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Dienstag, 8. Februar 2011

Abmahnung SKW - Worldwide Association

Die Rechtsanwälte SKW Schwarz aus München mahnen derzeit im Namen der Firma Woldwide Association of private Internet-Investigation-Companies (Contra Piracy) beheimatet in Steinhausen in der Schweiz wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen (sog. P2P Netzwerke) ab. Abgemahnt wird z.B. das Computerspiel "AranciA - Gothic 4".

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 5.100.- € ein pauschaler Schadensersatz von 320,00 €.

Wir raten Ihnen es nicht zu versuchen, sich selbst zu wehren! Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenpartei oder deren Rechtsvertretern auf, ohne zuvor einen fachkundigen Anwalt kontaktiert zu haben. Hier gilt das gleiche wie in einem Strafverfahren - Ruhe bewahren und nichts unüberlegt gegenüber der Gegenseite äußern.


Auf jeden Fall sollte in den Fällen einer Abmahnung ein mit der Materie betrauter Rechtsanwalt aufgesucht werden. Wir empfehlen die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die ausdrücklich keinen Schadensersatzanspruch anerkennt. Auch die Höhe des angeblichen Schadensersatzes sollte genau überprüft werden.


Die Kanzlei v. Hohenhau ist seit Jahren auf Internetrecht spezialisiert und vertritt seit mehreren Jahren kompetent Betroffene von P2P-Filesharing-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet. Als Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Gerne helfen wir auch Ihnen bei Problemen mit Abmahnungen. Vertrauen Sie nicht blind auf Forenmeinungen! Wir erleben immer wieder, dass sog. Hotlines oder auch Rechtsschutzversicherungen sehr zweifelhafte Ratschläge geben. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, der mit der Materie in seiner täglichen Praxis vertraut ist und schon eine Vielzahl von Fällen bearbeitet hat.

Wichtig! Erkundigen Sie sich immer vor Beauftragung eines Anwalts über dessen Kosten - so sind Sie vor unliebsamen Überraschungen geschützt. Bei einem Schadensersatz z.B. von 320.- € macht es, wenn man rein wirtschaftlich rechnet wenig Sinn, wenn Sie Ihrem eigenen Anwalt gleichviel oder mehr zahlen müssen, als die Gegenseite als Schadensersatz fordert.

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