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Mittwoch, 20. November 2013

Marke oder Alltagswortschatz - Kornspitz - EuGH C 409/12

Was verstehen Sie unter "Kornspitz"? Ein Gebäck oder eine eingetragene Marke?  
(siehe auch Umfrage - derStandard.at)

Die Taxpayers Association of Europe (TAE) verfolgt einen derzeit beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängigen Markenrechtsstreit (Rechtssache C 409/12) mit großer Sorge. Der Rechtsstreit der derzeit noch bei EuGH anhängig ist (Entscheidung vermutlich erst im Mai 2014) schlägt seit längern hauptsächlich in Österreich hohe Wellen, kann jedoch auch für deutsche Markeninhaber, an denen dieses Thema bislang vorbei gegangen ist, erhebliche Auswirkungen auf ihre eingetragenen Markenrechte haben.

„Die wenigsten haben bisher erkannt, welche enormen Auswirkungen dieser Fall für die gesamte europäische Wirtschaft haben könnte. Je nach Ausgang des Verfahrens sind hier die Markenrechte unzähliger europäischer Unternehmen bedroht“, warnt Steuerzahlerpräsident Rolf von Hohenhau. "Noch können Firmen ihre Rechte gegenüber anderen Unternehmen und gegenüber dem Einzelhandel geltend machen“ so von Hohenhau. "Wenn diese Rechte aber in Zukunft nur noch von der Wahrnehmung der Verbraucher abhängen, wird es für die betroffenen Unternehmen schlicht unmöglich, diese Wahrnehmung maßgeblich zu beeinflussen – vor allem für mittelständische Unternehmen drohe hier der Verlust teuer geschützter Markenrechte.“

In dem Rechtsstreit (EuGH C-409/12) hatte der österreichische Backmittel-Hersteller "Pfahnl Backmittel GmbH" beim österreichischen Patentamt die Löschung der für den Konkurrenten "Backaldrin Österreich The Kornspitz Company GmbH" eingetragenen Wortmarke "Kornspitz" sowohl für Backwaren als auch für die entsprechenden Vorprodukt beantragt.
Pfahnl begründete diese Löschung damit, dass die Bezeichnung "Kornspitz" bei Herstellern, Verbrauchern und Händlern zur allgemeinen Bezeichnung für diese Gebäcks geworden sei. Das Patentamt löschte daraufhin die Marke "Kornspitz", worauf Backaldrin Berufung beim Obersten Patent- und Markensenat in Österreich eingelegt hat, welcher den Markenschutz einstweilen bestätigt hat und den Fall an den EuGH weiterverwiesen hat.
Backaldrin hat den "Kornspitz" im Jahr 1984 erfunden. Heute wird er nach Angaben von Backaldrin rund 4,5 Millionen Mal täglich in 69 Ländern weltweit verzehrt. Vielen Kunden dürfte dabei nicht bekannt sein, dass "Kornspitz" eine eingetragene Marke ist.

Bei dem Musterverfahren vor dem EuGH müssen die Richter vor allem die Frage klären, auf wessen Verständnis von einer Marke es ankommt und damit die Frage klären, ob es sich (bei "Kornspitz") um einen frei verwendbaren Gattungsbegriff handelt, oder ob die Rechte an der betroffenen Marke schützenswert sind. Bisher war es ausreichend, dass Handel und Zwischenhändler sich des Markenbegriff bewusst waren und es nicht auf eine Kenntnis des Endverbrauchers einer Marke ankam.
Entgegen der in den meisten EU-Ländern vorherrschenden Rechtsauffassung des allgemeinen Markenschutzes ist für den zuständigen Generalanwalt jedoch die Wahrnehmung der Endverbraucher für den Erhalt einer Marke maßgebend.

In seinem Schlussantrag hat der zuständige Generalanwalt die Auffassung vertreten, dass der Begriff bereits zu einer gebräuchlichen Warenbezeichnung und damit als Markenname hinfällig geworden sei. Es käme bei der Beurteilung vor allem auf de Sichtweise der Verbraucher an und nicht die der Bäcker und Zwischenhändler, denen den Markenbegriff bekannt ist. Dies würde bedeuten, dass die Marke Kornspitz zu einem Allgemeinbegriff geworden wäre und nicht mehr markenrechtlich geschützt wäre.

"Der Schutz von Marken und Ideen ist die Basis erfolgreichen unternehmerischen Handelns. Rolf von Hohenhau: „Unsere europäischen Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Markenzeichen und damit ihre Ideen und Innovationen rechtlich zuverlässig geschützt sind.“ Die Regelungen müssten klar und nachvollziehbar sein und sollten nicht von „zufälliger Wahrnehmung“ der Endverbraucher abhängen. „Wir hoffen, dass sich die Richter des EuGH der Tragweite, gerade auch für unseren Mittelstand, bewusst sind. Ich kann hier nur an die Richter appellieren, sehr umsichtig zu prüfen, und auch alle Auswirkungen abzuwägen.“ Je nach Ausgang des Verfahrens müssten sonst notfalls die Gesetzgeber für klaren Markenschutz sorgen, erklärt von Hohenhau abschließend." (Quelle Taxpayers Association of Europe (TAE) e. V. - Pressemitteilung)

Es stellt sich nunmehr die Frage ist eine Marke nicht mehr geschützt, wenn der Markenbegriff beim Verbraucher Alltagssprache geworden ist (z.B. Tempo für ein Taschentuch).

  • weitere Infos zum Rechtsstreit auch unter Standart.at - Krieg der Kerne (externer Link)

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