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Freitag, 30. Dezember 2011

Abmahnung RA Daniel Sebastian - astragon Software GmbH

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit im Auftrag der Firma astragon Software GmbH unter anderem wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten über File-Sharing-Systeme (z.B. Bittorrent eDonkey) am Computerspiel "Landwirtschafts-Simulator" ab. Das Computerspiel wird von der Firma GIANTS Software GmbH, aus Zürich-Schlieren - Schweiz hergestellt. Die Firma astragon Software GmbH soll nach dem Schreiben des Kollegen Inhaberin der Verwertungsrechte an dem Computerspiel sein.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 850,00 €. Sofern dieser nicht akzeptiert wird, wird ein Schadensersatz deutlich über 2.00,00 € angedroht. Im Schreiben des Kollegen werden den Abgemahnten zudem drastische Streitwerte zwischen 20.000.- € bis 45.000.- € vorgehalten, welche von Gerichten bei Filesharingfällen angewandt worden sind. In Anbetracht dessen, dass das Computerspiel im Handel zwischen 7.- € und 19.- € angeboten wird, erscheinen nach unserer Ansicht derartige Streitwerte und der Schadensersatz deutlich überhöht und sollen vor allem dazu dienen den Abgemahnten zu einer raschen Reaktion anzuhalten.

Weiterhin fällt im Schreiben auf, dass angeblich bereits für die Auskunft nach § 101 UrhG bereits Gerichtskosten von 203,50 € sowie 192,90 € Anwaltskosten entstanden sein sollen. Sofern tatsächlich 192,90 € Anwaltskosten enstanden sein sollen, wären diese aus einem Streitwert von 2.000,- € berechnet.  Wie sich die angeblichen Gerichtskosten zusammen setzen sollen ist uns jedoch nicht erklärlich und dürfen auch aufgrund der Höhe bezweifelt werden.

Wie auch in anderen Fällen empfehlen wir jedoch auch vorliegend dringend die Abmahnung erst zu nehmen und zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem schnellen Unterschreiben der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und damit auf jeden Fall die geforderten Abmahnkosten, welche wir für überhöht halten, bezahlt werden müssen.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit mittlerweile in über 1200 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder auch während der Feiertage per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 220,- € inkl. USt. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen für derartige Fälle auch Beratungshilfe. Beantragen Sie hierzu möglichst vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen sog. “Beratungshilfeschein” unter Vorlage ihrer Einkommensnachweise

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Siehe auch unsere weiteren Artikel zu Abmahnungen des RA Sebastian

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