Über die jetzt stillgelegte Plattform konnten Nutzer Daten aller Art hochladen und anderen Nutzern zum Download bereit stellen. MegaUpload fungierte dabei als Zwischenspeicher. US Behörden werfen den Betreibern der Webseite vor, dass über die Plattform megaupload.com sowie weiterer mit dieser Seite zusammenhängenden Domains massenhaft urheberrechtlich geschützte Werke wie Musik, Filme, Fernsehprogramme und digitale Bücher verteilt worden seien. Den Vorwürfen zufolge geschah dies auch mit Wissen der Webseitenbetreiber, was diese stets zurück gewiesen haben. MegaUpload.com gehörte laut Alexa.com zu den 100 meist besuchten Webseiten der Welt und war laut FBI für 4 % des weltweiten Traffics im Netz verantwortlich.
Der Kampf gegen illegale Downloads und der Schutz des Urheberrechts im Netz wird derzeit vor allem in den Staaten heiß diskutiert. Erst am Mittwoch dieser Woche kam es zu großen Internet-Protestaktion gegen die neue US Gesetzespläne, die u.a auch die Sperrung von Webseiten erlauben sollen (siehe hierzu auch unseren Artikel zum Thema SOPA und PIPA).
Ein Download etwa von aktuellen Kinofilmen oder Musik von derartigen Webseiten ist strafbar, wenn es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt, was hier gegeben sein dürfte. Nutzern muss deshalb auch klar sein, dass sie mit jedem Up/Download ein rechtliches Risiko eingehen. Fraglich ist aber ob in der Praxis die Rechtsverletzungen auch tatsächlich nachverfolgt werden. Dazu müsste der Anbieter die Daten seiner Nutzer auf den Servern gespeichert haben. Eine Verfolgung von 150 Millionen angemeldeter User bei MegaUploads ist eher unwahrscheinlich. Zudem werden in Deutschland die IP-Adressen, über welchen die Anschlussinhaber festgestellt werden können, in der Regel nur eine Woche gespeichert.
Anders sieht es eventuell bei Bezahlkunden der Seite aus, bei denen die Abrufe u.U. protokolliert wurden und die sich z.B. auch durch ihre Anmeldedaten und ihrer Kreditkartennummer identifizieren lassen. Für Urheberrechtsverstöße und Raubkopien kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Darüber hinaus könnten die US-Behörden die Daten von MegaUpload-Nutzern an die Rechteinhaber weitergeben. Dann drohen den Raubkopierern teure kostenpflichtige Abmahnungen.
Uns liegen jedoch aktuell noch keine Abmahnungen von Nutzern von Sharehosterdiensten wie Rapideshare, oder auch Abmahnungen z.B. von Nutzung der bereits vor Monaten ebenfalls abgeschalteten Seite kino.to vor. Dagegen sind Nutzer von Tauschbörsen und Torrentnetzwerken (Filesharing), welche illegal Musik oder Filme aus dem Netz saugen einer ganz erheblichen Gefahr ausgesetzt, dass diese Rechtsverstöße durch teure Abmahnungen verfolgt werden. Jedes Jahr werden in Deutschland geschätzt über 500.000 sog. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen von verschiedenen Anwaltskanzleien an die Nutzer dieser Dienste verschickt und die Betroffenen teilweise mit sehr hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert. Sofern Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Internet erhalten haben raten wir dringend (jedoch nicht überstürzt) anwaltliche Hilfe bei einem dafür spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmenbr />
Siehe auch:
- Interview RA Markus v. Hohenhau auf Radio ON3 - Bayerischer Rundfunk
- Mitteilung des FBI zum Fall MegaUpload
- Stellungsnahme des US Department of Justice
- Anklageschrift in Fall MegaUpload
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