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Donnerstag, 19. Januar 2012

Abmahnung Fareds - Mahnbescheid - Filesharing

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS aus Hamburg mahnt derzeit wieder verstärkt wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch illegalen Up/Download in Tauschbörsen (Peer-to-Peer Netzwerken - P2P) ab. Aktuell liegen uns u.a. mehrere Abmahnungen von FAREDS für folgende Werke/Rechteinhaber vor:

  • Glasperlenspiel - Echt - Christian Königseder, Eichenau
  • Glasperlenspiel - Ich bin Ich - Matthias Mania, Berlin
  • Adele und das Geheimnis des Pharaos - EuropaCorp Société Anonyme, vertreten durch den Vorstand Christophe Lambert, 137 Rue du Faubourg St. Honoré, 75008 Paris, Frankreich 
  • Monrose Like a Lady - Komlew und Königseder
  • The Mechanic - Nu Image Films Inc., vertreten durch den Finanzvorstand Avi Lerner, 6423 Wilshire Boulevard, Los Angeles, California 90048, Vereinigte Staaten von Amerika
  • Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt - Martin Fliegenschmidt,  Claudio Pagonis,  Matthias Haß, Herbie Cricklow
  • Die Atzen - Party (Ich will abgehen) - Schneider & de Teba Költerhoff GbR, Berlin
  • Lolita Jolie - Non Non Non - Munix Music GbR
  • Michael Mind Project feat. Dante Thomas – Feeling so Blue - Track by Track Records UG (haftungsbeschränkt), Drischer Straße 11, 52146 Würselen
Wie auch in anderen Fällen empfehlen dringend wir die Abmahnung erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten bezahlt werden müssen.

Offensichtlich verfolgt die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS ältere Abmahnungen, bei denen keine Zahlungen und/oder Reaktionen erfolgt ist derzeit auch mit Mahnbescheiden weiter. Aktuell liegen uns mehrere Mahnbescheide der Kanzlei FAREDS vor. Hier ist dringend innerhalb der Widerspruchsfrist eine Reaktion erforderlich, da andernfalls FAREDS einen rechtskräftigen Titel erhält, welcher dann auch durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann. Wir erhalten auch immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Abmahnschreiben der Kanzlei FAREDS nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor).

Wir haben auch in letzter Zeit immer wieder neue Mandate erhalten, bei denen die Abgemahnten keinerlei Reaktion (d.h. auch keine modifizierte Unterlassungserklärung) abgegeben haben. Von eine vollständigen Ignorieren der Mahnschreiben raten wir dringend ab. Es droht die Gefahr eines sehr teuren Gerichtsverfahrens (mit Kosten bis zu 7.000.- €) auf Abgabe der Unterlassungserklärung. Derartige Verfahren übersteigen von den zu erwartenden Kosten die geltend gemachten Schadensersatzansprüche bei weitem!

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung oder einen Mahnbescheid erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1000 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Von selbstgestrickten Schreiben, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

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