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Mittwoch, 12. September 2012

Abmahnung U+C und FAREDS, Malibu Media LLC

Die für (hauptsächlich wegen Urheberrechtsabmahnung bei Pornofilmen) bekannte Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen - U+C Rechtsanwälte mahnt derzeit im Auftrag der Firma
Malibu Media LLC, 31356 Broad Beach Road, Malibu CA 90265, Kalifornien, USA wegen Verletzung von Urheberrechten an Pornofilmen durch Verbreitung der Filme (Up/Download) in Tauschbörsen (Filesharingnetzwerken, Torrent, Peer-to-Peer) ab.

Auch die Rechtsanwaltgesellschaft FAREDS mbH, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg mahnt derzeit verstärkt im Auftrag der Firma Malibu Media LLC wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch Verbreitung vom Filmen über das Internet durch Tauschbörsen ab.

U.a. werden folgende Titel kostenpflichtig abgemahnt:
  • Dream Come True
  • California Dreams
  • Transcendence
  • Young Passion - X-Art - Dayream Diana
  • Flexible Beauty - X-Art - Mira aka Diana G
  • Getting Down - X-Art - Angelica
  • Foot Fetish 
  • Amazing Grace 
  • And then they where three
  • Late for Work 
  • Fashion Models 
  • The Young and the Restless
(P.S. Firmensitz der Malibu Medien ist übrigens sehr schön gelegen - siehe GoogleMaps)
Gefordert wird von der Anwaltskanzlei U+C aus der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 650,00 €. FAREDS fordert als Schadenersatz einen Betrag von 600.- €. Die Fristen sind wie üblich sehr kurz gehalten.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von der Rechtsanwälte Urmann und Collegen sowie FAREDS dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen von U+C und FAREDS um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben nicht um einen Betrug handelt. (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der dem Schreiben der Abmahnkanzlei als Anlage beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und die geforderten Erklärungen zu weit gehend sind.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1200 Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel für die hier geschilderten Fälle bei uns zwischen 140,- € und 250,00,- € inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Das genaue Honorar teilen wir Ihnen selbstverständlich vor Beauftragung mit. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe.
Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

zu den Kollegen U+C siehe auch unseren weiteren Artikel zum Pornopranger im Internet (der derzeit von U+C gestoppt ist)


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