Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma Deadalic Entertainment GmbH, Papenreye 53 - Wokpoint Unit 2 - 22453 Hamburg wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung u.a. am Computerspiel "Deponia" durch Verbreitung im Internet (Tauschbörsen - File-Sharing-Systeme) ab.
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 1.500.- €.
Das Spiel für Spieler ab 6 Jahren ist laut Deadalic seit 27.01.2012 auf dem Markt. Der Vertrieb erfolgt über EuroVideo. Deadalic bietet einen kostenpflichtigen Download des Spiels zu einem Preis von 26,95 € an.
Wie auch in anderen Fällen empfehlen dringend wir die Abmahnung des Kollegen Sebastian dringend erst zu nehmen und
unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur
Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann
und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen
Unterschreiben der beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten
wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall
die geforderten Abmahnkosten bezahlt werden müssen und unserer Meinung nach zu weit gehend ist.
Wir
erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den
Abmahnschreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals
klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian nicht um einen Betrug
handelt. Über die Höhe eines
Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine
Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der
Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich
in über 1200 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste
Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen
uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter
info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den
Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei
den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche
Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing
belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 220,- € inkl. USt je nach Art
des Falles. Von selbstgestrickten Schreiben, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine
oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht
beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu
unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und
unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Siehe auch unsere weiteren Artikel zu Abmahnungen RA Sebastian
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