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Mittwoch, 19. Januar 2011

Haftung eines Internetcafes beim Filesharing - Urheberrechtsverletzung

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetcafes für die Rechtsverletzungen seiner Kunden haftet, wenn er den Internetzugang nicht mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen ausstattet.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 25.11.2010 - Az.: 310 O 433/10 (Link über Verein-gegen-den-Abmahnwahn.de)

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