Die bislang hauptsächlich für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Musikstücken bekannte Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main geht derzeit wegen Verbreitung der Computersoftware Nexus² der Firma reFX Audio Software aus Canada in Tauschbörsen gegen Nutzer vor (Dateibezeichnung z.B. air-nexus2.iso). In der sehr umfangreichen Abmahnung wird den Betroffenen eine Urheberrechtsverletzung durch Down/Upload der Software in Filesharingnetzwerken vorgeworfen.
Die Software ist laut WeSaveYourCopyrights für die professionelle Anwendung in Tonstudios konzipiert und nur als sog. Plugin innerhalb einer Tonstudio-Software-Umgebung lauffähig. WeSaveYourCopyrights geht daher davon aus, dass eine gewerbliche Nutzung vorliegen würde und setzt daher den Schadenersatz sehr hoch an. Die einfache Nutzungslizenz der Software kostet im Handel 249.- €. Der Erwerb der Vollizenz mit Erweiterungen liegt bei ca. 2.300.- €.
WeSaveYourCopyrights fordert neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einen pauschalen Schadenersatz von 3.000.- €. Als Streitwert setzt die Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights einen Betrag zwischen 50.000.- € bis 100.000.- € an.
Der von der Gegenseite angesetzte Gegenstandswert sowie der Schadenersatz ist unserer
Meinung nach deutlich überhöht und die geforderte
Unterlassungserklärung ist zu weit gehend und könnte zudem ein Schuldeingeständnis sowie ein Schuldversprechen darstellen.
Wie auch in
anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von WeSaveYourCopyrights
dringend erst zu nehmen
und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir
erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals
klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung von WeSaveYourCopyrights nicht um einen Betrug
handelt. Über die Höhe eines
Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben.
Wir
raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese
eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit
mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich
ziehen kann.
Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über
1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste
Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie
erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen
Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den
einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und
Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen
Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer
der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab
exakt mit. In der Regel beträgt unser Honorar für die gesamte
außergerichtliche Tätigkeit in Fällen dem hier geschilderten Fall zwischen 250.- und 400.- € inkl. USt. Erst wenn Sie uns Ihr
OK zur Bearbeitung des Falles und dem
vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.
Von
selbstgestrickten
Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar
keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion
kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt
anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt
häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie
verwendet werden können.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und
unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Siehe auch unsere weiteren Beiträge zu Abmahnungen von WeSaveYourCopyrights wegen Urheberrechtsverletzung im Blog
Kommentar wegen Werbung gelöscht - macht Euch euren eigenen Blog :-)
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