Das ständige Thema Abmahnung Widerrufsbelehrung und/oder Impressum als Wettbewerbsverstoß:
Die Firma CAS-Discount GmbH aus Hartmannsdorf mahnt Internethändler, welche bei Amazon eine veraltete Widerrufsbelehrung bei einem Verkauf von Waren an Verbraucher verwenden, oder keine entsprechende Widerrufsbelehrung haben kostenpflichtig über die Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft Klier & Ott GmbH aus Berlin wegen Wettbewerbsverstoß ab.
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine Kostenerstattung (Anwaltskosten) für die Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 10.000.- € ( 745,40 €).
Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Wettbewerbsverletzungen empfehlen
wir das Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Klier & Ott
dringend erst zu
nehmen
und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Über die Höhe der geltend gemachten Anwaltskosten kann man
durchaus streiten - wir halten diese in Standardfällen und bei einfachen Verstößen für deutlich überhöht.
Richtig ist, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung grundsätzlich einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellen kann. Eine fehlenden oder unrichtige Widerrufsbelehrung hat jedoch oftmals kaum spürbare Auswirkungen für die Marktposition des Konkurrenten und soll vor allem dem Verbraucherschutz dienen. Der Streitwert soll nicht dazu dienen, kleinere Mitbewerber durch hohe Abmahnkosten unverhältnismäßig in der Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zu schädigen (so auch OLG Nürnberg Urteil vom 18.7.2008 - Az. 10 W 37/07). Dies gilt vor allem in einfach gelagerten Fälle, die nicht die Ansetzung eines übermäßigen Streitwertes und die damit verbundene hohe Vergütung des Rechtsanwaltes rechtfertigen.
Unterzeichnen Sie daher nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung die
vorformulierte Unterlassungserklärung, auch wenn der Rechtsverstoß dem
Grunde nach berechtigt ist. Oftmals ist die der Abmahnung beigelegte
Unterlassungserklärung nachteilig formuliert und sollte angepasst
werden.
Wir bearbeiten in den letzten Jahren bundesweit zwischenzeitlich über
1.500 Fällen von Abmahnungen unterschiedlichster Art wegen Markenrechten und Urheberrechten. Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. Sie
erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter
info@e-anwalt.de.
Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen
Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den
einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen
Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie
sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine
Mandatszusage zu erteilen.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
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