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Donnerstag, 19. November 2009

Hausdurchsuchung wegen illegalem Filesharing

Derzeit liegen uns mehrere Fälle vor, in denen die Anwaltskanzlei Nümann + Lang, Karlsruhe Strafanzeigen wegen illegaler Verbreitung der Software Autodata im Auftrag der Firma Autodata Ltd, Berkshire, England gestellt hat. In mehreren Fällen ist es auch zu Hausdurchsuchungen gekommen.

Wie Sie sich bei einer Hausdurchsuchung richtig verhalten erläutern wir auf unseren Webseiten unter e-anwalt.de.

Oftmals dienen die Strafanzeigen lediglich zur Ermittlung des Anschlussinhabers mit dem Ziel diesen zivilrechtlich zu verfolgen. Nümann und Lang machen in diesen Fällen Schadensersatzansprüche von 3.261,00 € geltend. Die Software kostet im Handel ca. 700,00 €.

Wir raten in derartigen Fällen umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, klären Sie zuvor das Honorar mit ihrem Anwalt ab. Uns sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen der eigene Anwalt für seine Dienstleistungen mehr von seinem Mandanten verlangt hat, als dieser an Schadensersatz zu zahlen gehabt hätte. Auch wird im Netz von einem Anwalt berichtet, der Mandanten in jedem Fall von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abrät und statt dessen standardisierte Schutzschriften hinterlegt, mit der Folge, dass diese vom Gericht als unbeachtlich angesehen werden und es zu sehr teuren einstweiligen Verfügungen kommt. Der Schaden auf den die Abgemahnten dann sitzen bleiben ist dann deutlich höher als zuvor von der Gegenseite gefordert.

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