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Donnerstag, 19. Januar 2012

Abmahnung Fareds - Mahnbescheid - Filesharing

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS aus Hamburg mahnt derzeit wieder verstärkt wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch illegalen Up/Download in Tauschbörsen (Peer-to-Peer Netzwerken - P2P) ab. Aktuell liegen uns u.a. mehrere Abmahnungen von FAREDS für folgende Werke/Rechteinhaber vor:

  • Glasperlenspiel - Echt - Christian Königseder, Eichenau
  • Glasperlenspiel - Ich bin Ich - Matthias Mania, Berlin
  • Adele und das Geheimnis des Pharaos - EuropaCorp Société Anonyme, vertreten durch den Vorstand Christophe Lambert, 137 Rue du Faubourg St. Honoré, 75008 Paris, Frankreich 
  • Monrose Like a Lady - Komlew und Königseder
  • The Mechanic - Nu Image Films Inc., vertreten durch den Finanzvorstand Avi Lerner, 6423 Wilshire Boulevard, Los Angeles, California 90048, Vereinigte Staaten von Amerika
  • Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt - Martin Fliegenschmidt,  Claudio Pagonis,  Matthias Haß, Herbie Cricklow
  • Die Atzen - Party (Ich will abgehen) - Schneider & de Teba Költerhoff GbR, Berlin
  • Lolita Jolie - Non Non Non - Munix Music GbR
  • Michael Mind Project feat. Dante Thomas – Feeling so Blue - Track by Track Records UG (haftungsbeschränkt), Drischer Straße 11, 52146 Würselen
Wie auch in anderen Fällen empfehlen dringend wir die Abmahnung erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten bezahlt werden müssen.

Offensichtlich verfolgt die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS ältere Abmahnungen, bei denen keine Zahlungen und/oder Reaktionen erfolgt ist derzeit auch mit Mahnbescheiden weiter. Aktuell liegen uns mehrere Mahnbescheide der Kanzlei FAREDS vor. Hier ist dringend innerhalb der Widerspruchsfrist eine Reaktion erforderlich, da andernfalls FAREDS einen rechtskräftigen Titel erhält, welcher dann auch durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann. Wir erhalten auch immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Abmahnschreiben der Kanzlei FAREDS nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor).

Wir haben auch in letzter Zeit immer wieder neue Mandate erhalten, bei denen die Abgemahnten keinerlei Reaktion (d.h. auch keine modifizierte Unterlassungserklärung) abgegeben haben. Von eine vollständigen Ignorieren der Mahnschreiben raten wir dringend ab. Es droht die Gefahr eines sehr teuren Gerichtsverfahrens (mit Kosten bis zu 7.000.- €) auf Abgabe der Unterlassungserklärung. Derartige Verfahren übersteigen von den zu erwartenden Kosten die geltend gemachten Schadensersatzansprüche bei weitem!

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung oder einen Mahnbescheid erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Von selbstgestrickten Schreiben, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Internetstreik wegen Verschärftung der Urheberrechtsgesetze in den USA

Am 18.01.12 sind viele Webseiten aus Protest gegen die geplanten US-Gesetze Stop Online Piracy Act (Sopa) und Protect IP Act (Pipa) für einen Tag offline gegangen. Die englische Webseite von Wikipedia und einige populäre Blogs gingen offline, Google "zensierte" in den USA sein Logo und viele Webseiten wurden aus Protest für einen Tag abgeschaltet oder mit schwarzen Blöcken "verziert".

Auch der Chaos Computer Club schaltete seine Webseite ab und postete in Anlehnung an Aussagen von Bundespräsident Christian Wulff: "Wir möchten nicht Hacker in einer Welt sein, in der man sich nicht von Freunden 500 kByte herunterladen kann". 

Mit den geplanten Gesetzten "Sopa" und "Pipa" werden in den Staaten derzeit zwei Gesetzesentwürfe beraten, die der Unterhaltungsindustrie weitere Möglichkeiten gegen den Missbrauch urheberrechtlich geschützter Daten im Internet liefern sollen. Beide Gesetzesvorschläge sollen es amerikanischen Urheberrechtsinhabern  ermöglichen, die unrechtmäßige Verbreitung ihrer Inhalte im Internet zu unterbinden. Die Gesetzentwürfe sehen unter anderem vor, dass Seiten aus Suchmaschinen entfernt und IP-Adressen gelöscht / blockiert werden können. Suchmaschinenbetreibern wie z.B. Google wäre es künftig verboten, Links zu Seiten wie "The Pirate Bay" aufzunehmen, von denen urheberrechtlich geschützte Materialen frei heruntergeladen werden können. Viele Kritiker, so auch wir, sehen in den geplanten Gesetzen den Anfang einer Zensur des Netzes.
Es gilt nach wie vor: "wehret den Anfängen" 

Montag, 16. Januar 2012

RFID-Chips in Kleidung ausgespäht - Gefahr der Erstellung von Bewegungsprofilen

Der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) hat in einer publikumswirksamen Aktion vor einem Geschäft der Bekleidungskette “Gerry Weber” in Bielefeld die Daten von in der Kleidung eingenähten Funkchips ausgewertet und die Inhalte für alle lesbar auf eine überdimensionale Sprechblase projizierten.
Die sog. RFID-Chips,welche zu Logistikzwecken in die Kleidung eingenäht waren, haben eine Reichweite von bis zu acht Metern und können von allen handelsüblichen Lesegeräten ausgelesen werden. Ihre eindeutige Identifikationsnummer ermöglicht eine Wiedererkennung und somit die Erstellung von Bewegungsprofilen. Der Chip verbirgt sich im Textilpflegeetiket.

Der FoeBuD fordert sämtliche Funketiketten an der Kasse oder vor dem Versand physikalisch zu entfernen und eine entsprechende verpflichtende Gesetzgebung auf EU-Ebene.

Unser Tip: Kleidung nach dem Kauf in die Microwelle ;-).

Das meint die Modekette Gerry Weber zu Ihren RFID-Chips: "„Mittlerweile ist unsere gesamte Kollektion mit RFID-Tags ausgestattet. Wir sind überzeugt, dass es in den nächsten Jahren einen hohen Durchdringungsgrad mit RFID in der Bekleidungsbranche geben wird. Als Vorreiter der Branche leben wir das jetzt schon. Gerry Weber ist der erste Mode-Hersteller, der die textile Kette durchgängig von der Produktion bis zum POS mit RFID unterstützt und dabei eingenähte Tags einsetzt.“ - Dr. David Frink, Vorstand"
siehe auch Webseite Gerry Weber

Die ARD-Sendung "Markt" sendet am Montags, 16.1.2012, 21.00 Uhr - 21.45 Uhr, WDR FERNSEHEN
(Wiederholung: Mittwoch 18.1.2012, 14.15 Uhr - 15.00 Uhr)
zum Thema RFID-Chips in Textilien einen Beitrag, der bei der Aktion vor Ort, beim FoeBuD e.V., Gerry Weber und weiteren Orten gedreht wurde. 

siehe auch Infos zum Thema unter FoeBuD

Freitag, 13. Januar 2012

Anmahnung Sasse und Partner - The Walking Dead

Die Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg mahnen derzeit verstärkt im Auftrag der Firma WVG Medien GmbH das Filmwerk „The Walking Dead“ wegen Verletzung von Urheberrechten durch illegalen Up/Download des Films über sog. Tauschbörsen (Filesharing) ab. Bisher liegen uns mehrere Abmahnungen der Staffel 2 des Films „The Walking Dead“ vor.
Werke von WVG Medien, welche laut unseren Informationen abgemahnt werden sind:

- 5 Days of War
- Damage
- The Walking Dead - Pretty Much Dead Already
- The Walking Dead - Staffel 1, 

 - The Walking Dead - Staffel 2

The Walking Dead ist eine US-amerikanische Fernsehserie und basiert auf dem gleichnamigen Comic von Robert Kirkman und Tony Moore. Die Serie startete am 31.10.2010 in den Vereinigten Staaten im FreeTV auf dem Sender AMC. In Deutschland wird die erste Staffel seit dem 05.11.2010 auf FOX ausgestrahlt. Seit dem 07.11.11 ist die erste Folge ebenfalls auf sevenload kostenlos verfügbar. Weitere Episoden sollen vorerst nicht online gezeigt werden. Die Ausstrahlung der Serie im deutschen Free-TV erfolgt 2012 auf RTL II.

Die WVG Medien GMbH wurde im Jahr 2000 unter dem Namen "Warner Vision Vertriebs GmbH" als Geschäftsbereich der Warner Music Germany GmbH gegründet. Im Sommer 2004 erfolgte die gesellschaftliche Trennung von der Warner Music Group und Umfirmierung zur WVG Medien GmbH.

In den uns vorliegenden Abmahnungen der Rechtsanwälte Sasse und Partner wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 800,- € gefordert, den wir für deutlich überhöht halten. Uns sind jedoch auch Klagen von Sasse - in der Regel vor dem Amtsgericht Hamburg bekannt, bei denen ein höherer Schadenersatz eingeklagt wird.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von Sasse und Partner dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben nicht um einen Betrug handelt (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor).
Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Auch sollte die Unterlassungserklärung derart formuliert werden, dass nicht weitere Abmahnungen wegen anderer Folgen oder Staffeln erfolgen können (erweiterte Unterlassungerklärung). Oftmals liegen der Abmahnkanzlei weitere Logzeitpunkte oder auch andere Werke, z.B. andere Episoden von The Walking Dead vor, welche noch nicht abgemahnt worden sind - es drohen daher unter Umständen auch weitere Abmahnungen wegen Up/Download anderer Folgen oder Staffeln.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 220,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.