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Freitag, 4. Februar 2011

Abmahnung FAREDS - Kindervater

Die Anwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit im Namen von Jens Kindervater wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten bei Verwendung von Tauschbörsen - P2P Netzwerken ab - abgemahntes Werk: "Turn Back Time"

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 450,00 €.

Wir empfehlen Ihnen, sollten Sie eine Abmahnung erhalten, beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Mandanten bei Zuziehung eines Anwalt am Ende mehr bezahlen, als der ursprüngliche Schaden beträgt. Dies macht zumindest wirtschaftlich keinen Sinn. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab.

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