Die Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann (.rka) aus Hamburg mahnen derzeit im Auftrag der Firma Koch Media GmbH, vertreten durch die Gerschäftsführer Dr. Klemens Kundratiz und Stefen Kaspelari aus Planegg unter anderem wegen Verbreitung des Computerspiels "Sleeping Dogs" durch Up/Donwload in sog. Tauschbörsen (Filesharingsysteme, P2P Netzwerke).
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 900.- €.
Wie auch in
anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von .rka
dringend erst zu nehmen
und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir
erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den
Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals
klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Reichelt Klute Aßmann nicht um einen Betrug
handelt. Über die Höhe eines
Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und
hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben.
Wir
raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese
eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit
mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich
ziehen kann. Uns sind Gerichtsverfahren bekannt, in denen .rka die Unterlassungserklärung eingeklagt hat.
Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über
1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste
Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie
erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen
Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den
einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und
Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen
Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer
der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab
exakt mit. In der Regel beträgt unser Honorar für die gesamte
außergerichtliche Tätigkeit in Fällen dem hier geschilderten Fall zwischen 170. und 220.- € inkl. USt. Erst wenn Sie uns Ihr
OK zur Bearbeitung des Falles und dem
vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.
Von
selbstgestrickten
Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar
keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion
kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt
anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt
häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie
verwendet werden können.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und
unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Siehe auch unsere weiteren Beiträge zu Abmahnungen von .rka wegen Urheberrechtsverletzung im Blog
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