Das Amtsgericht Nürtingen hat mit
Urteil vom 20.09.10 AZ: 13 Ls 171 Js 13423/08 entschieden, dass das unbefugte Entfernen (Löschen) eines sog. SIM-Lock, wodurch ein Mobiltelefon an ein bestimmtes Mobilfunknetz, an einen bestimmten Provider oder an eine bestimmte Mobilfunkkarte gebunden werden soll, als Datenveränderung mit Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar ist.
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