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Montag, 24. Juni 2013

Abmahnung Nimrod Rechtsanwälte - Rondomedia - Astragon - Amselfilm

Die Rechtsanwälte Nimrod - Bockslaff, Scheffen aus Berlin mahnen derzeit für verschiedene Rechteinhaber wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch Verbreitung von Werken über sog. Tauschbörsen (P2P Netzwerke, Filesharing) im Internet kostenpflichtig ab.

Derzeit werden u.a. folgende Spiele abgemahnt:

Rechteinhaber: rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer André Franzmann und Kristina Klooss, Limitenstraße 64-78, 41236 Mönchengladbach

  • Worms Revolution
  • Euro Truck Simulator 2
  • Flughafen Feuerwehr Simulator
  • Scania Truck Driving Simulator
  • THW Simulator 2012
  • Truck-Simulator
Rechteinhaber: Astragon Software GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Walner, Limitenstraße 64-78, 41236 Mönchengladbach
  •  Kehrmaschinen Simulator
  • Airport Tower Simulator
  • Baumaschinen-Simulator
  • Bus-Simulator
  • Eisenbahn Simulator
  • Landwirtschafts Simulator
  • Rettungswagen-Simulator
  • Skiregionen Simulator 
Die Spiele sind im Handel in der Regel zu einem Preis von 7.- bis 40.- € zu kaufen.

Weiterhin mahnt Nimrod Rechtsanwälte auch im Auftrag der Firma Amselfilm Productions GmbH & Co. KG, Meinekestr. 27, 10719 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Natalia Drozd u.a. wegen abgeblicher Verbreitung des Films "Dschungel" ab. (Amselfilm wird auch durch RA Jeff Martin wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung vertreten, auch hier liegen uns Abmahnungen vor)

Gefordert wird in der Regel neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 850.- €.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Nimrod - Bockslaff, Scheffen dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der Nimrod Rechtsanwälte nach unserer Ansicht nach nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist. Den geforderten Schadenersatz halten wir, vor allem in Anbetracht der geringen Kaufkosten der Spiele für zu hoch.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel fallen bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bei uns Kosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit zwischen 140.- bis 220.- € je nach Art des Falles an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

P.S. Warum sich die Rechtsanwälte Bockslaff und Scheffen den Kanzleinamen "Nimrod" gegeben haben, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Nimrod war angeblich ein altorientalischer, in Bibel und Koran erwähnter mythischer Held und König. Wikipedia verzeichnet zum Begriff "Nimrod" unter anderem folgende Einträge:
"Der islamischen Überlieferung zufolge war Namrūd (..) ein tyrannischer Herrscher, der sich als Gott verehren ließ. Um Allah zu stürzen, baute er einen Turm. Allah ließ eine Fliege durch die Nase in seinen Kopf (Stirnhöhle) fliegen. So wurde Namrūd 40 Tage gequält, bis er starb.(..)
In Dantes Göttlicher Komödie (1307–1321) tritt Nimrod im XXXI. Gesang als einer der turmhohen Riesen auf, die den Höllengrund bewachen; er wird für die Babylonische Sprachverwirrung verantwortlich gemacht und redet in wirren, unverständlichen Sätzen eine teuflische Sprache der Konfusion".

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