Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnen derzeit im Auftrag der Verlagsgruppe Random House GmbH unter anderem wegen illegaler Verbreitung das Hörbuchs "Shades of Grey - Geheimes Verlangen" von E L James in sog. Internettauschbörsen (Filesharingnetzwerken - P2P-Netzwerke) ab.
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in den uns vorliegenden Fällen ein pauschaler Schadenersatz von 300.- € für Random House sowie 506.- € Anwaltskosten für die Abmahnung. Von einem voreiligen Unterschreiben der dem Schreiben der Abmahnkanzlei
als Anlage beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da dies ein
Schuldeingeständnis darstellen kann. Wir halten insbesondere die geltend gemachten Anwaltskosten für das standartisierte Scheiben von Waldorf Frommer für deutlich überhöht. Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet geschätzt mindestens 30.000 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Filesharingnetzwerken pro Jahr (andere Schätzungen sprechen von 90.000 Fällen pro Jahr). Es handelt sich damit eindeutig um ein automatisiertes Massenverfahren, welches nach unserer Ansicht auch eine 1,0 Gebühr aus 10.000.- € nicht rechtfertigt. Dies sieht jedoch das Amtsgericht München leider derzeit noch nicht so - Waldorf Frommer klagt derzeit in über 1600 Fällen den geltend gemachte Schadenersatz vor Gericht ein. Das geheime Verlangen nach dem Hörbuch kann somit sehr teuer werden!
Wie auch in
anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von Waldorf Frommer
dringend erst zu nehmen
und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir
erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den
Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals
klargestellt, dass es sich bei den Schreiben von Waldorf Frommer nicht um einen Betrug
handelt. Über die Höhe eines
Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben.
Wir
raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese
eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit
mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich
ziehen kann.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten
haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu
beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über
1200 Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste
Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie
erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen
Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den
einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche
Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch
Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 220,- €
inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Von selbstgestrickten
Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar
keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion
kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt
anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt
häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie
verwendet werden können.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und
unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Noch ein Hinweis: unter Umständen erhalten Sie bei einem
niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe.
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