Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH aus Hamburg mahnt derzeit im Auftrag des Herrn Thomas Olbrich aus Berlin wegen angeblicher Verbreitung des Werkes "Thomas Olbrich - The Perfect Fall"
durch Up/Donwload in sog. Tauschbörsen (Filesharingsysteme, P2P
Netzwerke, Torrent) und Urheberrechtsverletzung ab. Herr Olbrich ist laut den Schreiben der Rechtsanwälte FAREDS Songwriter und Produzent. Die Tonaufnahme mit dem Titel "The Perfect Fall" ist im Film "Rubinrot" als Musikstück enthalten. Das bedeutet, dass nicht eine Urheberrechtsverletzung bezüglich einer Verbreitung des Films "Rubinrot" gerügt wird, sondern sich die Abmahnung "nur" auf ein Musikstück, das im Film verwendet wird, bezieht. Bereits in der Vergangenheit haben Songwriter eigene Rechte beim Filesharing von Musikstücken an Filmwerken geltend gemacht. Die
Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist wie üblich sehr kurz
bemessen.
Gefordert wird von der Rechtsanwaltskanzlei FAREDS für die
Urheberrechtsverletzung neben einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz von 450.- €.
Wie auch in
anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Fareds
dringend erst zu nehmen
und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir
erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den
Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals
klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Fareds nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug
handelt. Über die Höhe eines
Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten. So hat erst kürzlich das Amtsgericht Hamburg in einer Verfügung vom
27.07.2013, Az.: 31 a C 108/13, den Streitwert in einem Filesharingfall
auf 1.000.- Euro begrenzt. Auch das neue Gesetz zur Begrenzung der Anwaltskosten bei Filesharingabmahnungen gegen Privatpersonen sieht eine derartige
Begrenzung für den ersten Fall einer Abmahnung vor.
Wir
raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese
eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit
mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich
ziehen kann. Wir helfen seit Jahren bundesweit in ca.1.500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste
Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie
erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen
Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den
einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und
Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen
Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer
der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab
exakt mit. In der Regel beträgt unser Honorar für die gesamte
außergerichtliche Tätigkeit in Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing
zwischen 170.- € und 300.- € inkl. USt, je nach Art des Falles und Höhe
des geforderten Schadenersatzes. Erst wenn Sie uns Ihr
OK zur Bearbeitung des Falles und dem
vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.
Von
selbstgestrickten
Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar
keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion
kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt
anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt
häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie
verwendet werden können.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und
unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.
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