Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rechtsanwalt Christoph Wilhelm, Schubertstr. 14,
60325 Frankfurt am Main vertritt seit neuestem die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH.
Nach uns vorliegenden Schreiben ist das Mandat (zumindest für einige Abmahnungen, z..B. bezüglich Abmahnung Thomas Olbrich wegen Urheberrechtsverletzung von Autorenrechten) der ehemals abmahnenden Kanzlei Schalast und Partner erloschen. Das muntere Anwaltskanzleienwechseln bei Abmahnungen geht weiter - es stellt sich auch die Frage, ob es sich hier nicht um eine Auslagerung bei Schalast handelt, da der alleinige Geschäftsführer der CGM, Rechtsanwalt Wilhelm, früher bei Schalast und Partner tätig war.Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH soll im November 2011 vom alleinigen Gesellschafter Christoph Wilhelm gegründet worden sein.
Die Rechtssanwaltsgesellschaft CGM mahnt u.a. für Digiprotectz.B. den Musiktitel / Tonaufnahme "Kool Savas - Aura" wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch Zugänglichmachung (Upload) in Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerken, Torrent) ab. Gefordert wird in diesem Fall neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 550,- €, welcher sich bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Zugang des Schreibens auf 430.- € reduziert.
Wie auch in
anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
dringend erst zu nehmen
und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir
erhalten immer wieder Fragen, ob es sich bei den
Abmahnungen von CGM um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals
klargestellt, dass es sich bei den Schreiben nicht um einen Betrug
handelt. (über die Höhe eines
Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt
jedoch nicht vor). Wir
raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese
eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit
mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich
ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der dem Schreiben der
Abmahnkanzlei als Anlage beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir
ab, da dies ein
Schuldeingeständnis darstellen kann und die geforderten Erklärungen zu
weit gehend sind.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten
haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu
beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über
1200 Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste
Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie
erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter
info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen
Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den
einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche
Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch
Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 220,- €
inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Unter Umständen erhalten Sie bei einem
niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten
Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar
keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion
kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt
anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt
häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie
verwendet werden können.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und
unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
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