Die Bildagentur getty images mahnt derzeit u.a. wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung eines Hintergrundbildes (Skin) der Fotoalbem Software jAlbum ab. Bei dem Hintergrundbild handelt es sich um eine Darstellung des Mount Rainer mit einem Schmetterling im Vordergrund (Bezeichnung des Bildes laut getty images: „AR5460-001 (RM) USA, Washington, Mt. Rainer Nat. Park, Mt. Rainer, alpine meadow – Collection: The Image Bank; Photograph Darell Gulin“). Dieses Hintergrundbild war in Teil der Software jAlbum Version 8 welche vor einigen Jahren vertrieben worden ist, bzw. zum Download angeboten worden ist.
Getty images behauptet nunmehr gegenüber privaten Seitenbetreibern, welche diesen Skin in Ihrem Online-Fotoalbum benutzen, dass diese das Urheberrecht an dem Bild verletzten, da sie nicht über eine gültige Lizenz verfügen. Gefordert wird ein Schadenersatzbetrag von 950.- € zuzügl 23% Irische Umsatzsteuer - Gesamtbetrag 1.168,50 €.
Erste Reaktionen von Abgemahnten sind bereits bei jAlbum auf dessen Forum eingegangen. Nach unseren Informationen hat jAlbum den Skin vorerst entfernt. Das Problem wird derzeit bei jAlbum überprüft. Aktuell heißt es auf den Webseiten von jAlbum AB, Schweden:
"David is aware of this problem, but he has not been able to get in touch with the person who developed the skin:
davidekholm wrote:
The album owner should naturally not be held liable. It's natural to me that each skin developer takes this responsibility. In the case of the Nature skin, I'm trying to get hold of the author. He worked for Swedish gaming company Betsson, so formally, they have the responsibility here. I assume he holds proper copyright for these images as he was a graphics professional."
Der einzelne Nutzer von jAlbum kann selbstverständlich nicht überprüfen, ob die von der Firma zur Verfügung gestellte Software auch frei von Urheberrechtsverletzungen ist, insbesondere ob die Firma jAlbum Lizenzen zur Verwendung der Skinbilder erworben hat oder ob es sich um eigene Bilder der Firma handelt, an denen jAlbum die Urheberrechte zustehen.
Unabhängig davon ist ein Unterlassungsanspruch jedoch verschuldensunabhängig. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Forderung von Getty Images auch derzeit berechtigt ist.
Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen
wir Abmahnschreiben von Getty Images dringend erst zu
nehmen
und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir
erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den
Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals
klargestellt, dass es sich bei den Schreiben von getty images nach
unserer Ansicht nach nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe
eines
Schadensersatzes - und ob dieser überhaupt berechtigt ist - kann man durchaus streiten. Uns sind auch Fälle bekannt, bei denen Verletzungen von Bildrechten durch getty geltend gemacht wurden und sich dann herausgestellt hat, dass es sich nicht um Bilder aus dem Bestand von getty handelt und die Forderung zurück gezogen worden ist.
Aktuell kann ich aus dem mir vorliegenden Bildmaterial nicht eindeutig erkennen, dass es sich bei dem verwendeten Skin von jAlbum um das von getty bemängelte Bild handelt.
Wir
raten für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten
haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu
beauftragen. Wir helfen seit Jahren schnell und unkompliziert bundesweit in derzeit weit über
1.200 Fällen bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten. Sie
erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter
info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen
Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den
einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen
Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie
sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine
Mandatszusage zu erteilen.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem
niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten
Schreiben oder noch schlimmer, gar
keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion
kann sehr teuer werden! Sofern keine entsprechende Einigung mit getty zustande kommt, können Sie davon aus gehen, Post der Kanzlei Waldorf Frommer zu erhalten,. welche getty images vertritt. Diese macht dann selbstverständlich auch noch ihre Anwaltskosten als Schadenersatz geltend.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und
unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
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