auf der Webseite und den AGB nur versteckt aufzufinden. Durch Absenden der Daten des Anmelders soll dann ein 2-Jahresvertrag mit Kosten von 284,17 € (inkl. Ust) pro Jahr, d.h. 568,34 € insgesamt zustande mit der Firma B2B Webconsulting GmbH gekommen sein.

Dies wird jedoch von uns sehr stark bezweifelt. Zwar versucht die Firma B2B Webconsulting GmbH durch einen Hinweis auf der rechten unteren Seite ihrer Webseiten angeblich nur Unternehmern Zugang zu Ihren Webseiten gewähren zu wollen (um somit die strengeren Regeln für Verbraucher, wie z.B. Widerrufsbelehrung, Buttonlösung, etc) zu umgehen, jedoch wird faktisch jedem (so auch Verbrauchern) Zugriff zu den Webseiten gewährt. Es wird nicht überprüft, ob es sich bei dem Anmelder tatsächlich um einen Unternehmer und nicht um einen Verbraucher handelt. Nach unserer Meinung handelt es sich bei den Webseiten um klassische Abofallen.

Nach unserer Ansicht ist ein angeblich kostenpflichtige Vertrag entgegen der Preisangabeverordnung sowie den Regelungen zum AGB (überraschende Klausel) nicht zustande gekommen. Weiterhin dürfte auch ein Verstoß gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG vorliegen.

Wir sind der Ansicht, dass ein derartiges Geschäftsgebaren nicht unterstützt werden soll und raten  Betroffenen, die von einer kostenlosen Anmeldung ausgegangen sind, sich gegen angebliche Zahlungen zur Wehr zu setzen. Betroffene sollten auch nach unserer Meinung aktiv gegen Forderungen der Firma B2B Web Consulting GmbH vorgehen, wenn diese nach Ihrem Empfinden zu Unrecht erhoben worden sind. Sie können uns hierzu gerne beauftragen.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine Rechnung von B2B Web Consulting GmbH für ein angebliches kostenpflichtiges Abo für www.profi-kochrezepte.de, www.avenue-shopping.de oder www.meinekochidee.de bekommen haben. Unsere Kosten, welche sich nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt richten sind auf jeden Fall deutlich niedriger als der von Ihnen geforderte Rechnungsbetrag.

Was uns auch verwundert, ist, dass eine Firma, welche angeblich weltweit handelt und nach eigenen Angaben eine "Schnittschnelle zwischen den Unternehmen und Großhändlern, Herstellern, Lieferanten sowie Outlets" sein soll, ihre Umsatzsteuer-ID Nr. nicht nach § 5 TMG im Impressum der eigenen Webseite angibt. Hier steht nur die (nicht vom TMG geforderte) Steuernummer.


Donnerstag, 16. Juli 2015

Inkassoforderung "Kanzlei" Petersen & Parter - Eurolotto International Ltd

Uns liegt wieder ein mal eine schon auf den ersten Blick sehr dubiose Forderung einer "Kanzlei" Petersen & Partner, 20 St Mary Axe London, EC48 8AF im Auftrag als Rechtsberatung und Forderungsmanagement einer angebliche Firma Eurolotto International Ltd (ohne Anschrift) aus.

Das gesamte Schreiben erweckt schon auf den ersten Blick und der Aufmachung einen sehr dubiosen Eindruck. So ist in der Fußzeile die "Inkassofirma" als Kanzlei Petersen & Partner ausgegeben, was wohl den Eindruck einer Anwaltskanzlei hervorrufen soll. Im Briefkopf wird hingegen "Petersen und Kollegen" aufgeführt - ja was nun?

Gibt man die im Schreiben angegebene Telefonnummer (0044-20-37691732) bei Google ein, so erscheinen mehrere Berichte auftauchen bei denen von verschiedenen dubiosen Inkassofirmen (die es unter der Adresse nicht geben soll) berichtet wird. Immer wieder tauscht auch der Name Justorat (oder Kanzlei Justorat) auf, so auch in den uns vorliegenden Schreiben.
Weiter fällt auf, dass als e-Mail Adresse lediglich eine gmail Adresse (totalcreditrecovery24@gmail.com) angegeben ist, was für ein international agierendes Inkassounternehmen doch sehr merkwürdig ist. Haben die keine eigene Homepage? oder eigene Mailserver?

Nun dies scheint wohl auch damit zusammen zu hängen, dass es nach unseren Recherchen auch keinen Fachverband der Lotterie und Glückspielanbieter Deutschland gibt, somit auch keinen, der die "Inkassodienstleistungen" beauftragt hat. Da verwunderte es auch nicht, dass meine Mandantin auch zu keinem Zeitpunkt mit der angeblichen Firma "Eurolotto International Ltd" einen Vertrag abgeschlossen hat.

Nach unserer Ansicht handelt es sich bei dem Schreiben um einen Betrug, der immer wieder schon seit Jahren - teils unter anderen Namen wie "Kanzlei Justorat" oder Kanzlei P&K National (wie auch im mir vorliegenden Schreiben im Briefkopf angegeben) betrieben wird.

In dem uns vorliegenden Fall wird eine Forderung von 695,10 € zuzügl 34,76 € Verzugszinsen und 21.- € Auslagen des Gläubigers geltend gemacht. Mit Zahlung von 323.- € wäre die Angelegenheit erledigt - ein passender Vergleichsvertrag liegt dem Schreiben gleich bei.

Wer zahlt wird sein Geld vermutlich nie wieder sehen - die Zahlungen sollen nämlich auf ein Konto der BANCA COMERCIALA ROMANA S.A in Rumänien gehen (IBAN RO - BIC RNCBROBU) - Inhaber Justoraf SRL.

Übrigens die Adresse 20 St Mary Axe, London gibt es nicht - es gibt nur 30 St Mary Axe und das ist die berühmte "Gurke" in London - siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/30_St_Mary_Axe. Selbstverständlich braucht ein "Inkassounternehmen" aus London, das in der berühmten "Gurke" residiert (welche sicherlich keine billige Miete hat) kein Konto am Finanzplatz London - aus Rumänien lassen sich die eingetriebenen Gelder doch viel besser verschieben.

Über eine Registrierung als zugelassene Rechtsdienstleistungsfirma brauchen wir wohl nicht weiter spekulieren.

Wir raten daher keiner Zahlung zu leisten - rufen Sie auch nicht bei der im Inkassoschreiben angegebenen Telefonnummer an. Ignorieren Sie das Schreiben oder schalten Sie einen Anwalt ein, der Ihnen weitere mögliche lästige Drohbriefe vom Hals hält.


Freitag, 3. Juli 2015

Nachruf zum Tod von Dr. Christian Baumann

Mit ungläubigen Entsetzen habe ich am Mittwoch erfahren, dass mein Freund uns sehr geschätzter Kollege und Kooperationspartner meiner Kanzlei, Dr. Christian Baumann am 30.06.2015 bei einem tragischen Autounfall ohne sein Verschulden ums Leben gekommen ist.  
Bei einem Gefahrguttransporter ist ein Reifen geplatzt, worauf dieser die Mittelleitplanke der Autobahn A93 bei Mitterteich durchbrochen hat und mit zwei entgegenkommenden Fahrzeugen zusammen gestoßen ist. Christian, der alleine im Fahrzeug von einer Rückfahrt von Berlin saß, verlor dabei noch an Unfallort mit nur 54 Jahren auf tragische Weise sein Leben. Zwei weitere Insassen des anderen PKW wurden schwer verletzt. 

Es ist für mich nach wie vor nicht fassbar, dass Christian, den ich in den letzten Jahren als fachlich sehr fundierten Kooperationspartner und sehr angenehmen Kollegen kennen und schätzen gelernt habe, jäh für immer von uns gegangen ist. Ich werde unseren Austausch und unsere gemeinsamen Aktivitäten sehr vermissen. 

Dr. Christian Baumann war seit 1988 einer der bekannten Rechtsanwälte in Regensburg und seit 1994 Fachanwalt  für Steuerrecht, seit 2010 auch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Seit 2013 war er mit seiner Kanzlei Baumann, Mayer, Seidel und Partner Kooperationsparter meiner Kanzlei. 

Dr. Christian Baumann war nicht nur mein Freund und Kollege, sondern, neben vielen anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten, auch mein Beirat im Regionalverband des Bundes der Steuerzahler in Bayern - Regensburg/Kelheim/Cham. Auch hier wird er uns mit seinen langjährigen Erfahrungen als  Rechtsanwalt/Fachanwalt und fundierter Kenner des Steuer- und Erbrechts sehr fehlen. 

Mein tiefstes Beileid gilt seiner Familie, insbesondere seiner Ehefrau und Tochter.  

Meine aufrichtige Anteilnahme gilt auch meinen Kollegen und Kooperationspartnern der Kanzlei Baumann, Mayer, Seidel und Partner in dieser schweren Zeit. Wir werden ihn alle sehr vermissen.