Die für (hauptsächlich wegen Urheberrechtsabmahnung bei Pornofilmen) bekannte Regensburger Anwaltskanzlei U+C Rechtsanwälte mahnt derzeit im Auftrag der Firma MFA + Filmdistribution e.K., ebenfalls aus Regensburg u.a. wegen Verbreitung des Filmwerkes "Ronal der Barbar" in Tauschbörsen (Filesharingnetzwerken) ab. MFA+ Filmdistribution wurde 1981 von Christian Meinke als „endfilm“
gegründet und verleiht seitdem internationale Filme an Kinos.
Gefordert wird von der Anwaltskanzlei U+C aus der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 650,00 €. Als Gegenstandswert setzt U+C für die Urheberrechtsverletzung des Films, der am 22.12.11 Kinostart hatte, einen Betrag von 25.000.- € an. Die Fristen sind wie üblich sehr kurz gehalten.
Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von U+C dringend erst zu nehmen
und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir
raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese
eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich
ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiligenden Unterlassungserklärung von U+C raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten
haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu
beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über
1000 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste
Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie
erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter
info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen
Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den
einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche
Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch
Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- €
inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Unter Umständen erhalten Sie bei einem
niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten
Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar
keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion
kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt
anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt
häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie
verwendet werden können.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und
unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
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