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Donnerstag, 4. April 2013

Domains von Domaingrabber belegt - was tun?

Immer wieder haben wir Fälle, in denen Domains von sog. Domaingrabbern belegt sind, welche eigentlich keinerlei Rechte an den Domains geltend machen können.

Der Begriff Domaingrabbing bezeichnet die missbräuchliche (teils massenhafte) Registrierung von Internet-Domainnamen. Für die Registrierung von Unternehmens-, Marken- oder Produktnamen als Domains wird auch der Begriff Cybersquatting (Cyberbesetzen) verwendet. Domains, welche aus Versehen oder beim Umzug zu einem anderen Provider gelöscht wurden, werden oftmals mittels automatisierte Suchprogramme innerhalb von Sekunden nach den Freiwerden von Domaingrabbern wieder automatisiert registriert. Ziel der Domaingrabber ist es, entweder diese Domains gewinnbringend zu verkaufen, oder durch deren aktive Nutzung Besuchern zu suggerieren, eine Webseite zu einem bestimmten Thema oder Begriff zu sein, obwohl der Inhalt wenig mit dem als Domainnamen benutzten Begriff zu tun hat.
Das Geschäft scheint sich zu tragen, da viele den Gang zum Anwalt aufgrund möglicher hoher Kosten scheuen und lieber meherer hundert Euro an die Domaingrabber zahlen um schnellstmöglich wieder in den Besitz der Internetadresse zu gelangen. Generell ist das massenhafte Registrieren von Domains und vor allem von Gattungsbegriffen, die naturgemäß nicht als Marken eingetragen werden können, nicht wettbewerbswidrig oder verboten. Auch ein Handel mit Domains ist zulässig.
Sofern es sich um Domains handelt, welche Ihr Namensrecht nach § 12 BGB oder Ihren Firmennamen bzw. Ihre Marke beeinträchtigen, bestehen je nach Domaingrabber und Art der Domain (TLD) gute Chancen diese Domains zu erhalten auch ohne eine Ablöse zahlen zu müssen.

Uns fällt dabei immer wieder die Firma Guidance International IP AB, Landerigatan 1, 50451 Borås, Schweden, bzw. Big Bone Marketing, Nassima Tower 4th, 4th floor, Sheilh Zayed Road, Dubai auf, welche sich bei der DeNic (der Registreirungsstelle für Domains mit der Endung .de) mit einer Münchner Adresse Leopoldstraße 244, 80807 München - Daniel Andersson, als Admin C für die Domains eintragen lässt. Oftmals ist hier keine teuere Klage notwendig und die Domain kann außergerichtlich übertragen werden.

Im Domainrecht ist regelmäßig die Hilfe eines in diesem Rechtsgebiet versierten Rechtsanwalts notwendig, um zunächst überprüfen zu können, ob und welche Ansprüche im konkreten Fall berechtigt geltend gemacht werden können. Dann muss der Anwalt auch die richtige Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten kennen. Wir vertreten seit Jahren deutschlandweit Privatpersonen, Firmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei domainrechtlichen Problemen. Manche konnten rasch und außergerichtlich geklärt werden - bei anderen war ein längerwieriges Gerichtsverfahren notwendig.
Sie können uns gerne unverbindlich telefonisch oder per e-Mail kontaktieren und uns Ihren Fall schildern, so dass wir Ihnen mögliche Erfolgsaussichten und Risiken mitteilen können.

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