Seiten

Freitag, 28. Oktober 2011

Abmahnung Schulenberg Schenk - G&G

Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk mahnen derzeit verstärkt in Namen der Firma G&G Media Foto-Film GmbH, Haan wegen Verbreitung von erotischen Filmen (z.B. "Mein erster Urlaubsfick - wenn Mami und Papi zuhause sind") im Internet über sog. Tauschbörsen (P2P Filesharing Netzwerke - BitTorrent) ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit 5.001.- € Vertragsstrafe ein pauschaler Schadensersatz von 1.298,00 €. Den geforderten Schadensersatz halten wir für deutlich überhöht. Auch die Unterlassungserklärung sollte dringend angepasst werden. Wir raten daher dringend davon ab die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung zu unterschreiben und zurück zu senden.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen.Wir helfen seit Jahren bundesweit hunderten von Mandanten schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Ihr Vorteil bei uns:
  •  Ortsunabhängige anwaltliche Vertretung in ganz Deutschland
  •  Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit
  •  Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Noch ein Hinweis: unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch für derartige Fälle Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise.

Weitere Werke welche von Schulenberg und Schenk für G&G abgemahnt werden sind z.B. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Arschbacken XXL
- Ausgeleierte Spalten
- Boxenluder
- Das erste Mal tief in den Arsch
- Der asoziale Mutterficker
- Der deutsche Teenie-Filmer
- Der Stecher
- Deutsch jung und zeigefreudig
- Die Hobby Analfotzen
- Doctor Anus
- Dr. Placebo
- Dreilochstuten - Bitte einlochen
- Extreme Maulfotzen
- Fahren Parken Ficken
- Frauenarzt
- Ich will Pornoqueen werden
- Inzest - Geständnis
- Inzest - Perverse Familien in Deutschland
- Junge Gören wollen es wissen
- Junge Mädchen brauchen Geld
- Junge Mundfotzen geben Vollgas
- Kleine Jungfrauen
- Lesben - Teenies auf Entdeckungsreise
- Mallotze
- Mamas Fickspalte
- Mundfick extrem
- Nutten verarscht
- Parkplatz Sex
- Poppen fürs Shoppen
- Reife Mamas hart gestoßen
- Rosetten Massaker
- Ruhrpottfotzen
- Russische Ladies
- Skandal in deutscher Arztpraxis
- Strand Schlampen
- Taschengeld Luder
- Verbotener Inzest
- Versaute Pissluder
- Wilde 40 - Perverser Hausfrauensex

Darüber hinaus mahnt Schulenberg und Schenk auch z.B. für Berlin Media Art e. K., Erotic Planet Wolfgang Embacher, GGG - John Thompson Production, John Thompson Production, Kick Ass Pictures, Magmafilm, Musketier Media GmbH & Co KG, NB Media e.K, Nicole Borch, OFF-LIMITS MEDIA GmbH, PlayVision Media Group AG, Purzel Video GmbH, Video-Aktuell Betriebs GmbH, VPS Film-Entertainment GmbH und andere Firmen ab.

Update: 12.03.2015 - Die Kanzlei Schulenberg und Schenk haben sich nach eigenen Angaben aus der Abmahntätigkeit wegen Verletzung von Urheberrechtsverletzungen im Wege des Filesharings zurück gezogen und versenden keine Anmahnungen mehr wegen Filesharing.

Mittwoch, 14. September 2011

Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte - Hörbuch Hamburg HHV GmbH

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, München, mahnen derzeit im Auftrag der Firma Hörbuch Hamburg HHV GmbH wegen Verletzung von Urheberrechten durch illegalen Down/Upload in sog. Tauschbörsen (P2P Netzwerke - Torrent) u.a. wegen des Hörbuchs "Schoßgebete" der Autorin Charlotte Roche ab.

Weiterhin liegen uns einige Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf im Namen von Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg, über das Filmwerk "Sherlock Holmes: Spiel im Schatten" vor.

Gefordert wird im standartisierten Abmahnschreiben neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in der Regel ein pauschaler Schadensersatz von 300 bis 450.- € zuzügl. 506,00 € Anwaltskosten aus einem Streitwert von 10.000.- €.

Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, sofern Sie nicht 100% den Vorwurf entkräften können, da bei Nichtbeachtung der Abmahnung ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen könnte. Bei den Schreiben von Waldorf Frommer handelt es sich nicht um einen Betrug - eine Reaktion ist dringend erforderlich!
Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Von selbstgestrickten Schreiben oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können. 

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1000 Fällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de.

Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren, was eine Abmahnung ist, bzw. wie die Abmahnanwälte an Ihre IP-Adressdaten und Adressen gelangen können Sie auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen.


Siehe auch zu den aktuellen Klagen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer vor dem AG München unseren Beitrag im Blog
Wichigt, wenn Sie eine Klage erhalten und sich dagegen wehren wollen ist unbedingt die Einhaltung der vom Gericht gesetzten Frist zur Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung. Gerne vertreten wir Sie auch in diesen Fällen vor Gericht, bzw. versuchen eine kostengünstigere außergerichtliche Lösung mit der Gegenseite zu erreichen.

Neue Abmahnkanzlei Daniel Sebastian - DigiRights GmbH

Eine weitere neue Kanzlei widmet sich dem offensichtlich lukrativen Geschäft der Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts durch Verbreitung von Werken in sog. Tauschbörsen - P2P Netzwerken.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH u.a. die Musikwerke
  • Israel Kamakawiwo ´ole – Over the Rainbow
  • Die Atzen mit Nena – Strobo Pop
  • Martin Solveig & Dragonette – Hello
  • Milk & Sugar vs. Vaya Con Dios – Hey (Nah Neh Nah)
  • Chris Brown feat. Benny Nenassi - Beautiful People
  • DJ Antoine vs. Timati feat Kalenna – Welcome to St. Tropez

enthalten z.B. auf Samplern wie z.B. German Top 100 Single Charts oder ClubSounds ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 1.800.- €! Damit führt Kollege Sebastian nach unserem Wissen die Hitliste der geltend gemachten Schadensersatzforderungen wegen abgeblicher Verbreitung von Musikstücken aus den Samplern an.
Im Abmahnschreiben wird zudem ein möglicher Schadensersatz von über 4.000.- € angedroht.

Bisher wurden die obigen Werke von der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner angemahnt (oder noch weiter abmahnt, was uns nicht bekannt ist). Denecke & Partner hat nach unserem Wissen "lediglich" 1.140,- € pauschalen Schadensersatz gefordert. Der Kollege Sebastian war laut seiner Homepage in der Zeit von September 2009 bis April 2010 in der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner tätig und hat dort seine Erfahrungen im Urheberrecht gesammelt, die er nunmehr als selbständiger Anwalt anwendet.

Den geltend gemachten Schadensersatz halten wir für deutlich überhöht, auch wenn eine junge Kanzlei sicherlich ihr notwendiges Honorar benötigt - aber 1.800.- € für 6 MP3s  - bei allem kollegialen Respekt - sind doch ein sehr stolzer Schadensersatz.
Wir empfehlen jedoch, wie auch in anderen Fällen, auch im vorliegenden Fall die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da bei Nichtbeachtung der Abmahnung ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen könnte. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen.Wir helfen seit Jahren bundesweit hunderten von Mandanten schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de.

Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren können Sie auch auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Freitag, 5. August 2011

Abmahnung Winterstein Rechtsanwälte - IPforceOne

Die Anwaltskanzlei Winterstein Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt derzeit im Namen der Firma IPforceOne GmbH, mit Sitz in der Schweiz, wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch Verbreitung von Dateien im Internet über sog. Tauschbörsen ab. Aktuell wird z.B. das Werk "Neighbor" angemahnt.

Winterstein fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen pausschalen Schadensersatz von 850,00 Euro. Laut Schreiben der Rechtsnwälte Winterstein, hat die Firma I-ON New Media GmbH (welche mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bereits bekannt ist) die ihr zustehenden Verwertungsrechte an die Firma IPforceOne GmbH abgetreten. Im Abmahnschreiben ist ein Link angegeben, der zu einem PDF führt, in dem die Rechteeinräumung dem Abgemahnten nachgewiesen werden soll. Unter Ziffer 2 des dort abrufbaren Vertrags findet sich folgender Passus:  
"Folgende (Film-) Titel sind Gegenstand dieses Vertrags:"


Dann folgt jedoch große Leere. Die (Film)Titel, an denen I-ON New Media IPforceOne Rechte eingeräumt haben will sind jedenfalls nicht bezeichnet. Stellt sich die Frage, ob überhaupt und für welche Titel Rechte eingeräumt worden sein sollen - oder haben die beteiligen Firmen bewußt etwas zu verbergen? Sofern Rechte eingeräumt worden sind, und Intenetnutzer kostenpflichtig abgemahnt werden, da diese angeblich Rechtsverletzungen begangen hätte, ist jedenfalls nicht ersichtlich, warum die Rechtekette nicht nachgewiesen wird. Ist es so ein großes Geheimnis, wer die Rechte an den (Film)Werken hat?

Nach unseren Informationen werden folgende weitere Werke, andenen IPforceOne angeblich die Rechte innehält von den Rechtsanwälte Winterstein abgemahnt:
  • Elm's Way     
  • 7 Days (Seven Days)
  • Alexandra’s Project
  • Bad Blood
  • Bedevilled - Zeit der Vergeltung
  • Big Tits Zombies in 3D
  • Blood-Box 1
  • Blood-Box 2
  • Blood-Box 3
  • Brother of Darkness
  • Calvaire
  • Chinese Torture Chamber Story
  • Chinese Torture Chamber Story 2
  • Daughter of Darkness
  • Death Note - L change the world
  • Death Note - The Last Name
  • Death Note Trilogy
  • Dream Home
  • Ghost-Box 1
  • Ghost-Box 2
  • Ghost-Box 3
  • Hard Revenge Milly
  • I Am Love
  • Im Angesicht des Verbrechens
  • In My Skin
  • Invitation Only
  • King of Thom
  • Kite
  • Kite Liberator
  • Martyrium
  • Meat Grinder
  • Michael Jackson - New Unmasked
  • Michael Jackson - Who killed the king of pop
  • Michael Jackson Ultimate Box
  • Mysterious Skin
  • Red Mist
  • Rise of the Gargoyles
  • Romero's Staunton Hill
  • Savage
  • Sisters Of Wellber
  • Tákashi Miike-Collection 1
  • Takashi Miike-Collection 2
  • Tales of Vesperia
  • Taxidermia
  • The Open Door
  • Vampire Girl vs. Frankenstein Girl
  • Van Diemen’s Land
  • Weapons

Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, auch im vorliegenden Fall die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da bei Nichtbeachtung der Abmahnung ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen könnte. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen.

Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren können Sie auch auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Wir helfen seit Jahren bundesweit hunderten von Mandanten schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de.