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Donnerstag, 5. Juli 2012

Abmahnung Daniel Sebastian - DigiRights Administration

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH u.a. wegen angeblicher Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musikwerke des Albums "Kontor House of House - Vol. 15" ab.
Abgemahnt werden mit einem Schreiben 29 Musikwerke enthalten auf den CDs 1 und 2 "Kontor House of House Vol. 15":
  • Remady & Manu L feat. J Son – Single Ladies
  • R.J., Flo Rida & Qwote – Baby It’s The Last Time (David May Mix)
  • Jack Holiday feat. Jasmin Paan & Big Reggie – Back In Miami (Mike Candys Original Mix)
  • Mike Candys feat. Evelyn & Patrick Miller – 2012 (If The World Would End)
  • DJ Kronic feat. Bombs Away – Looking For Some Girls
  • Max Urban feat. Rocky Rock – Best Party In Town (David May Original Mix)
  • Leony! – Last Night A DJ Saved My Life
  • Rene Rodrigezz vs. DJ Antoine feat. MC Yankoo – Shake 3x
  • Redd, Qwote & Pitbull – Bedroom (David May Mix)
  • Spencer & Hill feat. Ari – Surrender
  • Lissat & Voltaxx vs. Marc Fisher feat. Vanessa Ekpenyong – Can’t Get Enough (Deepdisco Remix)
  • Da Hool feat. Jay Cless – She Plays Me Like A Melody (Global Deejays Mix)
  • Jerry Ropero & Stefan Gruenwald feat. Gitano – Cancion Del Mariachi
  • Alex C. – Bis 5 Uhr am Morgen
  • Azuro feat. Elly – Je Ne Sais Pas (R.I.O. Mix)
  • Martin Solveig – The Night Out (Madeon Remix)
  • Rob & Chris feat. Sandberg – Mond
  • Bingo Players feat. Heather Bright – Don’t Blame The Party (Mode)
  • Starkillers & Nadia Ali – Keep It Coming (Basto Mix)
  • D.O.N.S. feat. Terri B. – You Used To Hold Me (Avicii Remember Remix)
  • Kaskade feat. Skylar Grey – Room For Happiness
  • Jerome – Stars
  • Tom Novy & Veralovesmusic – The Right Time (Barnes & Heatcliff Remix)
  • Parachute Youth – Can’t Get Better Than This
  • Jenny McKay – Unbreakable
  • Manufactured Superstars & Jeziel Quintela feat. Christian Burns – Silver Splits The Blue
  • Pascal & Pearce feat. Juliet Harding – Disco Sun
  • Pink Fluid – I’m Still Awake
  • Die Atzen – Party (Ich Will Abgehn)
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von sage und schreiben 4.800.- € - bei einem Kaufpreis der KomplettCDs (3 Stück) von unter 20.- €.
Hörproben der auf den CDs enthaltenen Musik finden Sie z.B. hier bei Weltbild.

Weitere Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian betreffen u.a die Datei "The Dome Summer 2012" mit den Titeln
  • Michael Mind Project feat. Dan – Feeling so Blue
  • DJ Antoine feat. The Beat Shakers – Ma Chérie
  • Gusttavo Lima – Balada (Tche tcherer tche tche)
  • Michel Teló – Ai Se Eu Te Pego
 Darüber hinaus werde im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH u.a. auch Musikwerke aus dem Sampler "Bravo Hits Vol 81." kostenpflichtig abgemahnt (z.B. Schadenersatz für 4 Werke - 1.200.- €) .

Die Ermittlungen der IP-Adressen und des angeblichen Rechtsverstoßes werden durch die Firma SKB UG (haftungsbeschränkt), Storkower Straße 158, 10407 Berlin, durchgeführt.

Selbstverständlich sind Urheberrechtsverletzungen kein Kavalierdelikt und können einen entsprechenden Schadenersatz (auch im Wege einer Lizenzanalogie) nach sich ziehen. Man muss jedoch wie es so schön heißt die Kirche auch im Dorf lassen. Der geforderte Schadenersatz ist unserer Ansicht nach mehr als deutlich überzogen. Es bleibt zu hoffen, dass eine höchstricherliche Rechtsprechung derartige Schadenersatzforderungen deutlich einschränkt, insbesondere da es sich bei den angeblich verbreiteten Musikwerken um lediglich eine einzige Datei handelt.

Eine Berechnung des Schadens z.B. nach dem GEMA-Tarif VR-OD 5, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download aus dem Internet zum Gegenstand hat und der für ein Werk mit einer Spieldauer von bis zu 5 Minuten mit einer Mindestvergütung von 0,1278 € pro Zugriff auf den einzelnen Titel ausgeht, würde auch bei einer angenommenen Weiterverbreitung von 29 Titel an jeweils 100 andere Nutzer (was bei einem normalen Upload gar nicht möglich sein könnte) zu einen "lediglich" 3-stelligen Schadenersatzanspruch kommen. Auch die Argumentation, dass durch Tauschbörsen tausendfach der Titel verbreitet werden könnte rechtfertigt nach unserer Ansicht keinen höheren Schadensersatz, da auch gegen diese anderen Tauschbörsennutzer weitere Schadenersatzansprüche bestehen und geltend gemacht werden können.

Weiter ist zudem noch festzuhalten, dass die Rechteinhaber ihr Recht, Werke in Tauschbörsen öffentlich zugänglich zu machen, per Lizenzvereinbarung an „private Verwertungsgesellschaften“ wie DigiRights übertragen haben. Das Recht, das jeweilige Werk in Tauschbörsen zugänglich zu machen soll von DigiRights aber gar nicht genutzt werden da Tauschbörsen kostenfrei sind und dient nur dem Zweck Urheberrechtsverletzungen in sog. Tauschbösrsen (Torrents) abzumahnen. Ob durch solche Vereinbarungen, bei denen allen Beteiligten von vorne herein  klar ist - und es auch so gewollt ist, dass die Lizenzrechte nie genutzt werden tatsächlich Nutzungs- und Verwertungsrecht übertragen werden können, ist schon fraglich.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Daniel Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben des RA Sebastian nach unserer Ansicht nach nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiligenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. 


Montag, 2. Juli 2012

Abmahnung CGM - "Der Letzte Tag Deines Lebens"

Die Rechtsanwaltsgesellschaft CGM mbH aus Frankfurt - Geschäftsführer Rechtsanwalt Christoph Wilhelm - mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH, diese im Auftrag von Herrn Marcel Uhde wegen Urheberrechtsverletzungen u.a. an der Tonaufnahmen "Farid Bang - Der letzte Tag Deines Lebens" wegen Verbreitung in Tauschbörsen (Torrent) ab.
Geltend gemacht werden Urheberrechte an den Titeln
"Vom Dealer zum Rapstar feat Summer Cem"
"Pusher"
"Ich bin drauf" sowie
"Du fehlst mir feat Zemine".

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Schadensersatzes von 989.- € welcher sich bei rascher Zahlung auf 690.- € reduziert.

Weitere angemahnte Musiktitel welche von CGM direkt in Auftrag von DigiProtect abgemahnt werden sind z. B. auch die Tonaufnahme "Kool Savas - Aura" u.a.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiligenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist. Zudem wird für den Fall des Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung ein Schadenersatz von 5.100.- € gefordert.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung mit.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Verfassungsbeschwerde gegen ESM und Fiskalpakt

Bundestag und Bundesrat haben am 29.06.12 mit 2/3-Mehrheit dem Euro-Rettungsschirm ESM und Fiskalvertrag zugestimmt.

Mehrere Verfassungsbeschwerden u.a. des Bündnis „Europa braucht mehr Demokratie“ unterstützt u.a. vom Bund der Steuerzahler haben zusammen mit 12.000 Bürgerinnen und Bürgern eine einstweilige Anordnung sowie eine Klageschrift beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Durch den permanenten ESM wird die vorläufige "Rettungsschirmpolitik" weiter ausgebaut. Durch den ESM  wird jedoch nicht "nur", wie durch die angeblichen Rettungsmaßnahmen  in Milliardenhöhe gebürgt, sondern letztlich unbegrenzt. Die Kläger (und auch ich) befürchten, dass der Bundestag de facto einen Teil seiner finanzpolitischen Souveränität verliert und Deutschland entgegen den bisherigen EU-Verträgen auch für alle Schulden der Mitgliedsländer unbegrenzt haften wird. Nach unserer Ansicht liegt ein klarer Verstoß gegen die Verfassung vor.

Der ESM - gelenkt durch eine Gesellschaften nach Luxemburgischem Recht, wird weder durch die nationalen noch das europäische Parlament kontrolliert. Die Führungsriege des ESM genießt Immunität und kann auch gerichtlich nicht belangt werden.

(1) Durch den ESM wird Deutschlands Finanzhoheit endgültig und unwiderruflich ausgehebelt und beendet
(2) das bestehende Gesetz: „Kein Land haftet für ein anderes“ wird ins Gegenteil verkehren  
(3) der deutsche Staat und die Masse seiner Bürger wird finanziell ruiniert
(4) Deutschland ist kein freier Nationalstaat mehr (5) Die ESM-Haftung entspricht Eurobonds
(5) Der Haftungsfall würde Deutschland und seine Bürger finanziell vollständig ruinieren.
Weiter Infos und Hintergründe finden Sie auch unter www.esm-vertrag.com.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am 10. Juni über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM mündlich verhandeln. Mündliche Verhandlungen über Eilanträge sind äußerst selten, was die Bedeutung welche das Gericht dem Verfahren beimisst zeigt. Das Gericht hatte den Bundespäsidenten bereits gebeten bis zu einer Entscheidung über die Eilanträge mit seiner Unterschrift unter dem Gesetz zu warten - dies ist aber bei Eilanträgen gegen Gesetze, welche internationalen Bezug und Geltung aufweisen nicht ungewöhnlich und kein Zeichen, dass das BVerfG bereits in eine Richtung tendiert.

Update 03.09.12: In einem offenen Brief an den Bundespräsidenten fordert der Bund der Steuerzahler in Bayern und die Taxpayers Association Europe den Bundespräsidenten Joachim Gauck auf, das Gesetz über den ESM nicht zu unterschreiben, sollte das Bundesverfassungsgericht den ESM für zulässig erachten:

"Sehr geehrter Herr Bundespräsident, wir wissen nicht, wie die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes am 12.09.2012 ausfallen wird. Wir enthalten uns insoweit jeder Einflussnahme. Sollte aber der ESM die Gerichtshürde passieren und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt werden, ersuchen wir Sie höflich, diese Unterschrift im Interesse unserer demokratischen und freien Bürgerschaft zu verweigern und sie von einer vorherigen neutralen Aufklärung der Bürgerschaft und nachfolgender Volksabstimmung über den ESM abhängig zu machen.
Wir sind das Volk, wir kontrollieren und entscheiden. Ist das nicht mehr möglich, dann endet in
Deutschland erneut die Demokratie."


Update 05.09.12: Wie der Verein Mehr Demokratie e.V. meldet wurde eine zweite Verfassungsbeschwerde unterzeichnet von weiteren 25.000 Beschwerdeführern in 80 prallgefüllten Aktenordnen zu ESM und Fiskalvertrag nach Karlsruhe gesandt. Zusammen mit den bereits eingereichten 12.000 Unterschriften ist die Verfassungsbeschwerde mit 37.000 Unterstützern damit die größte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Das Urteil des BVerfG wird am 12. September erwartet. 


Weiterführende Links:

Donnerstag, 28. Juni 2012

Abmahnung FAREDS / WeSaveYourCopyrights - German Top 100

Die für Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten im Internet bekannte Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH aus Hamburg mahnt derzeit u.a. im Auftrag der Schneider & de Teba Költerhoff GbR, Berlin  sowie der Munix Music GbR, München wegen Verbreitung vom Musikwerken über sog. Tauschbörsen (Torrent - Filesharing) ab. Aktuell liegen uns Abmahnungen der Tonaufnahme "Die Atzen - Party (Ich will abgehen)" sowie "Lolita Jolie - Non Non Non" - beide enthalten u.a. auf der Datei German Top 100 Single Charts vor.

Weiterhin mahnt FAREDS im Auftrag der Musikkomponisten und Textdichter Martin Fliegenschmidt,  Köln, Claudio Pagonis, Köln, Matthias Haß, Seevetal sowie Herbie Cricklow, Huddinge - Schweden wegen angeblicher Verbreitung des Musikwerks "Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt" ebenfalls enthalten auf der Datei German Top 100 Single Charts ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 450.- € je abgemahnten Titel.

Problematisch ist bei einem Down/Upload derartiger Sampler immer, dass jeder Rechteinhaber sein eigenes Werk abmahnen kann, somit damit gerechten werden muss, dass auch von weiteren Rechtsanwälte kostenpflichtige Abmahnungen folgen können (Mehrfachabmahnung). Dies hat jedoch nichts damit zu tun, dass der Abmahnte auf das Schreiben einer Kanzlei entsprechend reagiert. Da die IP-Adressen (welche beim Filesharing sichtbar sind) bei Provider nur eine Woche gespeichert sein dürfen, sind bei einem Aufspüren von illegalen Filesharing die entsprechenden Auskunftsansprüche bereits am Laufen. Siehe zur der Problematik der Mehrfachabmahnungen vor allem bei Chartcontainern auch - öffentlicher Brief für ein digitales Urheberrecht an das Justizministerium [PDF Download] den wir als Mitunterstützer unterzeichnet haben.

Es drohen daher bei einem Download von Samplern über Tauschbörsen weitere Abmahnung z.B. auch von der Firma WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH z.B. im Auftrag der Firma Zooland Music GmbH (aktuell z.B. der Musiktitel "Party Shaker - R.I.O. Feat Nicco" sowie ""Summer Jam - R.I.O. Feat U-Jean"- enthalten z.B. auch auf Boom - Summer 2012 sowie German Top 100 Single Charts) oder im Auftrag der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH. Auch andere Rechtsanwälte mahnen im Auftrag Ihrer Mandanten Werke aus diesen Samplern ab. Somit können für einen Download/Upload eines Samplers, d.h für eone Datei mehrere kostenpflichtige Abmahnungen drohen.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir die Schreiben von FAREDS und WeSaveYourCopyrights dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben von FAREDS und WeSaveYourCopyrights nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiligenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung mit.


Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!