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Donnerstag, 15. November 2012

Eltern haften (nicht immer) für ihre Kinder - Urteil BGH

Der Bundesgerichtshof hat heute mit Urteil vom 15.11.2012 - AZ I ZR 74/12 - Morpheus
(Vorinstanzen LG Köln - Urteil vom 30. März 2011 - 28 O 716/10, OLG Köln - Urteil vom 23. März 2012 - 6 U 67/11) entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.

Wie die Pressestelle des BGH in ihrer Pressemitteilung ausführt, genügen Eltern nach Ansicht des BGH ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes minderjähriges Kindes bereits dadurch, dass sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehren. "Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internet durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern - so der BGH - erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Nutzung des Internetanschlusses durch das Kind haben."

Das Gericht begründete die auch aus unserer Sicht sehr erfreuliche und richtige Entscheidung damit, dass elterlichen Maßnahmen "lebensnah, realistisch und vom Erziehungsgedanken herzuleiten" seien. Es sei selbstverständlich, dass Kinder in diesem Alter über einen Zugang zum Internet verfügen und man ihnen nicht von vornherein mit Misstrauen begegnen dürfe und unterstellt, dass sie Rechtsverletzungen begehen. "Wenn kein Anlass zum Misstrauen besteht, gebietet ihnen die Rechtsordnung nichts anderes", so der BGH in seiner Urteilsbegründung.

Die Eltern eines Minderjährigen waren in den Vorinstanzen vor dem LG Köln und OLG Köln wegen Verletzung von Urheberrechten zur Zahlung von 3.000 Euro Schadenersatz für 15 Musiktitel sowie Abmahnkosten in Höhe von 2380 Euro verurteilt worden.

Keine Stellung hat der BGH zur Frage genommen, wie viel Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich gefordert werden darf.

Das Bundesjustizministerium plant jedoch angeblich den Streitwert von Urheberrechtsverletzungen zu deckeln und damit auch die Höhe der derzeit oftmals viel zu überhöhten Anwaltskosten für Serienabmahnungen zu begrenzen. Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt nach Angaben des Münchner Merkurs die Entscheidung des BGH. Der Münchner Merkur zitiert die Bundesjustizministerin in seiner Freitagsausgabe mit den Worten: "Eltern haften nicht unbegrenzt für ihre Kinder - das gilt an Baustellen und auch im Internet. Die Entscheidung unterstreicht: Man muss nicht alles überwachen, was man überwachen kann."

siehe auch Pressemitteilung des BGH

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