Abmahnung Koch Media - Dead Island - .rka
Gefordert wird von den Rechtsanwälten .rka für die Urheberrechtsverletzung in der Regel neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Schadenersatz von 1.500.- €, bzw Anwaltskosten aus einen Gegenstandswert von 20.000.- € - d.h. 859,80 € (hierbei ist zu beachten, dass wenn die Anwaltskosten bezahlt werden, u.U. weiterer Schadenersatz drohen kann).
Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von .rka dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Reichelt Klute Aßmann nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten und hier ist auch ein Verhandlungsspielraum gegeben. So hat erst kürzlich das Amtsgericht Hamburg in einer Verfügung vom 27.07.2013, Az.: 31 a C 108/13, den Streitwert in einem Filesharingfall auf 1.000.- Euro begrenzt. Auch das neue Gesetz zur Begrenzung der Anwaltskosten bei Filesharingabmahnungen gegen Privatpersonen sieht eine derartige Begrenzung für den ersten Fall einer Abmahnung vor. Auch ist die Rechtsprechung des BGH zur Haftung von Eltern für Filesharingverstöße von minderjährigen Kindern zu beachten.
Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Uns sind Gerichtsverfahren bekannt, in denen .rka die Unterlassungserklärung eingeklagt hat, die Kosten einer Klage können bei einem Streitwert von 20.000.- € den ursprünglich von .rka geforderten Schadenersatz noch deutlich übersteigen (der zudem auch dann noch weiter mit Klage nachverfolgt werden kann).
Wir helfen seit Jahren bundesweit in ca.1500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel beträgt unser Honorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing zwischen 170.- € und 300.- € inkl. USt, je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.
Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
Siehe auch unsere weiteren Beiträge zu Abmahnungen von .rka wegen Urheberrechtsverletzung (Sleeping Dogs) im Blog
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