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Dienstag, 2. April 2013

Abmahnung Schutt Waetke - Tobis Film

Die für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bekannte Anwaltskanzlei Schutt Waetke aus Karlsruhe mahnt derzeit im Auftrag der Firma TOBIS Film GmbH & Co KG wegen Rechtsverletzungen u.a. wegen des Filmwerks "End of Watch" durch Verbreitung in Internettauschbörsen (Torrent - Filesharing) ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 750.- €. Hierin seien Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 10.000.- € in Höhe von 651,80 € enthalten. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist, wie bei Abmahnungen üblich, sehr kurz bemessen.Wir empfehlen, wie auch in anderen Abmahnfällen auch, das Anwaltsschreiben des Rechtsanwälte Schutt Waetke dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann.

Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnschreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Schutt & Waetke nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten.

Wir helfen seit Jahren bundesweit in weit über 1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel fallen bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bei uns Kosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit zwischen 140.- bis 220.- € je nach Art des Falles an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

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