Montag, 1. Oktober 2012
Abmahnung Schroeder - Gavin Bell
Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel mahnt derzeit im Auftrag von Herrn Gavin Bell, York YO24, 4NQ, Großbritannien wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten an dem Pornofilm mit dem sehr sonderbaren Namen "meow34jjwhole2" durch Verbreitung im Internet in Tauschbörsen ab.
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 750.- €. Von einem voreiligen Unterschreiben der dem Schreiben der Abmahnkanzlei als Anlage beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da dies ein Schuldeingeständnis darstellen kann und die geforderten Erklärungen zu weit gehend sind.
Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von Lutz Schroeder dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen des Rechtsanwalts Schroeder um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben nach unseren Erkennntissen nicht um einen Betrug handelt (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann.
Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 210,- € inkl. USt je nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
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