Die für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bekannte Anwaltskanzlei Schutt Waetke aus Karlsruhe mahnt derzeit im Auftrag der Firma TOBIS Film GmbH & Co KG wegen Rechtsverletzungen u.a. wegen des Filmwerks "End of Watch" durch Verbreitung in Internettauschbörsen (Torrent - Filesharing) ab.
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 750.- €. Hierin seien Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 10.000.- € in Höhe von 651,80 € enthalten. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist, wie bei Abmahnungen üblich, sehr kurz bemessen.Wir empfehlen, wie auch in
anderen Abmahnfällen auch, das Anwaltsschreiben des Rechtsanwälte Schutt Waetke dringend erst zu nehmen
und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren.
Wir
raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese
eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit
mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich
ziehen kann.
Wir
erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den
Abmahnschreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals
klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Schutt & Waetke nicht um einen Betrug
handelt. Über die Höhe eines
Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten.
Wir helfen seit Jahren bundesweit in weit über
1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste
Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie
erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen
Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den
einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und
Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen
Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer
der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab
exakt mit. In der Regel fallen bei Abmahnungen wegen
Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bei uns Kosten für die gesamte
außergerichtliche Tätigkeit zwischen 140.- bis 220.- € je nach Art des
Falles an. Erst wenn Sie uns Ihr
OK zur Bearbeitung des Falles und dem
vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.
Von
selbstgestrickten
Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar
keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion
kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt
anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt
häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie
verwendet werden können.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und
unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
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