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Montag, 3. September 2012

Abmahnung pixelLAW - Fotos aus pixelio.de

Die Anwaltskanzlei pixel.LAW Rechtsanwälte - (Rechtsanwälte Andreas Weingärtner, Sascha Kugler und Daniel Hoch) früher Kugler, Weingärtner & Partner - KWP aus Berlin mahnen wegen Verletzung von Urheberrechten an Bildern von Mitgliedern der "kostenfreien" Plattform pixelio.de ab.

Uns liegen mehrere Abmahnungen von pixelLAW im Auftrag von Frau Gabi Schmidt, sowie von Herrn Peter Kirchhoff und Benjamin Thorn vor. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, aufgrund unterlasssener Nennung des Namens des Urhebers, sowie Unterlassung der Nennung der Bilderplattform z.B. Pixelio.de gegen die Lizenzbedingungen verstoßen zu haben. Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Übernahme der Anwaltskosten sowie ein Schadenersatz berechnet nach der Tabelle der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MfM-Tabelle) oder aufgrund angeblicher Verkaufspreise.
Frau Gabi Schmidt lässt Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern aus pixelio auch über Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt kostenpflichtig abmahnen.
Auch Herr Peter Kichhoff läßt seine Abmahnungen durch verschiedene Rechtsanwaltskanzleien versenden.

Bei pixelio.de handelt es sich um eine Bilddatenbank, bei der Mitglieder eigene Bilder einstellen und/oder Bilder herunterladen und im Rahmen der Nutzungsbedingungen sowie der zugewiesenen Nutzungslizenz  kostenlos verwenden können. Pixelio ist dabei lediglich Diensteanbieter nach § 12 TMG, d.h stellt nur die Plattform als solches zur Verfügung und räumt somit keine Nutzungsrechte oder Lizenzen an den von den Urhebern in die Datenbank eingestellten Bilder ein. Die Nutzungsrechte an den Bildern werden direkt vom Urheber der Bilder an den Nutzer aufgrund einer Lizenzvereinbarung übertragen.

Leider wird bei der Verwendung der Fotos im Internet oftmals übersehen, dass zwar die Verwendung der Bilder kostenfrei ist, jedoch dennoch die Lizenzbedingungen genau einzuhalten sind, in denen meist gefordert ist, dass der Urheber des Bildes und die Quelle genannt werden müssen. Das bedeutet, dass der Nutzer das Bild kostenfrei verwenden kann, jedoch am Bild den Urheber und die Quelle angeben muss - erfolgt dies nicht, kann eine sehr teure kostenpflichtige Abmahnung erfolgen. Nach unseren Recherchen mahnen die Rechteinhaber, Frau Gabi Bauer und Herr Peter Kirchhoff schon seit längerem Webseitenbetreiber ab, welche ihren Namen und die Quelle nicht beim verwendeten Bild angeben.
Man könnte jetzt unterstellen, dass Mitglieder Bilder bei Pixelio kostenfrei einstellen und dann recherchieren (lassen) ob auch ihr Name und die Quelle angegeben worden ist - ist dies nicht der Fall erhält der Urheber des Bildes über den geforderten Schadenersatz in der Regel ein vielfaches der Gebühren, die er in einer kostenpflichtigen Bildplattform (z.B. fotolia.de) für eine Lizenz erhalten würde - dort werden - je nach Bild - oftmals nur wenige Euro Lizenzkosten gefordert und bezahlt.

In letzter Zeit häufen sich die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen von Texten und Bildern. Es sei klargestellt, dass eine Urheberrechtsverletzungen kein Kavalierdelikt sind - insbesondere, wenn Künstler von Ihren Bildern oder Grafiken leben müssen. Es erschließt sich jedoch nicht, warum Bilder kostenfrei im Internet verbreitet werden und dann bei Nichtnennung des Namens gemäß den Lizenzbedingungen des Urhebers teuer kostenpflichtig abgemahnt werden. Von einer kostenfreien Verwendung der Werke kann ein Urheber nicht leben. Richtig ist jedoch, dass die meisten Fotoportale in ihren Nutzungsbedingungen vereinbaren, dass der Urheber und die Quelle genannte werden muss. Auf eine Nennung des Urhebers hat der Künster auch nach § 13 UrhG einen Anspruch.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, so raten wir Ihnen diese dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur anwaltlichen Überprüfung Angelegenheit insbesondere bezüglich der geltend gemachten Schadenersatz/Anwaltskosten und Überprüfung der geforderten Unterlassungserklärung.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.500 Fällen von Urheberrechtsverletzungen schnell und unkompliziert. Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.

Wichtig!!! Wenn Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben versichern Sie sich vorher gewissenhaft, dass die beanstandeten Texte, Bilder, Graphiken oder andere urhebrechtlich geschützte Werke nicht mehr von Ihnen weiter verbreitet und veröffentlicht werden. Es würde ansonsten ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vorliegen, welcher ganz erhebliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann!

siehe auch hnliche Blogartikel:


8 Kommentare:

  1. Besonders irritiert mich, dass die Kanzlei Pixel.LAW mit einer neuen Website auftritt, die offenbar von Canon unterstützt wird. Das Weitwinkelobjektiv von Canon ist übergroß abgebildet: http://www.anwalt-fotorecht-berlin.de Das finde ich markenschutzrechtlich kritisch, zumal für Canon ein Imageschaden entstehen dürfte - als Header auf allen Seiten der reinen Abmahn-Kanzlei, berühmt durch die Permanent-Klientin "Gabi Schmid", die übrigens bei pixelio wohl aus dem Rennen ist. Schade für Canon - aber Negativwerbung ist wohl auch Werbung. Für Fotografen ist dieses Objektiv übrigens nicht konzipiert. Ich frage mich nur, warum bei fotolia und pixelio auf allen Kameras und Objektiven keine Markennamen stehen. Sollte das Markenschutzrecht bei einer Abmahnkanzlei etwa unbekannt sein? Oder das Wettbewerbsrecht?

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  2. Benjamin Thorn Abmahnung

    Mittlerweile vesendet auch die Lebensgefährtin von Benjamin Thorn, Sara Hegewald, fließig Abmahnungen. Nun haben wir ein Abmahnpaar, dass sehr wahrscheinlich damit den Lebensunterhalt verdient.

    Man sollte darauf öffentlich und überall hinweisen, denn die beiden bekommen offensichtlich den Hals nicht voll.

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  3. Achtung auch bei Jutta Jenning = Marianne J. / pixelio.de - unbedingt Nutzungsrechte beachten und Bildquelle angeben - am besten die Bilder nicht verwenden !!!! siehe auch http://www.fn-rae.de/gegnerliste/gegner/jenning-jutta-marianne.html … diese Fotografin hat bereits mehrere Abmahnungen versendet lt. o.gen. link

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  4. Wenn man die Nutzungsbedingungen beachtet dann ist doch alles gut. Ich dachte das sei selbstverständlich.

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  5. Wir haben eine Abmahnung trotz erfüllter Nutzungsbedingungen erhalten. Problem ist, dass diese Fotos seit dem Urteil des Landesgerichtes Köln vom Blog entfernt wurden. Wie kann die Gegenseite beweisen, wie lange man ein Foto veröffentlicht hatte, und vor alle, ohne Beschriftung, wo diese doch da war?

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  6. z.B. durch die Webseite archive.org. Dort werde teilweise Webseiten gepeichert, so dass man auch nach Jahren noch nachvollziehen kann, wie eine Webseite früher ausgesehen hat (sehr tückisch auch, wenn man in der Auskunft angibt, das Bild sei erst seit kurzen auf der Webseite und die Gegenseite durch das Webarchiv feststellen kann, dass das Bild vielleicht schon mehrere Jahre eingeblendet wird).

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  7. archive.org ist für die Tonne. Ich habe ein abgemahntes Bild im Sinne von Thorn geändert. Bis archive.org die Änderung dieses Bildes (was noch denselben Dateinamen hatte) bei seinen Shots registrierte, gingen weitere 3 Monate ins Land, für die ich jetzt auch noch Nutzung zahlen soll. Ebenso funktioniert es nicht, archive.org mit der Löschung der gespeicherten Daten zu beauftragen, sie ignorieren es einfach, auch die Aussperrung des archive-Crawlers über robots.txt wird ignoriert. Eine Schande, dass diese Seite zu Beweiszwecken akzeptiert wird!

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  8. archive.org löscht sehr wohl nach Beauftragung mit guter Begründung betroffene Seiten, kann aber durchaus ein paar Tage dauern. Aussperren des Crawlers via .htaccess-Datei + zusätzlich robots.txt funktioniert ebenfalls recht gut. Schlimmer ist in der Tat, das so ein manipulierbares Archiv als Beweismittel zugelassen sein scheint, ebenso die einfach manipulierbaren "Screenshots". Abmahnungen - insbesondere von privaten Leuten - sind halt zu lukrativ als das da irgendwo Einhalt geboten wird. Eindeutige Rechtsverstöße sollten sicher verfolgt und entsprechend bestraft werden, aber das sollte schon vernünftig ablaufen - ohne Drohkulissen usw.

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