Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 07.07.2009 - AZ 312 O 142/09 entscheiden, dass eine Abmahnung per e-Mail rechtswirksam ist, auch wenn der Empfänger diese e-Mail nicht gesehen hat, da sie eventuell im Spammfilter gelandet ist."Das Risiko, dass eine abgesandte EMail die Antragsgegnerin nicht erreicht, hat die Antragsgegnerin zu tragen. (..) Nach zutreffender Ansicht trägt das Risko, dass die Abmahnung auf dem Postwege verloren geht, der Abgemahnte, da es sich bei der Abmahnung letzlich um eine Wohltat für den Schuldner handelt, der auf diese Weise Gelegenheit erhält, die Angelegenheit kostengünstig beizulegen", so das LG Hamburg in der Entscheidung. Das Urteil ist beim Kollegen Möbius nachzulesen.
Das mit der "Wohltat" werden viele, die zur Zeit mit Abmahnungen wegen Filesharing überzogen werden, sicherlich anders sehen. Bleibt abzuwarten, bis die ersten Abmahnkanzleien ihre Schreiben per Mail an die Urheberrechtsverletzer senden und bei Nichtreaktion sofort eine einsweilige Verfügung (mit höheren Kosten) beantragen
Donnerstag, 25. Februar 2010
Dienstag, 23. Februar 2010
Zum Tod von RA Gravenreuth
zum Tod des Kollegen Gravenreuth sind Unmengen von Fornebeiträgen und Blogs gepostet worden - es ist jedoch teilweise erschreckend was man für Kommentare lesen muss. Auch wenn der Kollege nicht bei allen beliebt war - vor allem bei seinen Gegnern - was auch nicht verwunderlich sein dürfte, so ist das Verhalten einiger Poster schlichtweg unwürdig. Wenn jemand am Boden liegt muss man nicht auch noch drauftrampeln. Die Postings sind mehr als ehrverletzend und könnten schon teilweise den Tatbestand des § 189 StBG erfüllen.
Aber vielleicht ist Gravenreuth gar nicht von uns gegangen, sondern bereitet im stillen Kämmerchen eine große Auskunftsklage vor mit dem Ziel alle Poster diffamierender Äußerungen über deren IP-Adresse ausfindig zu machen und dann abzumahnen :-) - das wäre doch mal ein Schlag wie der dem geschätzen Kollegen zuzutrauen wäre!
Aber vielleicht ist Gravenreuth gar nicht von uns gegangen, sondern bereitet im stillen Kämmerchen eine große Auskunftsklage vor mit dem Ziel alle Poster diffamierender Äußerungen über deren IP-Adresse ausfindig zu machen und dann abzumahnen :-) - das wäre doch mal ein Schlag wie der dem geschätzen Kollegen zuzutrauen wäre!
Abmahnung John Thompson - GGG
Die Kanzlei Schulenberg und Schenk aus Hamburg mahnt wegen angeblichen Down/Uploads von John Thompson Filmen - bekannt als GGG durch Verwendung von Tauschbörsen ab.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für die Urheberrechtsverletzung werden 1.298,- € als Schadensersatz und Anwaltskosten geltend gemacht.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 220,- € inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Noch ein Hinweis: unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe.
Update: 12.03.2015 - Die Kanzlei Schulenberg und Schenk haben sich nach eigenen Angaben aus der Abmahntätigkeit wegen Verletzung von Urheberrechtsverletzungen im Wege des Filesharings zurück gezogen und versenden keine Anmahnungen mehr wegen Filesharing.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für die Urheberrechtsverletzung werden 1.298,- € als Schadensersatz und Anwaltskosten geltend gemacht.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 220,- € inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Noch ein Hinweis: unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe.
Update: 12.03.2015 - Die Kanzlei Schulenberg und Schenk haben sich nach eigenen Angaben aus der Abmahntätigkeit wegen Verletzung von Urheberrechtsverletzungen im Wege des Filesharings zurück gezogen und versenden keine Anmahnungen mehr wegen Filesharing.
Gravenreuth begeht Selbstmord - bekannter Abmahnanwalt tot.
Wie mehrere Quellen, so gulli und die Tagesschau berichten, hat Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth in der Nacht zum 22. Februar Selbstmord begangen. Auf der Webseite von Gravenreuths Kanzlei www.gravenreuth.de steht inzwischen eine Todesanzeige für den Anwalt.
Bekannt wurde Gravenreuth zuerst in den 1980er Jahren durch Abmahnungen und Anzeigen gegen Schwarzkopierer. Der streitbare Anwalt war aufgrund seine teilweise umstrittenen Methoden in der Internetszene als Abmahnanwalt äußerst berüchtigt.
Wie Golem berichtet habe sich Gravenreuth in einer Wohnung in München-Schwabing das Leben genommen, nachdem er per E-Mail einen Abschiedsbrief verschickt hatte. Durch das Schreiben sei die Polizei alarmiert worden, die darauf in die Wohnung eindrang. Daraufhin erschoss sich Gravenreuth selbst.
Die Polizeidirektion in München wollte den Tod Gravenreuths gegenüber der Tagesschau weder dementieren noch bestätigen, jeoch habe ein Sprecher erklärte, dass es in der Nacht einen Einsatz des Sondereinsatzkommandos gegeben habe. Hintergrund sei die "Suizidankündigung einer männlichen Person" gewesen.
Ich habe den Kollegen Gravenreuth persönlich gekannt und bin von der Nachricht sehr erschüttert.
Ein Anwalt muss nicht immer bei allen beliebt sein um eine Persönlichkeit darzustellen - unzweifelhaft war der Kollege von Gravenreuth ein sehr streitbarere Querkopf jedoch auch eine der schillerndeste Persönlichkeit über die man in der Szene stets trefflich diskutieren konnte. Er wird mir als Kollege fehlen.
Links: Abendzeitung - Stern
Nachruf: Günther Freiherr von Gravenreuth - über gulli von Ghandy:
"Ob sie dich gemocht oder gehasst haben, so werden die Mitglieder der Netzkultur dennoch zugeben müssen, dass das Internet ohne dich nicht mehr das gleiche ist."
Ich möchte zu dem zutreffenden Zitat noch hinzufügen: und wieder stirbt ein kleiner Teil des ursprünglich wilden Internets!
Bekannt wurde Gravenreuth zuerst in den 1980er Jahren durch Abmahnungen und Anzeigen gegen Schwarzkopierer. Der streitbare Anwalt war aufgrund seine teilweise umstrittenen Methoden in der Internetszene als Abmahnanwalt äußerst berüchtigt.
Wie Golem berichtet habe sich Gravenreuth in einer Wohnung in München-Schwabing das Leben genommen, nachdem er per E-Mail einen Abschiedsbrief verschickt hatte. Durch das Schreiben sei die Polizei alarmiert worden, die darauf in die Wohnung eindrang. Daraufhin erschoss sich Gravenreuth selbst.
Die Polizeidirektion in München wollte den Tod Gravenreuths gegenüber der Tagesschau weder dementieren noch bestätigen, jeoch habe ein Sprecher erklärte, dass es in der Nacht einen Einsatz des Sondereinsatzkommandos gegeben habe. Hintergrund sei die "Suizidankündigung einer männlichen Person" gewesen.
Ich habe den Kollegen Gravenreuth persönlich gekannt und bin von der Nachricht sehr erschüttert.
Ein Anwalt muss nicht immer bei allen beliebt sein um eine Persönlichkeit darzustellen - unzweifelhaft war der Kollege von Gravenreuth ein sehr streitbarere Querkopf jedoch auch eine der schillerndeste Persönlichkeit über die man in der Szene stets trefflich diskutieren konnte. Er wird mir als Kollege fehlen.
Links: Abendzeitung - Stern
Nachruf: Günther Freiherr von Gravenreuth - über gulli von Ghandy:
"Ob sie dich gemocht oder gehasst haben, so werden die Mitglieder der Netzkultur dennoch zugeben müssen, dass das Internet ohne dich nicht mehr das gleiche ist."
Ich möchte zu dem zutreffenden Zitat noch hinzufügen: und wieder stirbt ein kleiner Teil des ursprünglich wilden Internets!
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