Auch für die Bildagentuten Copyright Services International aus Kalifornien / USA, Caro Fotoagentur GmbH, Berlin und W.E.N.N. Ltd., London sollen Abmahnungen durch die Kanzlei Denecke ausgesprochen worden sein.
In der uns vorliegenden Abmahnung wird als Grundlage der Berechnung eines Lizenzschadens für die unberechtigte Nutzung des Bildes die Tabelle der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Tabelle) herangezogen. Dagegen ist zunächst generell (Einzelfälle sind zu prüfen) nichts einzuwenden.
Erstaunlich ist jedoch bei der uns vorliegenden Abmahnung der Rechtsanwälte Denecke Priess und Partner, dass zu dem so errechneten Wert eine weitere Lizenzgebühr für das (unbekannte) Fotomodel von 45.- € hinzugerechnet wird. Die Summe wird dann weiter um den Faktor 2,5 erhöht (eine Grundlage ist uns hierfür nicht ersichtlich). Weiterhin wird dann eine 100% Erhöhung der Lizenz wegen fehlender Quellenangabe geltend gemacht. Weiter gibt Denecke Priess & Partner in der Abmahnung an, dass ein weiterer 100% Aufschlag für die unterlassene Urheberrechtsnennung geltend gemacht werden kann.
Im Endergebniss soll mit dieser Berechnung der Lizenzschaden - ausgehend von einer Lizenzgebühr nach MFM-Tabelle von 150.- € - auf 975.- € erhöht werden! Darüber hinaus werden dann auch noch Kosten für Internetrecherche in Höhe von 85.- und selbstverständlich Anwaltskosten aus der Gesamtssumme geltend gemacht.
Den geltend gemachten Schadenersatz halten wir für deutlich überzogen.
In letzter Zeit häufen sich die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen von Texten und Bildern. Nochmals sei klargestellt, dass eine Urheberrechtsverletzungen kein Kavalierdelikt sind, insbesondere, wenn Künstler von Ihren Bildern oder Grafiken leben müssen. Jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne Lizenz/Einwilligung weiter verbreitet werden darf, d.h. einfach aus z.B. Google übernommen und auf der eigenen Webseite eingefügt werden. Kein Bild darf ohne Einwilligung des Urhebers einfach so veröffentlicht werden - siehe hierzu auch im Urhebergesetz § 2, § 72; sowie §§ 15 ff UrhG. (Sollten sich auf dem Bild auch noch fremde Dritte Personen befinden ist zusätzlich auch das Recht am eigenen Bild zu beachten!)
Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir das Abmahnschreiben des Rechtsanwälte Denecke Priess und Partner dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der Kanzlei Denecke nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten. Wir raten zur anwaltlichen Überprüfung Angelegenheit insbesondere bezüglich der geltend gemachten Schadenersatz/Anwaltskosten und Überprüfung der geforderten Unterlassungserklärung. Oftmals sind Unterlassungserklärung zu weit gehend. Auch die geforderten Schadenersatzansprüche lassen sich in der Regel reduzieren. Ein Ignorieren der Abmahnung kann ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen, welches auch den geforderten Schadenersatz deutlich übersteigen kann.
Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.500 Fällen von Urheberrechtsverletzungen schnell und unkompliziert. Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Wichtig!!! Wenn Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben versichern Sie sich vorher gewissenhaft, dass die beanstandeten Texte, Bilder, Graphiken oder andere urhebrechtlich geschützte Werke nicht mehr von Ihnen weiter verbreitet und veröffentlicht werden. Es würde ansonsten ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vorliegen, welcher ganz erhebliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann!
zu ähnlichen Artikeln - Abmahnung wegen Urheberrechten an Bildern siehe auch:
- Abmahnung Sebastian Deubelli wg Urheberrechtsverstoß - Mauritius Images - blickwinkel
- Abmahnung Kanzlei PixelLaw - wegen Verwendung von Bildern aus der Photodatenbank pixelio
- Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer - Getty Images
- Abmahnung Dornbach Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - im Auftrag von Alexander Limbach
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