Seit längerem mahnt der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting
deutscher Online-Unternehmen e.V., Uhlandstraße 1, 51379 Leverkusen, Webshopbetreiber wegen unterschiedlichster
Rechtsverstöße auf Onlineshops ab. Uns liegen mehrere Abmahnungen
des IDO vor.
Der Verband, der nach eigenen Angaben ca. 1.800 Mitglieder hat, surft
selbständig im Internet und sucht gezielt Wettbewerbsverstöße im Internet, speziell
beim Fernabsatz.
Beliebte Rechtsverstöße, welche immer wieder abgemahnt werden sind
falsches/fehlerhaftes Impressum, Verstoß gegen die Hinweispflicht zur OS-Streitbeilegungsplattform,
fehlender Hinweis auf gesetzliche Gewährleistungsrechte für Verbraucher,
fehlender Hinweis auf Speicherung / Abrufbarkeit des Vertragstextes beim
Onlinehandel, versicherter/unversicherter Versand, fehlerhafte Angaben zur
Lieferzeit, etc.
In der Regel sind die Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung - wie im Wettbewerbsrecht üblich - sehr kurz gesetzt.
Die Abmahnunkosten sind - im Vergleich zu einer Abmahnung eines Konkurrenten
über einen Rechtsanwalt - vergleichsweise moderat.
Es ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass IDO nach Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung, d.h nach einer Erklärung, in der sich
der Webseitenbetreiber verpflichtet, den gerügten Rechtsverstoß nicht mehr zu
begehen, die Webseiten weiter unter Beobachtung hält und bei erneuten Verstößen
gegen die Unterlassungserklärung umgehend eine teure (ca. ab 2.500.- €)
Vertragsstrafe fordert und diese gegebenenfalls auch gerichtlich einklagt.
Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass vor Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung die gerügten (und oftmals noch weiter
vorhandenen fehlerhaften Informationen) in den AGB/Impressum/Datenschutzerklärungen
der Webseiten geändert werden - andernfalls droht eine sehr empfindliche
Vertragsstrafe.
Aktuell werden verstärkt Webshops welche unter der Plattform DaWanda ihre
Waren verkaufen von IDO unter die Lupe genommen und kostenpflichtig wegen
Wettbewerbsverstößen abgemahnt. Leider ist auch festzustellen, dass viele
dieser (oftmals sehr kleinen Webshops) rechtlich vollkommen falsche und damit
abmahnfähige AGB verwenden und nicht die notwendigen Pflichtinformationen im
Fernabsatz zur Verfügung stellen. Wir können daher nur davon abraten, AGB und Pflichtinformationen im Fernbsatz als juristischer Laie selbst zu erstellen oder diese von anderen Webseiten (auf denen diese oftmals falsch sind) zu übernehmen.
Wie
auch bei anderen Abmahnungen wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht empfehlen
wir das Abmahnschreiben des IDO dringend erst zu
nehmen
und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir
raten zur anwaltlichen Überprüfung der Angelegenheit, insbesondere
bezüglich
der geforderten Unterlassungserklärung und Prüfung und Korrektur der beanstandeten Webseiten.
Unterzeichnen
Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung die vorformulierte
Unterlassungserklärung, auch wenn der Rechtsverstoß dem Grunde nach
berechtigt sein sollte.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Sie
erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter
info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen
Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den
einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen
Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie
sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine
Mandatszusage zu erteilen.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
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