Seiten

Mittwoch, 14. September 2011

Neue Abmahnkanzlei Daniel Sebastian - DigiRights GmbH

Eine weitere neue Kanzlei widmet sich dem offensichtlich lukrativen Geschäft der Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts durch Verbreitung von Werken in sog. Tauschbörsen - P2P Netzwerken.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH u.a. die Musikwerke
  • Israel Kamakawiwo ´ole – Over the Rainbow
  • Die Atzen mit Nena – Strobo Pop
  • Martin Solveig & Dragonette – Hello
  • Milk & Sugar vs. Vaya Con Dios – Hey (Nah Neh Nah)
  • Chris Brown feat. Benny Nenassi - Beautiful People
  • DJ Antoine vs. Timati feat Kalenna – Welcome to St. Tropez

enthalten z.B. auf Samplern wie z.B. German Top 100 Single Charts oder ClubSounds ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 1.800.- €! Damit führt Kollege Sebastian nach unserem Wissen die Hitliste der geltend gemachten Schadensersatzforderungen wegen abgeblicher Verbreitung von Musikstücken aus den Samplern an.
Im Abmahnschreiben wird zudem ein möglicher Schadensersatz von über 4.000.- € angedroht.

Bisher wurden die obigen Werke von der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner angemahnt (oder noch weiter abmahnt, was uns nicht bekannt ist). Denecke & Partner hat nach unserem Wissen "lediglich" 1.140,- € pauschalen Schadensersatz gefordert. Der Kollege Sebastian war laut seiner Homepage in der Zeit von September 2009 bis April 2010 in der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner tätig und hat dort seine Erfahrungen im Urheberrecht gesammelt, die er nunmehr als selbständiger Anwalt anwendet.

Den geltend gemachten Schadensersatz halten wir für deutlich überhöht, auch wenn eine junge Kanzlei sicherlich ihr notwendiges Honorar benötigt - aber 1.800.- € für 6 MP3s  - bei allem kollegialen Respekt - sind doch ein sehr stolzer Schadensersatz.
Wir empfehlen jedoch, wie auch in anderen Fällen, auch im vorliegenden Fall die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da bei Nichtbeachtung der Abmahnung ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen könnte. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen.Wir helfen seit Jahren bundesweit hunderten von Mandanten schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de.

Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren können Sie auch auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

1 Kommentar:

  1. Deutschland ist ein armseliges Land, wo der Bürger nur "Schlachtvieh" ist. Hier werden Menschen "abgemahnt" die evt. mal einen falschen Link gutgläubig angeklickt haben. Das kann einem auch bei youtube.com passieren. Deutsche Anwälte gehören an den öffentlichen Pranger gestellt und die sog. Regierung gleich dazu. Ihr seid alle Verbrecher an der Menschheit!

    AntwortenLöschen