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Sonntag, 2. Februar 2014

Vorsicht bei der Verwendung von Original-Produktabbildungen - Abmahnung Tupperware

Wie bereits mehrfach darauf hingewiesen, dürfen Fotos von Dritten nicht ohne Einwilligung des Urhebers des Bildes im Internet veröffentlicht werden. Jegliches Foto ist urheberrechtlich geschützt.

Oftmals werden jedoch bei eBay Verkäufe oder Werbeseiten Originalproduktbilder der Hersteller der Waren ohne vorherige Einwilligung verwendet. Es droht dann eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung, d.h. einer Erklärung, diese Bilder in Zukunft nicht mehr in Internet zu veröffentlichen, andernfalls eine Strafe fällig wird. Weiterhin werden meist Rechtsanwaltgebühren für die Abmahnung sowie Schadenersatz für die unberechtigte Nutzung der Fotografien gefordert. Bei den Anwaltskosten kommt es darauf an, ob es sich um eine private, nicht gewerbliche Nutzung (z.B. bei einer privaten eBay Auktion) oder um eine gewerbliche Nutzung (Händlerwebseite oder gewerblicher eBay Verkäufer) handelt. Es drohen allein für den Hinweis, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und für die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegnerische Anwaltskosten zwischen 124.- € (nach § 97a UrhG) und mehreren hundert Euro. Der Schadenersatz für die unberechtigte Nutzung richtet sich zum einen nach der Art des Bildes, der Verwendung, der Größe und Dauer der Nutzung und kann sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren.

Immer mehr Firmen gehen derzeit gegen die unberechtigte Nutzung ihrer Produktfotos vor. So liegt uns aktuell Abmahnungen der Kanzlei Hoffmann - Christine Hoffmann aus Friedrichsdorf im Auftrag der Firma Tupperware Deutschland GmbH vor. Gefordert wird in der Abmahnung neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Anwaltskosten von 124.- € für das Schreiben sowie ein Schadenersatz von 80.- € (Anmerkung: es handelt sich um einen privaten eBay Verkauf).

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Hoffmann dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Wir helfen seit Jahren bundesweit in über 2.000 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten. Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

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