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Donnerstag, 3. Juli 2014

Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft - Dallas Bayers Club - Don Jon Nevada

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH aus Hamburg ist derzeit wieder sehr aktiv bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsen (P2P Netzwerke, Filesharing, Torrent, Vuze) vor allem für amerikanische Firmen.

Derzeit liegen uns u.a. im Namen folgender US Firmen kostenpflichtige Abmahnungen der Kanzlei FAREDS wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vor:

  • Don Jon Nevada, LLC, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nicolas Chartier, 662 N. Crescent Heights Blvd, Los Angeles, Californien, USA - z.B. für das Werk "Don Jon"
  • Dallas Buyers Club, LLC, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joe D. Newcomb, 2170 Buckthorne Place Suite 400, The Woddlands, Texas, 77380 USA - z.B. für das Werk "Dallas Buyer´s Club"

FAREDS erklärt in seinen Schreiben, dass der neu eingeführte § 97a UrhG, der die Anwaltskosten für Massenabmahnungen auf 1.000.- € Gegenstandswert beschränkt vorliegend nicht gelten soll, da die besonderen Umstände des Einzelfalls (welche jedoch nicht näher erläutert werden und mir auch nicht ersichtlich sind) eine Beschränkung des Gegenstandswerts unbillig machen sollen.

"Unbillig" wird es für den Abgemahnten jedoch leider nicht - in den nahezu gleichlauten Schreiben wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein sehr pauschal gehaltener Schadenersatz (inkl. Anwaltskosten) von 1.200.- € gefordert. Ein Muster eine geforderten Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung nicht bei - dies birgt ein weiteres Risiko für den Anschlussinhaber, wenn er (wie ich leider öfters in meiner Kanzlei feststellen musste) eine falsche, ungenaue oder nicht strafbewehrte, oder zu wenig weit gehende Unterlassungserklärung abgibt. Hier droht dann weiterhin eine Klage auf Unterlassung, welche sehr schnell mehrere tausend Euro kosten kann.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir  Abmahnschreiben der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschft mbH dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der Kanzlei FAREDS nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten. Wir raten zur anwaltlichen Überprüfung Angelegenheit insbesondere bezüglich der geltend gemachten Schadenersatz/Anwaltskosten und Erstellung der geforderten Unterlassungserklärung.
Ein Ignorieren der Abmahnung kann ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen, welches auch den geforderten Schadenersatz deutlich übersteigen kann!

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in ca. 2000 Fällen von Urheberrechtsverletzungen schnell und unkompliziert. Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.

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