Wie auch auf verschiedenen anderen Webseiten im Internet berichtet wird, wirbt die Firma Medienwelt Ltd, aus London (Postanschrift in Deutschland angeblich Georg-Schwarz-Straße 20, 04177 Leipzig) im Auftrag der Firma Medien Total GmbH und in Zusammenarbeit mit der ebenfalls im Internet bekannten Firma PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co KG aus Stockelsdorf im Wege eine "Telefonmarketing" für Zeitschriftenabos.
Eine Mandantin von uns berichtet, dass sie an einem Gewinnspiel teilgenommen habe und einige Tage später einen Anruf erhalten habe, sie hätte 1.000.- € gewonnen. Sie müsse aber zur Abholung des Gewinns ein Zeitschriftenabo abschließen. Auf Nachfrage, weshalb den ein Abo notwendig sei um einen Gewinn abzuholen wurde ihr mitgeteilt, dass es sich um eine Art Sponsoring handle und zudem eine weitere Ziehung erfolgen würde.
Wem das jetzt etwas sonderbar vorkommt, ist durchaus auf der richtige Fährte.
Selbstverständlich hat sie keine 1.000.- € gewonnen, sondern wurde durch den geschickten Telefonverkäufer beschwatzt Ihre Kontodaten mitzuteilen. Angeblich sei damit ein Vertrag mit ihr zustande gekommen.
Nach unserer Meinung ist ein derartiges Vorgehen Abzocke und der Vertrag ist wegen Täuschung und Irreführung anfechtbar. Unter Umständen (so in dem unserer Kanzlei vorliegenden Fall) ist die Widerrufsbelehrung unrichtig, mit der Folge, dass die Widerrrufsfrist noch nicht zum Laufen begonnen hat und daher auch ein Widerruf des Vertrags (nach Ablauf von 14 Tagen) möglich sein dürfte.
Erwarten Sie jedoch nicht, dass außer Rechnungen und Mahnungen auf Ihre Schreiben reagiert wird. Sofern Sie rechtlich unsicher sind empfiehlt es sich einen Anwalt zu beauftragen - dieser kostet zwar auch wieder Geld jedoch sicherlich weniger als Ihr ungewolltes "Abo" - zudem können Sie dann hoffentlich wieder ruhiger schlafen.
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