Aktuell werden u.a. folgende Pronofilme kostenpflichtig abgemahnt:
- Meine perverse Ex-Freundin - Porno Privat
- 4 Stunden - Extremes Casting - Ohne Gnade - Noch lacht sie
- Hausfrauen Report - über 40 Jahre alt
- Inzest 38
- Pissende - Amateure - Pissparade
- Private Ficktreffen
Weiterhin mahnt die Rechtsanwaltsgesellschaft u.a. auch wegen Urheberrechtsverletzung an Filmwerken der Firma DBM Videovertrieb GmbH aus Wesel durch Up/Download der Werke in Tauschbörsen (Torrent, Peer-2-Peer Netzwerken, Internttauschbörsen) ab (z.B. "Model Session").
Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen weiterhin auch im Auftrag der Firma LFP Video Group, LLC, 8484 Wilshire Blvd, Beverly Hills, CA 90211 Californien u.a.wegen Verbreitung des Werkes "Sasha Grey and friends" sowie "Barley Legal POV" und anderer Werke ab. (siehe hierzu auch unseren Beitrag im Blog)
Im Auftrag der Firma BB Video GmbH, Witzlebenstraße 14, 45472 Mühlheim wird u.a wegen Verbreitung des Pornofilms "Extreme Schlampen" in Filesharingnetzen kostenpflichtig abgemahnt.
Zu Abmahnungen der Kanzlei z.B. im Auftrag der Firma M.I.C.M. Mircom Ltd., Zypern, siehe auch unsere weiteren Beiträge im Blog.
Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der dem Schreiben der Abmahnkanzlei als Anlage beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und die geforderten Erklärungen zu weit gehend sind.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Fileharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes in der Regel zwischen 150,- € und 220,- € inkl. USt - die genaue Höhe teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Mandatserteilung mit.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
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