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Donnerstag, 2. Dezember 2010

Hausdurchsuchung bei Olaf Tank

Wie die Neue Osnabrücker Zeitung meldet wurde die Kanzlei des für Mahnschreiben wegen angeblicher Aboverträge im Internet bekannten Rechtsanwalts Olaf Tank durch die Staatsanwaltschaft durchsucht. Angeblich liegen allein bei der Staatanwaltschaft Osnabrück mehr als 3.800 Strafanzeigen wegen Betrugs vor.

Der Kollege Tank ist im Internet vor allem durch Mahnschreiben für diverse Firmen berüchtigt geworden. Angeblich sei zwischen den Betreibern und den Besuchern der jeweiligen ein kostenpflichtiger Abovertrag zustande gekommen. Sofern die Rechnung (welche in der Regel per e-Mail erfolgte) nicht bezahlt wurde auch und auf Mahnschreiben nicht reagiert wurde, wurde der Kollege Tank mit der Beitreibung der Forderung beauftragt.

Im Fall der ebenfalls durch entsprechende Mahnschreiben bekannt gewordenen Kollegin Katja Günther hat die Staatsanwaltschaft München I die Ermittlungen eingestellt. Über 1.000 Menschen hatten Strafanzeige gegen die Anwältin erstattet. Ermittelt wurde unter anderem wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Betrug. Gegen einige der von Günther vertretenen Onlinefirmen ermitteln verschiedene Staatsanwaltschaften weiter.
Günther sei nicht für die Gestaltung der Webseiten ihrer Mandanten verantwortlich, deren Betreibern vorgeworfen wird, die Kostenpflichtigkeit der Angebote nicht rechtskonform ausgewiesen zu haben. Die Ermittlungen  hatten ergeben, dass die RAin Günther lediglich mit dem Inkasso, nicht aber mit den Webseiten befasst war.
Der Anwältin habe auch nicht nachgewiesen werden können, dass sie Forderungen geltend macht, deren Unbegründetheit von vornherein feststeht, erklärte die Staatsanwaltschaft. Das Einfordern von Forderungen  "bei unsicherer Rechtslage" sei kein Betrug.  Auch Nötigung könne Frau Günther nicht nachgewiesen werden. Eine Nötigung im strafrechtlichen Sinne ist eine "Drohung mit einem empfindlichen Übel“. „Nach dem Erhalt des 4. Mahnschreibens mag von dem Empfänger subjektiv ein gewisser Druck empfunden werden“, räumt die Staatsanwaltschaft zwar ein. Allerdings könne Opfern von Abofallen im Internet „ohne weiteres zugemutet werden“, sich einer möglichen zivilgerichtlichen Auseinandersetzung zu stellen - berichtet die Augsburger Allgemeine.

Nach Schätzung und auch nach meinen Erfahrungen zahlen ca. 20-25 % der Angemahnten den Betrag für den angeblichen Vertrag und entsprechende Anwaltskosten. Bei mehreren hunderttausend Fällen kann man daher die "Unannehmlichkeiten" einer Hausdurchsuchung und Ermittlungen gerne in Kauf nehmen. Schlecht nur, wenn die angemahnten nicht zahlen. ;-)

Angeblich ist die schöne Kollegin Günther jetzt nicht mehr für derartige Seitenbetreiber als Mahnanwalt tätig - schön wär´s.


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