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Montag, 8. Oktober 2012

Abmahnung Waldorf - Shades of Grey

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnen derzeit im Auftrag der Verlagsgruppe Random House GmbH unter anderem wegen illegaler Verbreitung das Hörbuchs "Shades of Grey - Geheimes Verlangen" von E L James in sog. Internettauschbörsen (Filesharingnetzwerken - P2P-Netzwerke) ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in den uns vorliegenden Fällen ein pauschaler Schadenersatz von 300.- € für Random House sowie 506.- € Anwaltskosten für die Abmahnung. Von einem voreiligen Unterschreiben der dem Schreiben der Abmahnkanzlei als Anlage beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann. Wir halten insbesondere die geltend gemachten Anwaltskosten für das standartisierte Scheiben von Waldorf Frommer für deutlich überhöht. Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet geschätzt mindestens 30.000 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Filesharingnetzwerken pro Jahr (andere Schätzungen sprechen von 90.000 Fällen pro Jahr). Es handelt sich damit eindeutig um ein automatisiertes Massenverfahren, welches nach unserer Ansicht auch eine 1,0 Gebühr aus 10.000.- € nicht rechtfertigt. Dies sieht jedoch das Amtsgericht München leider derzeit noch nicht so - Waldorf Frommer klagt derzeit in über 1600 Fällen den geltend gemachte Schadenersatz vor Gericht ein. Das geheime Verlangen nach dem Hörbuch kann somit sehr teuer werden!

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von Waldorf Frommer dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben von Waldorf Frommer nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben.
Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 220,- € inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Noch ein Hinweis: unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe.

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