Nach den Philipinen (siehe Abmahnung Philizip) mahnen nun auch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg für ausländische Rechteinhaber wegen Verletzung von Urheberrechten im Internet ab.
Die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt derzeit im Auftrag der Firma OOO Bavaria Media Group, Margolina d. 13, str 6, Stadt Jaroslawl, Russische Förderation wegen angeblicher Verbreitung und Urheberrechtsverletzung des Werks "All inclusive - ili vsyo vkyucheno" in Tauschbörsen (BitTorrent, Fileahring) ab. Weiterhin soll auch das Werk "Beremenniy" durch die Kanzlei abgemahnt werden.
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauchalen Schadenersatzes von 850,- €. Zu weiteren Abmahnungen von Negele siehe auch unsere Beiträge im Blog Stichwortsuche "Negele".
Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir das Schreiben dringend erst zu nehmen
und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir
raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese
eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich
ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung
beiligenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein
Schuldeingeständnis darstellen kann.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten
haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu
beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über
1.000 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste
Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie
erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter
info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen
Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den
einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen
Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie
sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine
Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche
Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch
Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten
Schadenersatzes in der Regel zwischen 150,- € und 220,- €
inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung
mit.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem
niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten
Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar
keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion
kann sehr teuer werden!
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und
unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
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