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Donnerstag, 3. Juli 2014

Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft - Dallas Bayers Club - Don Jon Nevada

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH aus Hamburg ist derzeit wieder sehr aktiv bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsen (P2P Netzwerke, Filesharing, Torrent, Vuze) vor allem für amerikanische Firmen.

Derzeit liegen uns u.a. im Namen folgender US Firmen kostenpflichtige Abmahnungen der Kanzlei FAREDS wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vor:

  • Don Jon Nevada, LLC, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nicolas Chartier, 662 N. Crescent Heights Blvd, Los Angeles, Californien, USA - z.B. für das Werk "Don Jon"
  • Dallas Buyers Club, LLC, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joe D. Newcomb, 2170 Buckthorne Place Suite 400, The Woddlands, Texas, 77380 USA - z.B. für das Werk "Dallas Buyer´s Club"

FAREDS erklärt in seinen Schreiben, dass der neu eingeführte § 97a UrhG, der die Anwaltskosten für Massenabmahnungen auf 1.000.- € Gegenstandswert beschränkt vorliegend nicht gelten soll, da die besonderen Umstände des Einzelfalls (welche jedoch nicht näher erläutert werden und mir auch nicht ersichtlich sind) eine Beschränkung des Gegenstandswerts unbillig machen sollen.

"Unbillig" wird es für den Abgemahnten jedoch leider nicht - in den nahezu gleichlauten Schreiben wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein sehr pauschal gehaltener Schadenersatz (inkl. Anwaltskosten) von 1.200.- € gefordert. Ein Muster eine geforderten Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung nicht bei - dies birgt ein weiteres Risiko für den Anschlussinhaber, wenn er (wie ich leider öfters in meiner Kanzlei feststellen musste) eine falsche, ungenaue oder nicht strafbewehrte, oder zu wenig weit gehende Unterlassungserklärung abgibt. Hier droht dann weiterhin eine Klage auf Unterlassung, welche sehr schnell mehrere tausend Euro kosten kann.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir  Abmahnschreiben der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschft mbH dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der Kanzlei FAREDS nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten. Wir raten zur anwaltlichen Überprüfung Angelegenheit insbesondere bezüglich der geltend gemachten Schadenersatz/Anwaltskosten und Erstellung der geforderten Unterlassungserklärung.
Ein Ignorieren der Abmahnung kann ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen, welches auch den geforderten Schadenersatz deutlich übersteigen kann!

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in ca. 2000 Fällen von Urheberrechtsverletzungen schnell und unkompliziert. Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.

verwandte Artikel - siehe auch:

Samstag, 24. Mai 2014

Veranstaltung der IHK Regensburg zum Online-Recht


Veranstaltungshinweis:
Alles was (Online)-Recht ist! - Rechtliche Grundlagen und das neues Widerrufsrecht

Termin:   Dienstag, 27. Mai 2014, von 14.30 bis 17.15 Uhr
Ort:         IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim, D.-Martin-Luther-Str. 12, 93047 Regensburg

Referent: Rechtsanwalt Markus von Hohenhau, Fachanwalt für IT-Recht

Die Veranstaltung ist kostenlos.

Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Impressumspflicht, das Widerrufsrecht des Kunden – als Verkäufer steht man im Online-Handel vor vielfältigen, oft aus dem stationären Verkauf nicht bekannten rechtlichen Herausforderungen. Und die erste Abmahnung kommt bestimmt…

Erfahren Sie in dieser Veranstaltung, was Sie zur rechtlich sicheren Gestaltung Ihres Online-Shops beachten müssen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie, die ab dem 13. Juni 2014 die bisherigen Regelungen des Fernabsatzrechts ersetzt und die Rechte und Pflichten zwischen Online-Käufer und –Verkäufer zum Teil neu verteilt.

Weitere Informationen finden Sie hier [externer Link IHK Regensburg]

Die Veranstaltungsreihe wird vom eBusiness-Lotsen Ostbayern in Zusammenarbeit mit der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim organisiert. Der eBusiness-Lotse Ostbayern wird getragen von ibi research an der Universität Regensburg und ist Teil der Förderinitiative „eKompetenz-Netzwerk für Unternehmen“, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert wird. Weitere Informationen unter www.mittelstand-digital.de, sowie www.ebusiness-lotse-ostbayern.de.

Sonntag, 18. Mai 2014

Abmahnung Denecke Priess & Partner - STOCK4B

Die Anwaltskanzlei Denecke Priess & Partner aus Berlin mahnen derzeit im Auftrag der Firma STOCK4B GmbH, München, wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch unlizenzierte Verwendung von Bildern auf Webseiten ab.

Auch für die Bildagentuten Copyright Services International aus Kalifornien / USA, Caro Fotoagentur GmbH, Berlin und W.E.N.N. Ltd., London sollen Abmahnungen durch die Kanzlei Denecke ausgesprochen worden sein.

In der uns vorliegenden Abmahnung wird als Grundlage der Berechnung eines Lizenzschadens für die unberechtigte Nutzung des Bildes die Tabelle der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Tabelle) herangezogen. Dagegen ist zunächst generell (Einzelfälle sind zu prüfen) nichts einzuwenden.

Erstaunlich ist jedoch bei der uns vorliegenden Abmahnung der Rechtsanwälte Denecke Priess und Partner, dass zu dem so errechneten Wert eine weitere Lizenzgebühr für das (unbekannte) Fotomodel von 45.- € hinzugerechnet wird. Die Summe wird dann weiter um den Faktor 2,5 erhöht (eine Grundlage ist uns hierfür nicht ersichtlich). Weiterhin wird dann eine 100% Erhöhung der Lizenz wegen fehlender Quellenangabe geltend gemacht. Weiter gibt Denecke Priess & Partner in der Abmahnung an, dass ein weiterer 100% Aufschlag für die unterlassene Urheberrechtsnennung geltend gemacht werden kann.
Im Endergebniss soll mit dieser Berechnung der Lizenzschaden - ausgehend von einer Lizenzgebühr nach MFM-Tabelle von 150.- € - auf 975.- € erhöht werden! Darüber hinaus werden dann auch noch Kosten für Internetrecherche in Höhe von 85.- und selbstverständlich Anwaltskosten aus der Gesamtssumme geltend gemacht.
Den geltend gemachten Schadenersatz halten wir für deutlich überzogen.

In letzter Zeit häufen sich die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen von Texten und Bildern. Nochmals sei klargestellt, dass eine Urheberrechtsverletzungen kein Kavalierdelikt sind, insbesondere, wenn Künstler von Ihren Bildern oder Grafiken leben müssen. Jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne Lizenz/Einwilligung weiter verbreitet werden darf, d.h. einfach aus z.B. Google übernommen und auf der eigenen Webseite eingefügt werden. Kein Bild darf ohne Einwilligung des Urhebers einfach so veröffentlicht werden - siehe hierzu auch im Urhebergesetz § 2, § 72; sowie §§ 15 ff UrhG. (Sollten sich auf dem Bild auch noch fremde Dritte Personen befinden ist zusätzlich auch das Recht am eigenen Bild zu beachten!)

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir das Abmahnschreiben des Rechtsanwälte Denecke Priess und Partner dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der Kanzlei Denecke nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten. Wir raten zur anwaltlichen Überprüfung Angelegenheit insbesondere bezüglich der geltend gemachten Schadenersatz/Anwaltskosten und Überprüfung der geforderten Unterlassungserklärung. Oftmals sind Unterlassungserklärung zu weit gehend. Auch die geforderten Schadenersatzansprüche lassen sich in der Regel reduzieren. Ein Ignorieren der Abmahnung kann ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen, welches auch den geforderten Schadenersatz deutlich übersteigen kann.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.500 Fällen von Urheberrechtsverletzungen schnell und unkompliziert. Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.

Wichtig!!! Wenn Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben versichern Sie sich vorher gewissenhaft, dass die beanstandeten Texte, Bilder, Graphiken oder andere urhebrechtlich geschützte Werke nicht mehr von Ihnen weiter verbreitet und veröffentlicht werden. Es würde ansonsten ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vorliegen, welcher ganz erhebliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann!

zu ähnlichen Artikeln - Abmahnung wegen Urheberrechten an Bildern siehe auch:



Mittwoch, 12. Februar 2014

Abmahnung carvus law - RA Thomas Link - Silwa Filmvertrieb GmbH - Videorama

Seit einiger Zeit mahnt die Anwaltskanzlei carvus law (Rechtsanwalt Thomas Link und Rechtsanwalt Jörg Mauthe) aus Köln im Auftrag der Firma Silwa Filmvertrieb GmbH (Videorama) wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten ab.
Den Abgemahnten wird eine rechtswidrige Verbreitung von Pornofilmen über Internettauschbörsen (Torrent) vorgeworfen. Um offensichtlich nicht mit den bedenklichen und rechtlich sehr umstrittenen Abmahnungen der Kanzlei U+C aus Regensburg verwechselt zu werden, welche auch in den Medien sehr stark beachtet werden, hat carvus law auf dem Abmahnschreiben gleich als erstes einen Hinweis angebracht: "Es handelt sich um keine Abmahnung bezüglich Streaming"! Abgemahnt wird u.a. der Pornofilm "Mutti Report - Zu Gast in meiner Nachbarin".

Carvus Law fordert in den uns vorliegenden Schreiben neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Anwaltskosten aus einen Gegenstandswert von 2.800.- € sowie Ermittlungskosten und einen Schadenersatz von 1.800.- €. Als Vergleichzahlung wird ein pauschaler Schadenersatz von 1.250.- € angeboten. Nach unserer Einschätzung geht die geforderte Unterlassungserklärung, in der u.a. eine Vertragsstrafe von 5.100.- € gefordert wird, deutlich über den abgemahnten Rechtsverstoß hinaus. Es stellt sich zudem die Frage, ob die uns vorliegenden Abmahnungen der Kanzlei Carvus Law nach § 97a UrhG (neu) rechtlich wirksam sind und somit überhaupt die geforderten Anwaltskosten gefordert werden können. Im Hinblick auf die jüngsten Entscheidungen zum Schadenersatz bei Abmahnungen wegen Down/Upload von Pornofilmen (so AG Hamburg Urteil vom 20.12.2013, Az. 3a C 134/13 halten wir den geltend gemachte Schadenersatz für deutlich überhöht.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben Rechtsanwaltskanzlei Carvus Law dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Carvus Law nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Von einer Abgabe der dem Schreiben von Carvus Law beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ohne Prüfung durch einen Rechtsanwalt ab.
Wir helfen seit Jahren bundesweit in über 1500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wer eine Abmahnungen erhält wird sich meist fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder dies die Angelegenheit am Ende noch teurer macht. Hierzu können wir sagen, dass wir bisher in fast allen Fällen durch Reduzierung oder vollständige Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres Honorars reduzieren konnten, d.h es sich in aller Regel daher auch wirtschaftlich lohnt, einen eigenen Anwalt zu beauftragen. Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer pauschalen Anwaltskosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in Ihrem Fall vorab exakt mit. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.