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Donnerstag, 5. September 2013

Abmahnung Daniel Sebastian - DigiRights - Armin van Buuren

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt wegen angeblicher Verbreitung des Werkes "Armin Van Buuren - This is what it feels like" durch Up/Donwload in sog. Tauschbörsen (Filesharingsysteme, P2P Netzwerke, Torrent) und Urheberrechtsverletzung ab. Ermittelt werden die IP-Daten und der angebliche Rechtsverstoß durch die Firma SKB UG. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist wie üblich sehr kurz bemessen.

Gefordert wird von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die Urheberrechtsverletzung neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 680.- €.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben des RA Daniel Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Daniel Sebastian nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben. So hat erst kürzlich das Amtsgericht Hamburg in einer Verfügung vom  27.07.2013, Az.: 31 a C 108/13, den Streitwert in einem  Filesharingfall auf 1.000.- Euro begrenzt. Auch das neue Gesetz zur Begrenzung der Anwaltskosten bei Filesharingabmahnungen gegen Privatpersonen sieht eine derartige Begrenzung für den ersten Fall einer Abmahnung vor. Auch ist die Rechtsprechung des BGH zur Haftung von Eltern für Filesharingverstöße von minderjährigen Kindern zu beachten.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Wir helfen seit Jahren bundesweit in ca.1500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel beträgt unser Honorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing zwischen 170.- € und 300.- € inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Abmahnung Daniel Sebastian - German Top 100 - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

Seit Jahren werden Tauschbörsen (Torrent, Peer-toPeer Netzwerke) genutzt um (vermeintlich) günstig und kostenfrei an Musikstücke, Filme, Computerspiele, Hörbücher oder Software zu kommen. Beliebt ist hier seit Jahren bei Downloadern die Containerdatei "German Top 100 Single Charts". Genauso beliebt ist diese Datei jedoch auch bei Anwälten, welche sich auf die Nachverfolgung von Urheberrechtverletzungen im Internet spezialisiert haben.

Derzeit werden nach Angaben der Interessengemeinschaft gegen den AbmahnWahn im Jahr 2013 geschätzt 165.000 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing versandt. Vor allem bei Samplern, wie der Datei German Top 100 Single Charts drohen für einen Download der Datei - auf der sich 100 urheberrechtlich geschützte Werke befinden - auch mehrfache Abmahnungen unterschiedlichster Kanzleien, welche jeder für seine Mandantschaft kostenpflichtig abmahnt.

Derzeit mahnt z.B. Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt folgende Werke, welche sich auf der Datei German Top 100 Single Chart befinden ab:
  • Bingo Players feat Far East Movement – Get Up (Rattle)
  • DJ Antoine – Bella Vita
  • DJ Antoine Vs. Mad Mark – Sky Is The Limit
  • Triggerfinger – I follow rivers
  • Major Lazer – Get Free
  • Mike Candys feat Jenson Vaughan – Bring back the love

Gefordert wird in diesem Fall neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 1.800.- €. (wie bereits oben geschildert können auch noch weitere Abmahnungen anderer Kanzleien, wie z.B. Kornmeier und Partner mit weiteren Schadenersatzansprüchen kommen).

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir derartige Anwaltsschreiben von Rechtsanwalt Daniel Sebastian dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Daniel Sebastian nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann.

Wir helfen seit Jahren bundesweit in ca.1.500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.


Siehe auch:  

Abmahnung Koch Media - Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann

Abmahnung Koch Media - Dead Island - .rka

Die Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann (.rka) aus Hamburg mahnen im Auftrag der Firmen Koch Media GmbH, vertreten durch die Gerschäftsführer Dr. Klemens Kundratiz und Stefen Kaspelari aus Planegg, sowie Koch Media GmbH Österreich, Gewerbegebiet 1, A-6604 Höfen, Österreich u.a. wegen Verbreitung des Computerspiels "Dead Island - Riptide" durch Up/Donwload in sog. Tauschbörsen (Filesharingsysteme, P2P Netzwerke, Torrent) und Urheberrechtsverletzung ab.

Gefordert wird von den Rechtsanwälten .rka für die Urheberrechtsverletzung in der Regel neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Schadenersatz von 1.500.- €, bzw Anwaltskosten aus einen Gegenstandswert von 20.000.- € - d.h. 859,80 € (hierbei ist zu beachten, dass wenn die Anwaltskosten bezahlt werden, u.U. weiterer Schadenersatz drohen kann).

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von .rka dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Reichelt Klute Aßmann nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben. So hat erst kürzlich das Amtsgericht Hamburg in einer Verfügung vom  27.07.2013, Az.: 31 a C 108/13, den Streitwert in einem  Filesharingfall auf 1.000.- Euro begrenzt. Auch das neue Gesetz zur Begrenzung der Anwaltskosten bei Filesharingabmahnungen gegen Privatpersonen sieht eine derartige Begrenzung für den ersten Fall einer Abmahnung vor. Auch ist die Rechtsprechung des BGH zur Haftung von Eltern für Filesharingverstöße von minderjährigen Kindern zu beachten.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Uns sind Gerichtsverfahren bekannt, in denen .rka die Unterlassungserklärung eingeklagt hat, die Kosten einer Klage können bei einem Streitwert von 20.000.- € den ursprünglich von .rka geforderten Schadenersatz noch deutlich übersteigen (der zudem auch dann noch weiter mit Klage nachverfolgt werden kann).

Wir helfen seit Jahren bundesweit in ca.1500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel beträgt unser Honorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing zwischen 170.- € und 300.- € inkl. USt, je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Siehe auch unsere weiteren Beiträge zu Abmahnungen von .rka wegen Urheberrechtsverletzung (Sleeping Dogs) im Blog

Montag, 2. September 2013

Abmahnung RAe Waldorf Frommer - Tandem Communikations GmbH

Die für Verfolgung von Urheberrechtsverstößen bekannte Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit im Auftrag der Firma Tandem Communikations GmbH, Sonnenstraße 14, 80331 München wegen angeblicher Verbreitung von Folgen der TV-Staffeln "Crossing Lines" in Tauschbörsen ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz, welcher sich nach der Anzahl der herunter geladenen und verbreiteten Folgen richtet (5 Folgen z.B. 650.- €) sowie Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000.- bis 20.000 € (zwischen 578.- € und 762.- €). 

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir das Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer nicht um einen Betrug handelt (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Nach Schätzungen werden allein durch die Kanzlei Waldorf Frommer pro Jahr bis zu 50.000 Fälle von illegalem Filesharing mit Abmahnungen verfolgt. Immer häufiger werden die Forderungen auch durch Mahnbescheid oder mit Klage (in der Regel vor dem Amtsgericht München) geltend gemacht.
Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist. Den geforderten Schadenersatz halten wir, insbesondere in Bezug auf die Anwaltskosten der Gegenseite für zu hoch. So hat erst kürzlich das Amtsgericht Hamburg in einer Verfügung vom  27.07.2013, Az.: 31 a C 108/13, den Streitwert in einem  Filesharingfall auf 1.000.- Euro begrenzt. Auch das neue Gesetz zur Begrenzung der Anwaltskosten bei Filesharingabmahnungen gegen Private sieht eine derartige Begrenzung für den ersten Fall einer Abmahnung vor.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in ca. 1.500 Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Zu weiteren Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer siehe auch unsere weiteren Artikel im Blog: