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Dienstag, 2. März 2010

Betrug mit Abmahnschreiben

Die Kanzlei U+C aus Regensburg weist auf Ihren Webseiten darauf hin, dass in Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien und den Niederlanden gefälschte E-Mailschreiben versandt worden mit der Behauptung, diese würden von „kuw Rechtsanwälte, RAe Thomas Urmann und Chris(t)opher Lihl stammen“.

U+C Rechtsanwälte als Nachfolgerin von KUW weist darauf hin, dass diese E-Mailschreiben nicht authentisch sind und nicht von U+C oder KUW stammen.

Grundsätzlich sind Abmahnungen auch per e-Mail möglich, jedoch ist uns bisher kein Fall bekannt geworden, in denen eine der bekannten Abmahnkanzleien Urheberrechtsverstöße per e-Mail abgemahnt hat.

Grundsätzlich empfiehlt es sich - auch wegen der teilweise zu weit gehenden Unterlassungserklärungen - bei einer Abmahnung eine darauf spezialisierte Kanzlei mit der Überprüfung zu beauftragen. Sie können uns Ihre Abmahnung gerne per Fax (0941-56712008) oder e-Mail (info@e-anwalt.de) übersenden mit der Bitte um Überprüfung. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen einen Kostenvoranschlag für die Angelegenheit mit. Bis zur Annahme des Kostenvoranschlags durch Sie entstehen Ihnen keine Kosten. Er wenn Sie unsere Gebühren (die je nach Fall unterschiedlich sein können) annehmen, entsteht ein kostenpflichtiges Mandant.

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