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Dienstag, 30. Oktober 2012

Abmahnung wegen fehlendem Impressum auf Facebook

Das Landgericht Aschaffenburg hat mit Urteil vom 19. August 2011 - Az. 2 HK O 54/11 entschieden, dass Nutzer von geschäftsmäßigen Facebookaccounts Pflichtangaben nach § 5 TMG (Impressum) leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar zur Verfügung stellen müssen.
Nutzer von "Social Media" wie Facebook müssen eine eigene Anbieterkennung vorhalten, wenn der Facebookaccout zu Marketingzwecken benutzt wird und nicht nur eine reine private Nutzung vorliegt (vgl. LG Köln, Urteil vom 28.12.2010, Aktz.: 28 O 402/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007, Aktz.: I-20 U 17/07). Ein Verstoß dagegen kann von Mitbewerbern kostenpflicht abgemahnt werden, da eine Wettbwerbsverletzung vorliegen kann. Das LG Aschaffenburg hatte im Urteil auch klar gestellt, dass die Informationspflichten des § 5 TMG dem Verbraucherschutz und der Transparenz von geschäftsmäßig erbrachten Telediensten dienen und daher auch Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellen.

Derzeit mehren sich die Abmahnungen wegen nicht vorhandenem, oder fehlerhaftem Impressum (Anbieterkennzeichnung) auf Facebookseiten.

Aktuell liegt uns z.B. eine Abmahnung der Anwaltskanzlei MW - Rechtsanwalt Michael Winter aus Kornwestheim im Auftrag der Firma Awares GmbH, Flein, gegen einen Mandanten vor. In einem relativ knapp gehaltenen Abmahnschreiben (dafür umso ausführlicheren Hinweisen zur Unterlassungserklärung), welches per Einwurfeinschreiben und e-Mail versandt wird, wird ein fehlendes Impressum auf den Facebookseiten unseres Mandanten gerügt und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Anwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von 651,80 € (1,3 Geschäftsgebühr aus einen Streitwert von 10.000.-) gefordert.
Nicht nur das von der Gegenseite angesetzte Gegenstandswert unserer Meinung nach deutlich überhöht ist  ist auch die geforderte Unterlassungserklärung zu weit gehend.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, so raten wir Ihnen diese dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur anwaltlichen Überprüfung Angelegenheit insbesondere bezüglich einem Wettbewerbsrecht sowie der geltend gemachten Schadenersatz/Anwaltskosten und Überprüfung der geforderten Unterlassungserklärung. Wichtig ist zu wissen, dass nach Ablauf der gesetzten Frist eine Unterlassungserklärung auch eingeklagt werden kann und dann ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann.Daher ist eine rasche Reaktion innerhalb der gesetzten Fristen notwendig.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Selbstverständlich überprüfen wir auch Ihre Webauftritte und Facebookseiten auf rechtliche Fallstricke, um Sie vor möglichen Abmahnungen zu schützen.

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