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Freitag, 10. Februar 2012

ACTA vorerst in Deutschland gestoppt

Das umstrittene internationale Urheberrechtsabkommen Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA wird nach Berichten mehrer Nachrichtenseiten vorerst von Deutschland nicht unterzeichnet. Damit haben die Gegner des Abkommens einen ersten Sieg errungen.

Gegen das Abkommen gab es weltweit bereits erhebliche Proteste von Internet-Aktivisten. Deutschland legt die Unterzeichnung des umstrittenen Acta-Vertrags zur Durchsetzung des Urheberrechts vorerst auf Eis. Das Auswärtige Amt habe die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurückgezogen, vermeldet die Welt Online sowie weitere Nachrichtenagenturen. Auch Polen und Tschechien haben nach massiven Anti-ACTA-Protesten die ACTA-Ratifizierung bis auf Weiteres gestoppt.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement hat das Ziel Urheberrechte international durchzusetzen. Kritik rief das Abkommen, dessen Verhandlungen bereits 2007 begannen vor allen wegen der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefundenen Verhandlungen und Umgehung der WIPO und WTO hervor. Kritiker fürchten Netzzensuren und eine Zementierung der Urheberrechte zu Gunsten großer Verwertungsgesellschaften. Weiterhin bemängelten die Kritiker, dass der Vertragsentwurf nur sehr vage Formulierungen enthielt.
Eine genaue Studie des im Internet veröffentlichten Vertragstextes zeigt jedoch, dass die meisten der im ACTA vorgesehenen Regelungen bereits seit langem in Deutschland im Urhebergesetz (z.B. §§ 98, 101 UrhG) und anderen Gesetzen (Markengesetz, Strafgesetzbuch) umgesetzt sind. Eine Umsetzung des Vertragswerks würde daher in Deutschland keine großen Auswirkungen haben. Bereits jetzt werden jedes Jahr mehr als 500.000 Urheberrechtsverstöße wegen illegalem Down/Upload von urheberrechtlich geschützten Musikwerken und Filmen von Anwaltskanzleien mit teils erheblichen Schadensersatzforderungen angemahnt. Problematisch wird unsererseits jedoch gesehen, dass eine zu weit gehende Umsetzung des Abkommens in nationale Gesetze weitere Beschränkungen des Internets (unter dem Vorwand das Abkommen regelkonform umzusetzen) erfolgen könnten (so wie die immer wieder aufkommende Forderung verschiedener Politiker und Behörden nach Vorratsdatenspeicherung, oder Haftung der Provider). Zwingend notwendig sind diese Maßnahmen allein aus dem ACTA-Abkommen nicht und werden dort nicht festgeschrieben.

In den USA laufen derzeit weitere Verhandlungen mit dem Ziel, dieselben Inhalte wie ACTA als ein nationales Gesetz - Stop Online Piracy Act (SOPA) - zu verabschieden, was wegen der globalen Vernetzung ebenfalls weltweite Auswirkungen hätte.

Am 11.02.12 ist es zu deutschlandweiten Protesten mit über 100.000 Teilnehmern gegen ACTA gekommen.

siehe auch: Mittelbayerische Zeitung: Interview mit RA Markus v. Hohenhau über ACTA und die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland

offizieller Text des ACTA Übereinkommens auf den Seiten der Europäischen Kommission (deutsch, pdf)

Stand der Verhandlungen zum Internationalen Anti-Piraterie-Abkommen (Anti Counterfeiting Trade Agreement – ACTA) auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – BT Drucksache 17/63

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